Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

K.a.t.j.a

Katzenflüsterin
Tolle Wurst!

Ich hab ein Verwarngeld wegen Falschparken i.H.v. 35 Euro bekommen! :umfall:

Ich stand 3 Stunden auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, was ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht realisierte.
Ich hab mich da nämlich hingestellt, weil ich mit meinem hoch fiebernden und von schweren Durchfällen erkrankten weinenden Kind sofort in die Kinderklinik musste, welches sich dort befand. :(
Ich hatte auf gut Deutsch einfach keinen Nerv, auf irgendwelche Schilder zu achten, muss ich zu geben. :(

Weiß jemand, ob es Sinn macht, da jetzt Einspruch zu erheben und diese Gründe dort anzubringen?
Oder hat das eh kein Zweck? :rolleyes:

frustrierte Grüße
von Katja
 

Finele

Fitznase
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Du kannst es natürlich probieren :rolleyes:.

Ich denke aber, es hat eher keinen Zweck - gerade Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz wird ziemlich unnachgiebig geahndet. Zu Recht - auch wenn ich Dich als Mutter verstehe :-?.

Zahl´ lieber innerhalb der Woche, sonst wirds zum Bußgeld und dann richtig teuer!
 
Zuletzt bearbeitet:

Elchen

Aufraffbremse
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ich würde kommentarlos bezahlen. Sei froh dass du nicht abgeschleppt wurdest... seh es positiv!;) Das wäre nämlich teurer geworden!
 

Susa

einfach nur langweilig...
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

:jaja: Zahlen und unter "dumm gelaufen" abhaken. Du hast ohne Ausweis dort kein Recht zu parken, was sollte da ein Einspruch bringen?
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

:winke:

ich würd's auch kommentarlos zahlen. Auch wenn dein Notparken da sicherlich nachvollziehbar ist, war es dennoch nicht erlaubt.
Einspruch bringt ja insofern nur etwas, wenn man sich im Recht fühlt (oder sogar ist) Du produzierst dir nur Kosten.

Sonst ruf doch bei der Stelle einfach mal an und frage nach. Vielleicht kannst du vorfühlen, ob es in deinem Fall einen Ermessensspielraum bei den Sachbearbeitern gibt.

Liebe Grüße
Angela
 

aurea

Goldstück
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

...zahlen und dankbar sein, dass es "nur" 35€ sind!

LG Tina
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Gibts nicht - der Tatbestand ist ja eindeutig :roll:.

Katja, zahl´und hake es ab :jaja:!

Ja, schon. Aber fragen kostet ja nix. Und vielleicht sagt der Sachbearbeiter: Wenn es wirklich ein Notfall war und man ihm das mit Attest belegen kann, würde er noch mal ein Auge zudrücken. Kann ja durchaus sein, dass dort in der Hinsicht ein Ermessensspielraum gegeben ist. Oder bist du bei der Verwarnstelle und weißt, dass das grundsätzlich nicht geht - ohne wenn und aber? Dann kann man sich den Atem und den Telefonanruf natürlich sparen. ;-)
 
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