AW: Gebäudeversicherung,nur bei welcher Versicherung?
Hallo Melanie,
ich gehe mal davon aus, dass ihr euer Haus finanziert habt? Die 4 Wochen-Frist läuft erst ab Eintrag in das Grundbuch. (ist das schon? )
Diesen Grundbuchauszug mit deinem Namen musst du der Versicherung vorzeigen, dann erst darfst zu kündigen. Lass dir vom Voreigentümer auf jeden Fall schriftlich bestätigen, ob und welche Schäden bei der Versicherung gemeldet waren. Falls ihr in einem risikobelasteten Gebiet (Nähe zu Wasser, hoher Grundspiegel, etc.) wohnt, dann ist es oft schwer, überhaupt einen neuen Gebäudeversicherer zu finden. Und wenn ihr erst mal eine Ablehnung habt, dann noch schwerer. Wenn das Haus einen Gläubiger hat, brauchst du zur Kündigung auch sein Einverständnis, das er dir aber nur gibt, wenn du auch einen neuen Vertrag parat hat. In der Regel übernimmt der Außendienstler der neuen Versicherung das procedere für dich.
Die Frage nach guten/günstigen Gebäudeversicherern kann daher überhaupt gar nicht pauschal beantwortet werden, da es a) darauf ankommt, dass diese Gesellschaft euch auch zu dem Preis, wie der andere ihn hat nimmt und b) es halt auch auf das Gebäude an sich ankommt.
Liebe Grüße
Angela