honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

rosa

Dauerschnullerer
Hallo zusammen,

gerade habe ich gegoogelt und bin noch mehr verwirrt...

es geht um folgendes: z.zt. übe ich eine tätigkeit als lehrerin in einem integrationkurs, eigentlich als mini-job. durch meine geringe stundenanzahl,geringe stundenlohn und nicht bezahlte urlaub komme ich auf eben auf diese 400,00/monat.

wenn mein stundenlohn erhöht werden sollte (wie ich hoffe), wie sieht es dann aus? ich habe gelesen, waere ich dann eine honorarkraft. bekomme ich einen neuen vertrag? und muss ich mich krankenversichern (bin jetzt familienversichert bei meinem mann). ich muss dann wahrscheinlich eine einkommensteuererklärung abgeben, wobei ich wohl keine steuer zahlen muesste (bei dem einkommen!) oder?

was ist nun der unterschied zwischen den drei status????

kann mir eine/r helfen?????

danke schonmal!

LG
 

Su

Das Luder
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

Liebe Sabina,

das größte Problem ist, dass Du als lehrerin auf Honorarbasis Rentenversicherungspflichtig bist, heißt Du musst 19,5 % von Deinem Gewinn an die Rentenkasse abführen. Einkommensteure wird auch auf Dich zukommen, da Du mit Deinem Mann zusammenveranlagt wirst. Auch Krankenversicherung musst Du einen Teil selber zahlen, wenn Dein Gewinn monatlich über 345,00 Euro liegt.

Das müsste leider schon einen super toller Stundensatz sein, damit es sich lohnt, wahrscheinlich ist es güntiger, wenn Du auf Lohnsteurkarte arbeitest, es schaut auch bei einer Prüfung nicht sooo gut aus wenn Du aus einem Minijob in die Selbständigkeit wechselst, da würde ich empfehlen zu sehen dass Du noch andere Rechnungen stellen kannst, damit keine Scheinselbständigkeit ausgelegt wird.

Lg
Su
 

rosa

Dauerschnullerer
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

Hallo Su,

erstmal vielen dank für deine antwort!

Liebe Sabina,

das größte Problem ist, dass Du als lehrerin auf Honorarbasis Rentenversicherungspflichtig bist, heißt Du musst 19,5 % von Deinem Gewinn an die Rentenkasse abführen. Einkommensteure wird auch auf Dich zukommen, da Du mit Deinem Mann zusammenveranlagt wirst. Auch Krankenversicherung musst Du einen Teil selber zahlen, wenn Dein Gewinn monatlich über 345,00 Euro liegt.

Das müsste leider schon einen super toller Stundensatz sein, damit es sich lohnt, wahrscheinlich ist es güntiger, wenn Du auf Lohnsteurkarte arbeitest,
-- was meinst du mit auf lohnsteuerkarte arbeiten, ist es das gleiche wie festanstellung?

es schaut auch bei einer Prüfung nicht sooo gut aus wenn Du aus einem Minijob in die Selbständigkeit wechselst,
-- Warum? und wie soll es sonst machen, wenn der ag mich nicht festanstellen möchte?

da würde ich empfehlen zu sehen dass Du noch andere Rechnungen stellen kannst, damit keine Scheinselbständigkeit ausgelegt wird.
-- es ist in der tat scheinselbständigkeit, da ich sonst nirgendwo unterrichte...
Lg
Su
gibt es denn eine alternative wenn ich keinen festvertrag bekomme? oder ich muss auf eine erhöhung meines stundenlohnes verzichten, damit ich nicht über die 400,00 euro komme, oder?

und ist selbständige arbeit, freiberufler und honorarkraft gleich, oder gibt es da ein unterschied?[ tja für ein laie ganz schön kompliziert...

LG
 

Su

Das Luder
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

Ja, mit auf Lohnsteuerkarte meine ich Festanstellung, wenn der AG Dich nicht festanstellen will, sag ihm dass es Probleme geben kann, da die bei einer Prüfung ja nicht blöd sind, wenn Du zuerst auf 400,00 Euro Basis arbeitest und dann eine Rechnung schreibst, das hier Sozialversicherung gespart werden soll.

Im Grunde ist selbst. Arb., Freiberufler und Honorarkraft Einkommensteuerrechtlich und Sozialversicherungsrechtlich gleich, Unterschied ist nur die Anforderung ein Gewerbe anzumelden, Gewerbesteuererklärungen zu machen oder nicht.

Wegen sagen wir 50,00 Euro mehr im Monat lohnt es sich nicht!!!

LG
Su
 

rosa

Dauerschnullerer
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

Ja, mit auf Lohnsteuerkarte meine ich Festanstellung, wenn der AG Dich nicht festanstellen will, sag ihm dass es Probleme geben kann, da die bei einer Prüfung ja nicht blöd sind, wenn Du zuerst auf 400,00 Euro Basis arbeitest und dann eine Rechnung schreibst, das hier Sozialversicherung gespart werden soll.

Im Grunde ist selbst. Arb., Freiberufler und Honorarkraft Einkommensteuerrechtlich und Sozialversicherungsrechtlich gleich, Unterschied ist nur die Anforderung ein Gewerbe anzumelden, Gewerbesteuererklärungen zu machen oder nicht.

Wegen sagen wir 50,00 Euro mehr im Monat lohnt es sich nicht!!!

LG
Su

Liebe Su,

vielen dank für die aufklärung, du hast mir sehr geholfen :bravo:

vielleicht schaffe ich es doch, dass mein AG sich auf Lohnsteuerkarte einlässt...

habe ich es richtig verstanden:
die lehrer, die -egal welches fach- als honorarkraft unterrichten, und rechnungen schreiben, sind demnach bei verschiedenen instituten/schulen o.ä. tätig? Haben sie nur einen AG, wird es als selbständigkeit von den behörden bewertet.

LG
 

Su

Das Luder
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

habe ich es richtig verstanden:
die lehrer, die -egal welches fach- als honorarkraft unterrichten, und rechnungen schreiben, sind demnach bei verschiedenen instituten/schulen o.ä. tätig? Haben sie nur einen AG, wird es als selbständigkeit von den behörden bewertet.

LG

Das trifft nicht nur auf Lehrer zu, sondern generell wenn jemand selbständig tätig ist. In meinen Augen macht es einen großen Unterschied ob Du vorher bei dem gleichen Unternehmen gearbeitet hast auf 400.00 Euro und dann auf einmal Rechnungen schreibst, weil eben die 400 nicht mehr ausreichen, das ist dann einfach zu offensichtlich. Wenn jetzt angenommem jemand sich neu selbständig macht und ein Jahr nur einen Auftraggeber hat, könnte man immer noch argumentieren, dass man noch mehr Kunden sucht und halt erstmal nur einen hat etc..

Das ist alles sehr schwierig, es kann gut gehen, aber es gibt halt auch Prüfer die dann richtig reingehen und dann schauts düster aus.

Lg
su
 

rosa

Dauerschnullerer
AW: honorarkraft, mini-job oder selbständigkeit?

ja, es wäre eben beim selben AG, und das klingt auch sehr logisch!

also ich glaube ich habe jetzt ein paar argumente

vielen vielen dank, du hast mir sehr geholfen!


Liebe gruesse
 
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