Renovierungskosten bei Wasserschaden??

Babuu

Gehört zum Inventar
Huhuu ihr lieben!

Als hätten wir nicht genug um die Ohren sagte mein Männe grad bei uns regnet es zum Dach rein....und ich hab die Wand vor 6 Wochen erst neu gestrichen :bruddel:

So langsam bin ich sauer.

Als wir die Wohnung vor 2 Jahren besichtigt haben hab ich den Verwalter auf einen Wasserfleck an der Wand angesprochen.Er behauptete es gab mal eine undichte Stelle in der Wohnung- wäre aber behoben....wir haben ihm geglaubt, die ganze Wohnung renoviert etc.Und direkt am Umzugstag der Schlag- die halbe Tapete hing runter und Wasser lief durch:umfall: Ganz toll....
damals wurden an 3-4 Tagen das Dach abgedichtet- danach haben wir renoviert ohne die Kosten erstattet zu bekommen.
Wir haben uns schon verarscht gefühlt weil der Verwalter sagte es wäre vorher behoben gewesen....

Tja, vor 2 Wochen war er da- es gab eine Stelle an der Seite der Dachterrasse an dem Rost durchkam- durch die Tapete :piebts:...
ja er würde jemanden schicken der das anschaut,....

tja, und heute eben wieder die "alte" Stelle vom Dach.
Ich hab so die Schnauze voll.

Hab ich ein Recht die Renovierungskosten nach beheben des Schadens von der Hausverwaltung zu verlangen?
Langsam reichts...

Wir sind damals nur vorübergehend eingezogen, wollten eigentlich diesen Sommer umziehen- was wegen meiner Risikoschwangerschaft eben dann verschoben worden ist....

aber sowas muss ich mir ja wohl auch nicht antun, oder???

Boah bin ich geladen...
und dieser A..... ist natürlich um 17.00Uhr nicht mehr zu erreichen gewesen:bruddel: ...der kann hoffen dass ich bi smorgen bessere Laune hab, sonst stirbt er durchs Telefon....
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Renovierungskosten bei Wasserschaden??

Dann ist es definitiv Sache des Vermieters den Schaden zu beheben und die Kosten für Eure Renovierungen zu zahlen. (seine Versicherung müsste in dem Fall evtl sogar den Schaden übernehmen)
Ausserdem gibt es sogar eine Klausel, wonach ihr auf Mietminderung klagen könnt, weil es ja ein verheimlichter Mangel war.
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Renovierungskosten bei Wasserschaden??

Hab ich ein Recht die Renovierungskosten nach beheben des Schadens von der Hausverwaltung zu verlangen?

:winke:

Wir hatten in unserer vorherigen Wohnung auch einen Wasserschaden (undichte Duschwanne).

Zunächst wurden von einer Firma große Heiz-/Trockenplatten an die Wände gestellt, damit die Feuchtigkeit richtig aus den Wänden kommt. Die Stromkosten hierfür haben wir erstattet bekommen.

Für die Renovierung (in unserem Fall reichte streichen aus) wurde uns ein Maler vorbei geschickt, der das komplett alleine erledigt hat. Auch diese Kosten (Material- und Malerkosten) wurden seitens des Vermieters (bzw. seiner Gebäudeversicherung) getragen.
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Renovierungskosten bei Wasserschaden??

PS: an Eurer Stelle würde ich da also gar nichts alleine machen, sondern dem Vermieter bescheid geben das er sich das anschauen und das entsprechende veranlassen soll.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Renovierungskosten bei Wasserschaden??

Irgentwo her kenne ich das doch. Ich habe bisher 9 Wasserschäden alleine nur im Flur gehabt. Den letzten jetzt hat die Hausverwaltung auch nicht behoben. Kommentar war:"Uns wäre ja kein Schaden entstanden." Nein nur nicht. Die Tapete hängt auch ein Stück runter aber sie konnten abgeblich oben beim Mieter keinen Mangel feststellen. Und das obwohl es difinitiv von oben kommt. Außerdem sind Ränder zu sehen.
Ich habe jetzt nichts unternommen da ich keinen Bock auf Streß hatte.
Beim nächsten mal bin ich direkt beim Anwalt.

Der Vermieter ist verpflichtet die Schäden zu beheben. Ansonsten würde ich mal beim Mieterbund nachfragen.

Viel Glück!


LG
 
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