EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Lonny76

Panikteilchen
Hallo!

Ich bin mal wieder in Not. Unser "Infosteuerberater" ist in Urlaub, meine Anwältin auch und ich hab Bauchweh...

Also, Mann und ich sind seit Mitte 2007 getrennt, leben in Scheidung, beziehen EHZ für ein gemeinsames Haus, jeder zu 50% Eigentümer, + 2 Kinder Baugeld.

Er hat ohne mein Wissen die Kontodaten geändert und die EHZ auf sein Konto buchen lassen.
Ich hab keine Cent gesehen.

Jetzt fordert das Finazamt die EHZ zurück, weil er seine Steuerkarte auf 1 umschreiben hat lassen und somit ja nicht mehr als Ehepartner geführt wird.

Frage:

Ich habe keinen Anspruch auf EHZ, weil ich schon ein Objekt gefördert bekommen habe, also fällt woghl alles weg, auch das Kinderbaugeld.

Kann das Finanzamt überhaut von mir Geld fordern, ich hab ja nichts bekommen.
Hab Einspruch erhoben, wurde aber abgelehnt.

Er hat ja die ganzen 2850€ erhalten...

Himmel, wenn ich das jetzt auch noch zurückzahlen muss....:umfall:


Dankend, Ilona
 

Volleybap

Herzkönig
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Hallo!

Ich bin mal wieder in Not. Unser "Infosteuerberater" ist in Urlaub, meine Anwältin auch und ich hab Bauchweh...

Also, Mann und ich sind seit Mitte 2007 getrennt, leben in Scheidung, beziehen EHZ für ein gemeinsames Haus, jeder zu 50% Eigentümer, + 2 Kinder Baugeld.
1. Ihr müsst im Jahr nach der Trennung die Lohnsteuerkarten ändern lassen. Trennung in 2007 - Änderung für 2008. Für 2007 steht die EHZ zu. (Ist sie wirklich Euch beiden bewiligt oder nur ihm? Wenn Du Deine EHZ schon verschossen hast, grübel... Schau in den 1. Bewilligungsbescheid!)
Er hat ohne mein Wissen die Kontodaten geändert und die EHZ auf sein Konto buchen lassen. 2. Wenn er die Konten geändert hat, ist es Dir nicht zugeflossen. Das ist ein Ansatzpunkt. Ab welchem Termin ist die Scheidung anhängig? Seid Ihr rechtlich noch im Trennungsjahr oder ist die Scheidungsklage bereits vom Gericht angenommen. Das ist wichtig wegen Vermögensausgleich. Hat er die EHZ nach diesem Termin bezogen auf sein Konto, ist er allein verantwortlich...
Ich hab keine Cent gesehen.
3. Musst Du auch nicht, wenn Ihr noch verheiratet seid und "nur" getrennt lebt... Du hast zusammen mit ihm den Bewilligungsbescheid bekommen...
Jetzt fordert das Finazamt die EHZ zurück, weil er seine Steuerkarte auf 1 umschreiben hat lassen und somit ja nicht mehr als Ehepartner geführt wird.
4. Nee, das Fin-Amt fordert normal nur von Dir zurück a) Deinen Anteil b) den Anteil der Kids, weil Ihr nicht mehr im Haus wohnt und damit im Jahr nach dem Auszug nicht mehr bezugsberechtigt seid. Dein Ex schon, wenn er drin wohnt... Er kriegt neuen Bescheid...

Frage:

Ich habe keinen Anspruch auf EHZ, weil ich schon ein Objekt gefördert bekommen habe, also fällt woghl alles weg, auch das Kinderbaugeld.

Kann das Finanzamt überhaut von mir Geld fordern, ich hab ja nichts bekommen.
Hab Einspruch erhoben, wurde aber abgelehnt.
5. Wogegen hast Du Einspruch eingelegt? Wie wurde abgelehnt?
Er hat ja die ganzen 2850€ erhalten...

Himmel, wenn ich das jetzt auch noch zurückzahlen muss....:umfall:

6. GGfls. kannst Du das über den Vermögensausgleich zurückholen, falls er das Geld geparkt hat. Hat er es bis zum Stichtag ausgegeben, schlecht. Problem ist: Du hättest dem Fin-Amt die Veränderung mitteilen müssen, dass Du nicht mehr bezugsberechtigt bist. Oder Ihr hättet Euch einigen müssen auf den Auszugstermin 1.1.08 frühestens...
Dankend, Ilona

Es kommt hier ganz viel auf die Termine an. Und den dann existierenden rechtlichen Stand. Also checken:

1. Wann bist Du offiziell ausgezogen (Ummeldung!)
2. Wann die Kids?
3. Für welche Jahr(e) Rückforderung?
4. Was wird zurückgefordert? Dein Anteil und/oder Kinder? Wird mitgeteilt, ob ihm ein neuer Bescheid zugeht?
5. Wann Hat Trennungsjahr begonnen? Ist die Klage angenommen, Stichtag für Vermögensausgleich ist...?
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Danke Ralf. Ich habe auch mit dem Fiamt tele, aber die sagen auch ganz klar "Erst mal kriegen wir das Geld, egal von wem und dann könenn si eja Zivilrechtliche Schritte einleiten".

Dachte echt so blauäugig wie ich bin, das ganze geht schnell durch,a ber nun gut, ich halte mich da mal an deine Erfahrungen und warte ab, was da noch alles kommen möge.

Vielleicht ists nach der ganzen "Geldgeschichte" echt besser und es geht hier mal um die Kinder.

LG Ilona
 

Su

Das Luder
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Also einfach mal abwarten was da kommen mag, ist im Zusammenhang mit Finanzamt und Bescheiden der falsche Weg!!!

Erst einmal muss geprüft werden, ob ihr für 2008 noch zusammenveranlagt werden könnt oder nicht, und wem und in welcher Höhe genau die Eigenheimzulage zusteht.

Wenn Euer Steuerberater im Urlaub ist und wirklich keine Vertretung hat, dann legt Einspruch ein und schreibt das die Begründung folgt, damit der Bescheid nicht rechtsgültig wird.

Ihr müsst das professionell machen lassen, im Forum kann man das nicht so huschi huschi beantworten/beraten.

Lg
Su

@Ralph Steuerschulden laufen auf beide wenn gemeinsam veranlagt wird, das FA hat ein Recht es von jedem zu fordern!
 

Volleybap

Herzkönig
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

@Ralph Steuerschulden laufen auf beide wenn gemeinsam veranlagt wird, das FA hat ein Recht es von jedem zu fordern!

Jep, das ist richtig. Und es muss genau geprüft werden, was Sache ist. Welches Jahr betroffen ist usw. Denn wenn zurückgefordert wird wg. Wechsel in Klasse 1 und damit diese Lohnsteuerklasse läuft, ist eigentlich auch die Zusammenveranlagung für 2008 nicht mehr möglich. Wenn doch noch möglich, weil "Trennungsjahr" mit "Rückkehrmöglichkeit", ist EHZ nicht zu streichen... Genau mit dieser Argumentationslinie habe ich vor dem hess. Fin-Gericht brav mein Ding gewonnen. Aber man muss einfach sehr genau die Daten gucken... Vor allem, da Lonny ja schon einmal bei einem anderen Objekt die EHZ bekommen hat.
Dat is jetzt aber schöner Diskutierstoff. WICHTIG ist, das gegen den Widerspruchsbescheid postwendend was getan wird, sonst sind die Einspruchdaten abgelaufen und die Sache ist rechtskräftig:winke:Lonny...
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Hey Su.

Es ist ja geklärt, das wir für 2008 keine EHZ mehr bekommen, weil seine Anwältin beim Amt vorgelegt hat, dass er 2007 ausgezogen ist. Wir sind als Eheleute veranlagt, aber ich hatte schon mal EHZ, also hab ich keinen Anspruch, er ja auch nicht mehr für 2008.

Keiner hat Ansprüche.

Mein Einspruch, dass ich ja kein Geld bekommen hab, da er illegal das Geld auf sein Konto hat buchen lassen ( ist ja nur durch n dummen Zufall rausgekommen), wird abgelehnt, da wir "zusammen schuldfähig sind", weil wir "beide eingetragen sind". Da ja der Bescheid für die EHz auf die 8 Jahre ausgestellt ist, komme ich auch nicht mit dem Argument" Ich wusste von der Überweisung nichts", nicht durch.

Ergo sagt das Amt " Wir wollen Geld, wenn er es nicht zurückzahlt, dann sind auch sie haftbar zu machen und es kann gepfändet werden, sobal wir unser Geld haben, können sie ja Zivilrechtliche schritte einleiten".

Also komme ich nicht gegen an, und muss darauf hoffen, das mein NochGG das Geld zurück zahlt, da er sich aber n Auto und son Gedönse angeschafft hat, ists ja nicht mehr da.


Da KANN ich nur warten...

Leider.
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: EHZ HILFE RÜckzahlung Scheidung

Ich reiche ja schon fleissig ein.... aber nur einseitig geht nicht... Das argument mit dem "Rückkehrdingsbums" ist nett... schlag ich gleich in den nächsten Einspruch :)
 
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