Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Korrigiert mich bitte falls ich falsch denke.

Ist es dann nicht aber im Umkehrschluß auch so, das dann der nichtvermögende Teil, für den Fall einer Verschuldung des Vermögenden Teils, oder Insolvens oder was auch immer passieren kann, ohne ehevertrag genauso mithaftet?

Allein schon aus der Sicht halte ich einen Ehevertrag für Sinnvoll.

Ich habe es im Bekanntenkreis schon erlebt, das die Frau dann auf den Schulden gesessen hat die der Mann verursacht, und er hat sich dann verkrümelt und macht sich ein schönes Leben.
 
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Brini

ohne Ende verliebt
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Hallo zusammen,

also die Meinungen gehen teilweise sehr auseinander wie ich sehe :rolleyes:

Also grundsätzlich denke ich NICHT gerne über einen Ehevertrag nach, einfach weil man gerne mit dem Gedanken auf die Hochzeit zugeht dass wir danach für immer und ewig zusammen sind. Kitschig, schön, naiv ect ;)

Aber wir alle wissen, dass wunschdenken und realität da nicht so wirklich übereinstimmen und daher möchte ich das wirklich überdenken mit dem Ehevertrag.

Stephan ist die Wohnung wichtig, er hat sie mit 21 Jahren gekauft, im Rohbau. Ich verstehe dass er die nicht verlieren möchte im Falle eines Falles. Nun weiss ich also schonmal, dass dies nicht passieren wird. Allerdings werde ich bei Renovation ect beteiligt sein, auch Finanziell und möchte den Zugewinn eigentlich nicht abtreten :rolleyes: Wenn ich doch mithelfen werde?! Egal ob körperlich oder finanziell, ich unterstütze ihn.

Und Lulu hat auch Recht, ich arbeite ja nicht 50% und die anderen 50 % sitze ich auf den A**backen ab, ich putze, wasche, bügle, erziehe ect.. ist auch arbeit, nur gibts dafür kein Geld.

Der Ehevertrag soll auf keinen Fall ihm alles zusprechen und sichern, damit ich dann "leer" ausgehe. Aber ich denke da kann uns ein Notar auch beraten wenn es soweit ist. Wie es für beide Seiten stimmen wird und wie es demnach formuliert werden muss.

Im grossen und ganzen möchte ich den Ehevertrag schon machen, nicht nur zu seinem Schutz, sondern dass es fair ist wenn es tatsächlich schief gehen sollte. Ich weiss wie sehr man sich vornimmt fair zu bleiben und sich friedlich zu trennen, aber das weiss man leider immer erst wenn es schon soweit ist. Und dann denke ich, ist der Vertrag nichts schlechtes:rolleyes:

Danke euch jedenfalls schonmal! Und wer noch Gedanken dazu hat darf diese gerne schreiben, kann uns auch weiterhelfen! Wir wollen ja "vorbereitet" sein und wissen, was wir beim Notar wollen.

Grüssle Sabrina
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Allerdings werde ich bei Renovation ect beteiligt sein, auch Finanziell und möchte den Zugewinn eigentlich nicht abtreten Wenn ich doch mithelfen werde?! Egal ob körperlich oder finanziell, ich unterstütze ihn.
:hahaha: Same here. Bei uns ist geregelt, daß, wer größere Summen in das Eigentum des anderen steckt, dies dokumentiert (Unterschrift beider Seiten). Ja, das klingt jetzt sehr umständlich, aber da ich auch diejenige bin, die in dieses Haus *sehr* viel Eigenleistung (wenn auch kein Geld) gesteckt hat, das Haus mir aber nicht gehört, möchte ich doch wenigstens das wiederbekommen, was ich als "echtes Geld" hier investiere. Meine Arbeitsleistung ist da was anderes, die "wächst ja nach", und das Geld, was im Laufe unseres Alltags von mir verbraucht, aber von meinem Mann verdient wird, hält ja auch keiner nach.

Salat
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Hey Salat,

es überrascht mich jetzt irgendwie dass wir uns in gewissen P-unkten so ähnlich sind :cool: Ok...aber das seh ich jetzt einfach mal als bestätigung dass ich auf dem richtigen Weg bin *schleim* :mrgreen:

:winke: Sabrina
 

Krawumbuli

Mama Liebenswert
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Brini, Rainer und ich haben auch einen Ehevertrag.
Rainer hat bereits vor über 10 Jahren sein Elternhaus überschrieben bekommen. Da das vor meiner Zeit war, hätte ich bei einer Scheidung keinen Anspruch drauf. Allerdings sind wir ja ständig am um - und ausbauen und die Wertsteigerung ist doch etwas grösser, da wir auch noch einen Anbau planen.
Unser Ehevetrag betrifft lediglich das Haus. Also wenn wir uns scheiden lassen würden, müsste er mich nicht ausbezahlen (was das neue betrifft). Für mich war das ok so, da es wirklich nur das Haus und sonst nichts betrifft.
Wir waren damals zur Beratung bei einer sehr guten Anwältin, das hat zwar auch gekostet, war aber noch um einiges billiger als die Beratung durch den Notar. So musste der Notar nur noch den Ehevertrag aufsetzen und die Sache war erledigt.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Hallo Bianca,

darf ich mal ganz frech fragen, was euch das gekostet hat? Die Anwältin und danach den Vertrag beim Notar? Gerne auch per PN. Würde aber ganz gerne wissen was da so auf uns zukommen würde.

Liebe Grüsse Sabrina

Brini, Rainer und ich haben auch einen Ehevertrag.
Rainer hat bereits vor über 10 Jahren sein Elternhaus überschrieben bekommen. Da das vor meiner Zeit war, hätte ich bei einer Scheidung keinen Anspruch drauf. Allerdings sind wir ja ständig am um - und ausbauen und die Wertsteigerung ist doch etwas grösser, da wir auch noch einen Anbau planen.
Unser Ehevetrag betrifft lediglich das Haus. Also wenn wir uns scheiden lassen würden, müsste er mich nicht ausbezahlen (was das neue betrifft). Für mich war das ok so, da es wirklich nur das Haus und sonst nichts betrifft.
Wir waren damals zur Beratung bei einer sehr guten Anwältin, das hat zwar auch gekostet, war aber noch um einiges billiger als die Beratung durch den Notar. So musste der Notar nur noch den Ehevertrag aufsetzen und die Sache war erledigt.
 

nico74

Familienmitglied
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Hallo Brini,

Wir waren damals zur Beratung bei einer sehr guten Anwältin, das hat zwar auch gekostet, war aber noch um einiges billiger als die Beratung durch den Notar. So musste der Notar nur noch den Ehevertrag aufsetzen und die Sache war erledigt.

Für die Notarkosten ist es völlig egal, ob der Notar zig Beratungen macht, den Vertrag aufsetzt und dann beurkundet, oder ob er einen bereits anderweitig entworfenen Vertrag nur beurkundet... Sprich: Die Anwaltskosten kann man sich sparen!!

Ich würde gerne einige Punkte richtigstellen:

Was die Mithaftung für Schulden des Ehegatten betrifft, so braucht man, um das zu vermeiden, keinen Ehevertrag: Auch im gesetzlichen Güterstand haftet kein Ehegatte für die Schulden des anderen. Es haftet nur, wer dem Gläubiger (der Bank) gegenüber mit unterschreibt. Ist dies geschehen, hilft auch ein Ehevertrag nichts.

Vermögen, das jeder Ehegatte in die Ehe einbringt, bleibt beim Zugewinn unberücksichtigt - in den Zugewinnausgleich fällt nur eine Wertsteigerung (wurde ja schon richtig geschrieben).
MMn ist ein Ehevertrag dann sinnvoll, bei zu Erwartenden reinen Wertsteigerungen (z.B. Immobilien in Großstädten o.ä.). Resultiert eine Wertsteigerung aber aus Investitionen v.a. aus gemeinsamem Vermögen, dann ist eine Herausnahme dieses Gegenstandes aus dem Zugewinnausgleich nachteilig für den anderen Ehegatten. Auch birgt die Herausnahme einzelner Gegenstände (z.B. eines ganzen Betriebes oder Grundbesitzes) eine Missbrauchsgefahr: Der Eigentümer-Ehegatte kann (auch unnötig) in den Gegenstand investieren und so Vermögen dem Zugewinnausgleich entziehen.

Zusammengefasst: Für die meisten Ehen halte ich den gesetzlichen Güterstand für ziemlich gerecht - jedenfalls meist gerechter als eine Gütertrennung (wir haben auch keinen...).

Ansonsten kann man in einem Ehevertrag noch Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt regeln. Hier greifen aber die Gerichte bei der Scheidung immer mehr in "ungerechte" Verträge ein, wenden sie also einfach nicht an, so dass die Regelungsmöglichkeiten im Vorfeld recht begrenzt sind. (Vorsicht bei alten Eheverträgen - bisher dachte man, was beurkundet wurde, gilt auch). Außerdem hat sich zum 1.1.08 das Unterhaltsrecht umfassend geändert - unter dem Strich gibt es für die "Ehefrau" (denjenigen, der weniger verdient) weniger und kürzer Unterhalt nach der Ehe als unter der bisherigen Gesetzeslage.

Brini, wenn ihr mit dem Gedanken spielt, einen Ehevertrag abzuschließen, lasst Euch beraten. Ratgeber o.ä. halte ich nur begrenzt sinnvoll - und Standard-Eheverträge sollte es sowieso nicht geben (die passen praktisch nie und halten auch vor Gericht selten).

Weitere Fragen gerne auch per PN...

Viele Grüße, Nico
 
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