Daniela
Gehört zum Inventar
Hallo,
wir haben gestern einen Kamin gekauft, der, wie sich heute herausstellte, eine Lieferzeit bis Januar 2008 hat
Da wir den Kamin aber gerne schon vor Weihnachten hätten, hat uns der Fachhandel angeboten, uns das Austellungsstück zu liefern.
Auf meine Frage welchen Nachlass wir denn dann bekämen, hat die Dame nur gelacht und gesagt, dass es Nachlass, wenn überhaupt, nur auf Kamine gäbe, die bereits mindestens 1 Jahr in der Ausstellung sind.
Der, den wir bekämen, steht erst seit ein paar Wochen im Ausstellungsraum und es gäbe definitiv keinen Nachlass. Wir hätten ja schließlich die Alternative uns einen neuen in 2008 liefern zu lassen :ochne:
Also selbst wenn der erst ein paar Wochen da steht, mein Mann hat den schon ein paar Mal auf und zu gemacht und dasselbe werden diverse Kunden vor ihm auch schon getan haben
Kennt sich da jemand rechtlich aus, ob es einen Nachlass auf Ausstellungsstücke geben muss, oder ob es Kulanz des Geschäftes ist.
Wir sind nämlich nun ziemlich sauer und haben auch schon überlegt vom Vertrag zurückzutreten. Hat man generell bei Verträgen 14-tägiges Rücktrittsrecht?
Ich hab schon bei der Verbraucherzentrale angerufen, aber heute ist da niemand mehr und morgen sind die laut Ansage auf dem AB auch nicht zu erreichen
Wär schön, wenn uns jemand, der sich ihn Vertragsrecht auskennt weiterhelfen könnte.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Daniela
wir haben gestern einen Kamin gekauft, der, wie sich heute herausstellte, eine Lieferzeit bis Januar 2008 hat
Da wir den Kamin aber gerne schon vor Weihnachten hätten, hat uns der Fachhandel angeboten, uns das Austellungsstück zu liefern.
Auf meine Frage welchen Nachlass wir denn dann bekämen, hat die Dame nur gelacht und gesagt, dass es Nachlass, wenn überhaupt, nur auf Kamine gäbe, die bereits mindestens 1 Jahr in der Ausstellung sind.
Der, den wir bekämen, steht erst seit ein paar Wochen im Ausstellungsraum und es gäbe definitiv keinen Nachlass. Wir hätten ja schließlich die Alternative uns einen neuen in 2008 liefern zu lassen :ochne:
Also selbst wenn der erst ein paar Wochen da steht, mein Mann hat den schon ein paar Mal auf und zu gemacht und dasselbe werden diverse Kunden vor ihm auch schon getan haben
Kennt sich da jemand rechtlich aus, ob es einen Nachlass auf Ausstellungsstücke geben muss, oder ob es Kulanz des Geschäftes ist.
Wir sind nämlich nun ziemlich sauer und haben auch schon überlegt vom Vertrag zurückzutreten. Hat man generell bei Verträgen 14-tägiges Rücktrittsrecht?
Ich hab schon bei der Verbraucherzentrale angerufen, aber heute ist da niemand mehr und morgen sind die laut Ansage auf dem AB auch nicht zu erreichen
Wär schön, wenn uns jemand, der sich ihn Vertragsrecht auskennt weiterhelfen könnte.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Daniela