Pilot
Bruchpilot
Huhu,
ich skizziere mal den Fall und wuerde gern wissen, ob sich das Finanzamt dafuer interessieren wuerde und es den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfuellt oder ob es legal ist.
Also Unternehmer A ist Vollkaufmann und Kleinunternehmer und hat die Ist-Besteuerung gewaehlt, erstellt also ueber ein Geschaeftsjahr eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung und darauf basierend eine Umsatzsteuererklaerung auf Basis der Zahlungen. Er weist in den Rechnungen die Umsatzsteuer ganz normal aus.
Unternehmer B ist Vollkaufmann und macht doppelte Buchfuehrung und Soll-Besteuerung, erstellt also jeden Monat (oder alle 3 Monate etc) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Basis der eingegangenen Rechnungen und ausgestellten Rechnungen.
Unternehmer A stellt Unternehmer B eine Rechnung, dieser zahlt diese nicht. Unternehmer A fuehrt keine Umsatzsteuer ab, da er auf Basis der Zahlungen besteuert wird. Unternehmer B hat aber nun diese Rechnung und kann sie beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen, ohne sie tatsaechlich bezahlt zu haben.
Fall klar?
interessierte Gruesse,
Ingo
ich skizziere mal den Fall und wuerde gern wissen, ob sich das Finanzamt dafuer interessieren wuerde und es den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfuellt oder ob es legal ist.
Also Unternehmer A ist Vollkaufmann und Kleinunternehmer und hat die Ist-Besteuerung gewaehlt, erstellt also ueber ein Geschaeftsjahr eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung und darauf basierend eine Umsatzsteuererklaerung auf Basis der Zahlungen. Er weist in den Rechnungen die Umsatzsteuer ganz normal aus.
Unternehmer B ist Vollkaufmann und macht doppelte Buchfuehrung und Soll-Besteuerung, erstellt also jeden Monat (oder alle 3 Monate etc) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Basis der eingegangenen Rechnungen und ausgestellten Rechnungen.
Unternehmer A stellt Unternehmer B eine Rechnung, dieser zahlt diese nicht. Unternehmer A fuehrt keine Umsatzsteuer ab, da er auf Basis der Zahlungen besteuert wird. Unternehmer B hat aber nun diese Rechnung und kann sie beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen, ohne sie tatsaechlich bezahlt zu haben.
Fall klar?
interessierte Gruesse,
Ingo