an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Conny

Mrs. Snape
:winke:

Doofe Überschrift :umfall: . Ähm ja, mich würde mal interessieren, wie es rein rechtlich um unseren Bekannten steht (im NDS steht ein bißchen was davon).

Aalso:
Das Paar hat zwei Kinder, 14 und 18 Jahre alt, wobei der 18jährige in der Lehre ist und an die 500 € mtl. selbst verdient.
Ehefrau geht putzen für max. 400 Euro mtl. (geringfügig beschäftigt).

Die beiden haben ein Haus bei der Heirat von ihren Eltern übernommen, das er seit 15 Jahren mit abbezahlt und er wurde letzte Woche von ihr "rausgeschmissen", da sie einen anderen hat. Er hat sich mittlerweile eine Whg genommen und zieht dieses Wochenende aus.

So, er möchte natürlich die Zahlungen für das Haus, welche noch 5 Jahre laufen, einstellen. Sie geht aber nicht arbeiten (möchte wohl auch nicht) und möchte Hartz4 beantragen.
Laut ihr muß er an seinen 14jährigen Sohn 330,- Euro Unterhalt bezahlen (wobei sie den genauen Lohn den er derzeit bekommt nicht weiß, weil er vor kurzem erst den Arbeitgeber gewechselt hat).

Gut, ich weiß dass er schleunigst einen Anwalt aufsuchen soll, was er auch nächste Woche machen wird (ging nicht eher wg. Arbeit), aber ihn machen die Sorgen regelrecht "fertig" was nun richtig ist und was nicht.
Klar ist er sauer, dass sie nicht arbeiten geht, was doch möglich sein müßte mit einem 14jährigen zuhause.

Wird sie überhaupt was von der zuständigen Arge bekommen? Schicken die sie nicht arbeiten oder muß sie dann nicht einen 1,- Euro Job annehmen?

Kennt sich da jmd aus?

Den Zugewinn (denn das Haus fällt wohl im Falle einer Scheidung komplett auf sie zurück) möchte er sich natürlich auszahlen lassen, aber ob sie das kann?

Danke für eure Hilfe!

LG Conny
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Puh, also beim Haus hängt es davon ab, wer im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn nur sie drin steht, steht ihm gar nix zu.

Ebenso beim Bank-Darlehen, haben sie beide unterschrieben können sie bei der
Bank anfragen, ob er aus dem Darlehen entlassen wird, was die Bank nicht
tun wird, weil Frau ja kein Einkommen hat.

Sorry, aber ich glaub für den Mann sieht es schlecht aus. Ich hab grad so
einen ähnlichen Fall im Freundeskreis meiner Eltern.

Arge kenn ich mich zu wenig aus, sorry.
Das ist auch von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich.
Bei uns wird dir genau gesagt wie du dich arbeitslos zu melden hast,
damit dich kein Arbeitgeber einstellt - wenn du das willst....
 

Corinna

Forenomi
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

So weit ich weiß "muß" eine Frau nicht arbeiten gehen, so lange das jüngste Kind das 12. LJ noch nicht erreicht hat...
Da aber das jüngste Kind 14 ist, könnte es sehr gut sein, daß das Amt die Frau arbeiten schickt, bzw. sich weigert zu zahlen, wenn sie keine "ordentlichen Bemühungen" einer Arbeitssuche nachweisen kann....

Aber das ist jetzt ohne Gewähr, nur vom Höhren-Höhren... ;-)
 

Conny

Mrs. Snape
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Hoffentlich ist das so Corinna! Ich finds unendlich ungerecht, da SIE ja einen neuen Lover hat!

Ich hab heut übrigens in der TV Hören und Sehen gelesen, dass man bei Ehebruch dem "Fremdgeher" den Unterhalt verwehren kann und das auch gerichtlich bestätigt wurde. Ich glaube er sollte schön langsam "Beweise" sammeln!

LG Conny
 

Corinna

Forenomi
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Hoffentlich ist das so Corinna! Ich finds unendlich ungerecht, da SIE ja einen neuen Lover hat!

Ich hab heut übrigens in der TV Hören und Sehen gelesen, dass man bei Ehebruch dem "Fremdgeher" den Unterhalt verwehren kann und das auch gerichtlich bestätigt wurde. Ich glaube er sollte schön langsam "Beweise" sammeln!

LG Conny

Ja, aber das Problem ist, wenn er von 7 Tage, die die Woche hat "nur" 4 bei ihr wohnt, ist es noch kein eheähnliches Verhältnis und der Mann hat die A-Karte... :-?

Ich darf da auch üüüüberhaupt nicht drüber nachdenken!
Ich hasse so Weiber, die ihre Männer bis auf die Unterhosen "ausziehen"!!!
Immerhin wette ich, daß sie alleine das Haus nicht so "auf die Beine" bekommen hätte....

:tröst:
 

Conny

Mrs. Snape
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

*örks* ich hab grad nachgelesen, dass man im Trennungsjahr von der Frau wohl nicht verlangen kann, dass sie arbeiten geht - zumindest auf den Unterhalt bezogen, den er ihr dann zahlen muß.
Denn: innerhalb des Trennungsjahrs könne es ja noch zu einer Versöhnung kommen und der Zustand vor der Trennung sollte bis dahin nicht verändert werden (sprich: sie darf weiterhin erstmal zuhause bleiben).

Ich hoffe, ihr macht dann das Arbeitsamt Probleme wg. Hartz4.....
 

Dana

Ikea Junky
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Hm. Also erstmal ist es gut möglich, dass die ARGE ihr ans Herz legt, umzuziehen.

Ich glaube ich hatte in deinem letzten Posting gelesen zu haben, dass beide im Kredit stehen bzw. Hauseigentümer sind, oder?

Das Einzigste, was ihm jetzt den Strich durch die Rechnung machen kann ist der Kredit und der ist doch aber nächstes Jahr beglichen...war es nicht so?

Dein Bekannter sollte einfach mal sein Nettoeinkommen runter rechnen lassen. Denn dort werden gemeinsam aufgenommene Kredite (den Teil den derjenige noch selbst begleicht), Fahrten zur Arbeit usw etc. abzogen. Beim Kindergeld weiß ich es nicht mehr so genau, entweder wird es hälftig vom Nettoeinkommen des Ehemannes (abgezogen, um das bereinigte herauszubekommen) oder vom später errechneten Kindesunterhalt.

Auf alles Fälle ist das bereinigte Nettoeinkommen dann die Berechnungsgrundlage für Unterhalt. Er hat einen Selbstbehalt von irgendwas bei 850 EUR. Alles darüber kann ihm weggenommen werden (deshalb ist das bereinigte Netto so wichtig!). Seiner Frau stehen dann 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens zu, vorausgesetzt es wird dann nicht der Mindestbehalt unterschritten.

Summa Summarum käme es jetzt auf seinen Verdienst drauf an. Er muß schon zahlen, muß sich aber nicht aus dem Haus werfen lassen, auch wenn es nur auf die Frau läuft. Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft, heißt also, wenn dieses Haus in der Ehe angeschafft wurde, gehört es hälftig ihm. Egal wer im Grundbuch steht. Einzigste Ausnahme: es existieren Zusatz/Verzichts/Ehe-Verträge.

So, ich hoffe, ich hab das jetzt alles so richtig gesagt.....wo sind denn unsere Rechtsanwältler hier????

Markus? Du kennst dich doch auch gut aus, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

Volleybap

Herzkönig
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht

Das lässt sich hier alles so nicht genau sagen. Er muss zum Anwalt und sich beraten lassen. Und sich auch einmal überlegen, was er will.
Wollen die Kinder tatsächlich bei der Mutter bleiben, wäre zB so eine Frage ...
Beim Haus sind vermutlich beide eingetragen als Besitzer. Banken geben ungern Darlehn an nur eine Person bzw. zu höheren Zinssätzen. Aber das muss er halt wissen, was da vereinbart ist.
Kinderunterhalt kommt zuerst. Er soll im Netz nach der Düsseldorfer Tabelle googeln. Dort sein Gehalt nachschauen, dann weiß er ungefähr, wie die Sache aussieht.
Die Frau muss Unterhalt bekommen, wenn sie vorher nicht gearbeitet hat. Ist nicht genug Geld da, dann springt irgendwo der Staat ein. Gehört ihr aber das Haus, Pech gehabt, dann kriegt sie nix, weil erst das Haus verhökert werden muss. Also: Es gibt auch viele Dinge, wo er grinsend sich zurückziehen kann und abwarten...zB die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben und im Haus offiziell im ersten Wohnsitz wohnen bleiben. Dann sieht er alle Unterstützungsanträge der Frau, weil er gefragt werden muss als Mitbewohner.

Aber gut, eigentlich ist es wichtig für ihn, zu einem Familienanwalt zu gehen und sich ausführlich beraten zu lassen. Und ein gutes Buch kaufen. Da gibt es einige.
 
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