ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Huhu :winke:

ich lebe mit Vivi in einer 2-Zimmer-Wohnung. Im Mietvertrag ist keine Wohnungsgrösse eingetragen, in der Mietbescheinigung stehen 60qm.

Ich würde gerne umziehen, da die Wohnung aufgrund von Dachschrägen und der Tatsache, dass sie über zwei Etagen verläuft fürchterlich klein ist. Wir nutzen das eine Zimmer als Schlaf- und Kinderzimmer, Vivi braucht dringend ein grosses Bett und evtl. nächstes Jahr einen Schreibtisch (wenn sie eingeschult wird) aber ich habe keinen Platz dafür!

Nun habe ich mir den Spass gemacht und meine Wohnung vermessen. Die Fläche unter 1m-Schrägenhöhe hab ich weggelassen, zwischen 1m und 1,50m hab ich die Hälfte berechnet und komme so auf eine Gesamtfläche von 47qm.

Und nun zu meiner Frage:

Steht mir ein Umzug zu, da der Wohnraum so klein ist? Habe ich gesetzlich Anspruch auf 60qm bei zwei Personen? Wenn ja, hat jemand Formulierungstipps - immerhin wohne ich seit 4 Jahren hier und man könnte das auch als 'stillschweigendes Einvernehmen' ansehen oder sowas. Allerdings habe ich gerade gelesen dass während der Zeit in der Vivi noch Säugling war ich sowieso nur Anspruch auf 45qm gehabt hätte - den Anspruch den man alleine hat. Ein Säugling gilt nämlich nicht als 2. Person :umfall: :piebts:

Falls irgendwer Ideen hat - her damit! :)

Liebe Grüsse,

Stephanie
 

nessa

Gehört zum Inventar
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Aaaaaalso ich weiß zwar nicht ob ich dir so wirklich helfen kann,aber das was ich weiß sage ich dir mal! Ich bekomme auch Hartz 4 und habe momentan ein Appartment von 32qm. Aufgrund meiner SS kann/darf ich jetzt umziehen und mir eine Wohnung bis 60qm suchen,da ich ja nach der Geburt zu 2. bin. Hier zählt das Baby als eine Person! Drücke dir die Daumen das es klappt,ich hoffe du hast nen netten Bearbeiter,denn das zählt auch viel. Vieles ist bei denen auch "Kulant";)
 

lulu

Königin der Nacht
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Stephanie,
wenn Du eh umziehst, willst Du nicht den Ortswechsel gleich mitmachen?
Stell ich mir nicht so prickelnd vor, nur fuer ein knappes Jaehrchen oder so umzuziehen.
Lulu :winke:
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Lulu, ich mir auch nich :-?

Aber ich brauch derzeit noch eine zweite Lösung. Den Ortswechsel kann und will ich jetzt noch nicht. Dazu vermutlich bald näheres in einem anderen Forum.

Liebe Grüsse übern Teich :winke:

Stephanie
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Hast Du schon mal bei der ProFamilia nachgefragt? Die geben doch üblicherweise ganz gute Infos über sowas.

toitoito.
:winke:
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Dir stehen mit Vivi 60qm zu. Wenn die Miete im adäquaten Rahmen bleibt, dann dürft die ARGE keine Einwände haben.

Du musst halt vor Abschluß des Vertrages die Einwilligung holen. Ohne das, wird es nicht gehen.


LG
Claudia
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Stephanie,

die Mietobergrenzen sind von Stadt zu Stadt verschieden, aber im Regelfall bewegt sich die max. Grösse für zwei Personen zwischen 55-60qm. Wenn Du nun sagst, die Wohnung sei zu klein, wird man Dich sicher auf die Angabe der 60qm in der Mietbescheinigung verweisen (kassiert Dein Vermieter eigentlich auch Nebenkosten für die "gefühlten" 60qm, das kann es ja eigentlich nicht sein :ochne:). Die ArGe muss einem Umzug ja ohnehin zustimmen, also würde ich an Deiner Stelle einen Gesprächstermin ausmachen und die Angelegenheit mit Deinem Sachbearbeiter klären - ich hoffe, Du hast einen, mit dem man reden kann. Versuch das mal, und wenn es nicht klappen sollte, melde Dich gerne nochmal bei mir, vielleicht kann ich mit ein paar Insider-Tipps weiterhelfen ;-)
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: ALG II Frage, Betrifft zu kleine Wohnung

Stephanie,
Wenn Du nun sagst, die Wohnung sei zu klein, wird man Dich sicher auf die Angabe der 60qm in der Mietbescheinigung verweisen (kassiert Dein Vermieter eigentlich auch Nebenkosten für die "gefühlten" 60qm, das kann es ja eigentlich nicht sein :ochne:).

Die Nebenkosten sind pauschal, ohne weitere Abrechnung.
Ist die Frage, wer jetzt in der Beweislast ist: ich mit meiner Behauptung, die Wohnung wäre kleiner als angegeben oder mein Vermieter?

die Angelegenheit mit Deinem Sachbearbeiter klären - ich hoffe, Du hast einen, mit dem man reden kann. Versuch das mal, und wenn es nicht klappen sollte, melde Dich gerne nochmal bei mir, vielleicht kann ich mit ein paar Insider-Tipps weiterhelfen ;-)

Danke, lieb von dir :) Leider hatte ich bisher noch keinen Sachbearbeiter, der wirklich gesprächsbereit war. Der Aktuelle ist die Krönung.. aber das führt jetzt zu weit. Also du meinst, Termin ausmachen und hinfahren? Nicht schriftlich?

Liebe Grüsse,

Stephanie
 
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