Hab als ehemaliger Soldat noch einen anspruch auf Übergangsgebührnisse auf LstKl. 6 und meinen "normalen" Lohn auf Klasse 4. Meine Frage: Werden beide "Einkünfte" zur Berechnung des Elterngeldes zusammen gezählt??? Große Unwissenheit auch bei meinen Kollegen. Also zigmal versucht die Elterngeldhotline anzurufen. Irgendwann hats dann doch geklappt. Mein o.g. Problem geschildert. Erst nix, dann: "Das ist eine gute Frage" Ach was!!!! Soweit war ich auch schon.
Kennt sich hier jemand damit aus???
mfg Markus
Kennt sich hier jemand damit aus???
mfg Markus