Krankenkasse - was wäre, wenn?

Blatthaar

Dauerschnullerer
Hi!

Ich habe eine was - wäre - wenn - Frage im Bereich Krankenkasse. Ich bin seit August 2006 glücklich ( ! ) getrennt und die Kinder über den Kindesvater familienversichert. Ich beziehe seit kurzem ALG II. Er hat nun einmal gedroht, wenn er wolle, könne er die Kinder einfach aus der Krankenkasse ( BKK ) rausschmeißen lassen. Das ist doch ein Witz oder? Er ist ja ungemein scharf darauf, das Sorgerecht zu behalten. Er hat aber sehr schlechte Karten und er ist jähzornig. Wie ist das eigentlich nach der Scheidung? Nehmen wir mal an, er wäre geschieden und hätte kein Sorgerecht - einfach aus der Luft gegriffen. Müßte ich mich dann nach einer neuen Krankenkasse umsehen?
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Ich schreibe Versicherungspflicht - die Kinder müssen vorrangig irgendwo versichert sein. Wenn du mittlerweile eine eigene GKV hast, so kannst du deine Kinder auch über dich versichern lassen (müsste auch bei ALG II gehen). Bist du noch über deinen Ex versichert, so bedenke dass lediglich für dich die Familienversicherung bei einer Scheidung endet und nicht für die Kinder. Und rauswerfen kann er die Kinder nicht; selbst wenn eines bald volljährig wird. Es sei denn, das volljährige Kind gründet eine eigene Versicherungspflicht durch betriebliche Lehre.

LG,

Claudia
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Kinder werden dort pflichtmitversichert, wo das höhere Einkommen ist. Dagegen kann sich kein Elternteil wehren. "Rauswerfen", also kündigen geht nur im Falle der privaten Krankenversicherung. Allerdings müsste dann der Unterhaltspflichtige im Rahmen seiner Unterhaltsleistung auch dafür gerade stehen. Es wäre ein Eigentor. Das Sorgerecht hat nichts mit der Krankenkasse zutun.
In der Praxis nehmen Versicherungen häufig die Kids mit auf, wenn der alleinerziehende Elternteil bei ihnen versichert ist, ohne die Einkommenssituation zu überprüfen (liegt an den Ausgleichszahlungen der Versicherungen untereinander). Vorteil ist: Man hat kein Gedöhns mit dem/der Ex wg Abwicklungsfragen.
Das Sorgerecht wird allerdings üblicherweise bei beiden Elternteilen verbleiben. Ich vermute, Du sprichst vom Aufenthaltsbestimmungsrecht, also der alltäglichen Sorge. Das wird über Jugendamt oder Gericht dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder mehrheitlich leben bzw. für den sich die Kinder entschieden haben. Dazu werden sie ja befragt.
Sorgerechtaberkennung müsste normalerweise gut begründet bei Gericht beantragt werden.Grund wäre,wenn der Kontakt zu diesem Elternteil Schaden für die Kinder bedeuten würde. Dies ist selten der Fall...
Ein unberechtigter Antrag auf Aberkennung des Sorgerechts sorgt in der Praxis gern dafür, dass die Vermutung naheliegt, der beantragende Elternteil wolle in niederer Absicht den Kinderkontakt zum anderen Elternteil unterbinden. Dies kann zur Aberkennung des Sorgerechts führen... Also ein klassisches Eigentor...
Dies aber nur am Rande...
 

turtleblue

Geburtstagsfeenhelferin
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Hallo,

wenn Ihr beide gesetzlich krankenversichert seit, dann kannst Du entscheiden, ob die Kinder bei Dir oder bei ihm mitversichert werden. Die Kinder müssen nicht bei dem Elternteil krankenversichert sein, der das höchste Einkommen hat. Dies gilt aber nur, wenn beide Elternteile in der GKV sind. Sobald ein Elternteil privat versichert ist, wird das Einkommen überprüft.
Die bisherige KK darf die Kinder nicht einfach rauswerfen, wenn der Vater sie dort abmeldet. Er muß dort normalerweise eine MB der neuen KK der Kinder dort vorlegen. Oder aber die alte Krankenkasse bekommt im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren der Krankenkassen untereinander die Mitteilung der neuen KK, dass die Kinder jetzt dort versichert sind. Heutzutage wird das sehr streng genommen und einfach mal abmelden ohne Nachweis der neuen Krankenversicherung geht nicht.
 

Blatthaar

Dauerschnullerer
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Mein Großer ist 100 % behindert und der Kindesvater hat bewiesen, daß ihm die Kinder am A...vorbei gehen. er hat sich nie um sie gekümmert, mal beschäftigt, getröstet etc. Hat das Baby in dem SZ geschrien, ist er in die Stube, um Ruhe zu haben. Nur am Rande - wegen dem Sorgerecht. Die Kinder waren vorher bei mir versichert, bis der Hickhack mit der EU - Rente begann. Ich hatte einen Antrag auf EU - Rente gestellt, da ich 80 % habe ( Epilepsie ) und man könnte ( ! ) ja Hoffnung haben. Dann kam die Ablehnung, ich legte Wiederspruch ein. Und damit die Kinder "sicher" versichert waren, wurden sie bei meinem Ex versichert. Nun hieß es, solange der Antrag der EU in der Schwebe liegt, bin ich in der KK versichert ( Knappschaft ) Inzwischen bekomme ich wieder ALG II und bin quasi wieder richtig in der KK integriert, ohne Angst zu haben, plötzlich nicht mehr versichert zu sein.
 

Davids_Mama

Gute Fee
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Auch wenn er wollte kann er die Kinder nicht einfach aus seine KK raus werfen. Nur bei einer Scheidung muss du dich selber versichern. Die Kinder werden aber bei dem Vater versichert bleiben. Außer du möchtest das die Kinder bei dir versichert sein soll.

LG Kathrin die es auch mit dem Kindsvater aushandelt
 

Blatthaar

Dauerschnullerer
AW: Krankenkasse - was wäre, wenn?

Außer du möchtest das die Kinder bei dir versichert sein soll.

Heute war ich bei meiner Krankenkasse und habe Nägel mit Köpfen gemacht. Die Kinder kommen wieder zu mir. Der Sitz der Knappschaft ist 1. gleich um die Ecke und nicht, wie bei der Fortisnova, in Schwarzheide. Dann läuft endlich alles über mich und nicht über den Kindesvater, der mal so nebenbei keine Lust hat, die neuen Chipkarten nach Senftenberg rüberzuschicken. Die Übernahme der Kinder in meine Krankenkasse wird mir zwar einen bösen Anruf von dem Kindesvater einbringen, aber das schert mich einen Dreck.
 
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