Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

christine

Weltreisende
Hallo!

Kennt sich da jemand aus, ich hab einen Minijob, arbeite als Aushilfe in der amb. Pflege. Gedacht alle zwei Wochenenden, sprich 4 Tage im Monat. Könnte aber auch mehr oder weniger sein. Aber das kommt schon hin, denke ich.

Laut meiner Leitung habe ichkeinen Urlaubsanspruch, was ja laut dem tollen www nicht stimmt, jeder Minijobber hat Anspruch, und zwar anteilig.


Ich hab mich da schlau gemacht, aber kann das jemand hier noch bestätigen bzw. wie würde das gerechnet, man geht in den üblichen Rechenbeispielen von Werktagen Mo - Sa aus, ich arbeite Sa/So.

Angenommen, ich hätte 4 Tage im Jahr, dann wären das ja zwei Wochenenden, richtig?

Wenn jemand mit Ahnung hier was zu sagen kann, dann wäre ich dankbar, denn Vermutungen habe ich gerade genug ;-)

christine
 

Silvia

Showtalent
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Wir haben das immer so gerechnet:

Normale Arbeitstage/Woche: 6
tatsächliche Arbeitstage: 2
Urlaubstage für 6 Tage/Woche: 30
Urlaubstage für 2 Tage/Woche :
30/6*2= 10 Tage

War das nun einigermassen verständlich? *grübel*

Was den Anspruch angeht, den hast Du natürlich. Nur ob Du ihn wirklich bekommst ist die andere Frage.

Ich bekomm ihn z.B. auch nicht, hab aber dafür nen sicheren Job der mir Spass macht. Umgekehrt wärs irgendwie doofer ;)

VLG

Silvia
 

christine

Weltreisende
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Hi Silvia!

Also, Du gibst Dich zufrieden? Wie wäre denn mein Anspruch, ich arbeite alle 14 Tage.....rechnet man dann einen Tag pro Woche? Dann würde ich auf etwa 4 Urlaubstage kommen, was bedeutet, ich krieg Geld für mein nichtgearbeitetes Wochende.

Ich bin bei der AWO, die sollten das doch eigentlich wissen, das ist doch kein kleiner Verein. Ich werd mich mal dahinterklemmen, hab aber grad das Gefühl ich nerve die Leitung, die ging nämlich davon aus, ihc hätte gar keinen Anspruch. Genauso, wenn ich krank wäre, dann würde halt jemand einspringen und ich würde zwei andere Wochenenden arbeiten, anstatt krank eingetragen zu bekommen.

christine
 

Silvia

Showtalent
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Ja, ich geb mich damit zufrieden. Aber dafür hab ich aber verständnisvolle Chefs, die nicht die Krise bekommen wenn ich mal später komme weil ich mit Marie zum Doc muss oder so. Ich hab halt Vor- und Nachteile abgewägt und nehme es so hin.

So wie deine Chefin denken ganz viele Arbeitgeber. Allerdings sollte es bei einem so grossen Verein diesbezüglich ganz klare Regelungen gelten.

Ich wünsch dir viel Glück bei der Diskussion.

VLG

Silvia
 

christine

Weltreisende
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Ich habe so einen Schrieb ausgefüllt mit meinen Angaben und mündliche Infos bekommen zur Bezahlung. Ich hab den Job angenommen, weil er super für mich ist. Diese Fragen habe ich nicht geklärt, weiß auch nicht, ob sie mich in meiner Entscheidung beeinflußt hätten.

Jedenfalls hab ich auch meinen Arbeitsvertrag noch nicht, meine Freundin hat da auch mal gearbeitet und ihn erst 5 Monate später erhalten.

christine
 

AVE

Gehört zum Inventar
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Wir haben das immer so gerechnet:

Normale Arbeitstage/Woche: 6
tatsächliche Arbeitstage: 2
Urlaubstage für 6 Tage/Woche: 30
Urlaubstage für 2 Tage/Woche :
30/6*2= 10 Tage

War das nun einigermassen verständlich? *grübel*

Was den Anspruch angeht, den hast Du natürlich. Nur ob Du ihn wirklich bekommst ist die andere Frage.

Ich bekomm ihn z.B. auch nicht, hab aber dafür nen sicheren Job der mir Spass macht. Umgekehrt wärs irgendwie doofer ;)

VLG

Silvia

Genau so wird es gerechnet !

Grundsätzlich hat ein geringf. Beschäftigter den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter, bloss dass der Urlaub halt auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet werden muss. Ein geringf. Beschäftigter, der z.B. an 5 Tagen die Woche 2 Std. arbeitet, hätte genau so viele Tage Urlaub im Jahr wie der Kollege der an 5 Tagen die Woche jeweils 8 Std. arbeitet (z.B 30 Tage). Dafür ist dann der Urlaubstag des geringf. Beschäftigten aber auch nur 2 Std. lang. Arbeitet die Aushilfe z.B. jedoch nur an 3 von 5 im Betrieb üblichen Tagen, muss wieder umgerechnet werden (z.B. (30 : 5) x :relievedface:. Alles andere wäre ja gegenüber den "normal" beschäftigten Kollegen auch ungerecht !
 

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Laut Aussage des Steuerberaters meines Chefes (komplizierter gehts wohl nicht ;-) )
ist der Urlaub bei einem 400 Euro Job kein muß.
Ist wohl eine Freiwillige Sache.
War aber letztes Jahr, vielleicht ist es dieses Jahr schon wieder anders !?
lg denise
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

:winke:
Man hat als 400 Euro Jobbler die gleichen Rechtsansprüche wie ein Vollzeitangestellter. Es fällt lediglich das Krankengeld weg. Man hat auch 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit und dergleichen.

Auch wenn man stundenmäßig weniger arbeitet, leistet man in der Arbeit genausoviel wie ein Vollzeitler. Und für weniger Stunden kriegste halt weniger Geld, das ist der einzige Unterschied.

Wir als Arzthelferinnen haben beispielsweise 26 Tage Urlaub jährlich. Wenn ich jetzt Urlaub möchte, dann nehm ich für eine Woche Abwesenheit eben 5 volle Tage (obwohl ich nur 2-3 halbe arbeite). Wenn man es also dann wochenweise abrechnet, dann geht das auch mit der vollen Anzahl an Urlaubstagen. Oder wenn man es tageweise abrechnen möchte, dann die Formel die schon genannt wurde.

Aber du hast ein Recht drauf, punkt.

:winke:
 
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