Eltern-Kursbuch Grundschule

Su

Das Luder
Hallo,

auf Wunsch einer einzelnen Dame, stell ich mal ein:



[ISBN]3589222301[/ISBN]


Ich habe bis jetzt aus aktuellen Anlass nur das Thema "Ist mein Kind schulfähig" und die Tabelle wann welches Bundesland einschult durch...

Später mehr, muß noch was fertig machen..

LG
Su
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Eltern-Kursbuch Grundschule

Su, weder bei Buchticket noch bei ebay wird es angeboten.

20 Euro find ich grad ein bisschen teuer, wenn ich nicht weiß, ob es sich lohnt.

Kannst du es denn guten Gewissens empfehlen?

:winke:
 

MamivonPrinzTom

Familienmitglied
AW: Eltern-Kursbuch Grundschule

Hey Su, sag mir doch bitte wann NRW einschult, bzw. ob etwas geschrieben wird, ab wann und wie schnell sich die Daten nach hinten verschieben (also ab wann werden z.B. auch Kinder vom 31.8./30.09.) bereits mit fünf schulpflichtig sein.
 

Su

Das Luder
AW: Eltern-Kursbuch Grundschule

Gerne,

wobei die scheinbar noch nicht so schlüssig sind, ich zietiere:

NRW Stichtag: 30.06. des Jahres (stufenweise Vorverlegung geplant) frührere Einschulung möglich: danach auf Antrag der Eltern ohne Begrenzung, Entsheidung bei Schulleitung.

Also NRW ist noch beim "alten System"

Lg
Su
 

Alena

Dauerschnullerer
AW: Eltern-Kursbuch Grundschule

Hey Su, sag mir doch bitte wann NRW einschult, bzw. ob etwas geschrieben wird, ab wann und wie schnell sich die Daten nach hinten verschieben (also ab wann werden z.B. auch Kinder vom 31.8./30.09.) bereits mit fünf schulpflichtig sein.

Hallo,
also ich schreib dir mal auf was ich noch so weiß. Bin aber nicht so 100%ig informiert, weil ich im Moment nicht berufstätig bin. In der Gewerkschaftszeitung habe ich vor ein paar Monaten gelesen, was sich ändern sollte.
Ich habe mir bei der Verschiebung des Einschulungsalters nach hinten nur gemerkt, dass Nina (Feb. 05 geboren) weiter mit 6 eingeschult werden würde. Bei David wurde es dann etwas eng: Für 2006 geborene Kinder war der Stichtag ab dem sie nicht mehr einschulungspflichtig waren der 1.11.
Das heißt mit seinem Geburtstag am 2.11. hat er noch mal Glück gehabt, ich kann ihn dann ggf. als Kannkind einschulen, er muss aber nicht gehen.

Jetzt nagel mich aber nicht fest ob das auch alles wirklich so beschlossen wurde oder ob es in dem Artikel nur um die Gesetzesvorlage ging! Das weiß ich nicht mehr. Vielleicht findest du ja genaueres auf der Seite des NRW- Bildungsministeriums?
 
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