Rechung Gegenstandslos?

Alina

Selfie Queen
:winke:

Wir hatten eine Rechnung von der Stadt bekommen und die hat mein Mann auch letzte Woche bezahlt. Und gestern kam für diese Rechnung eine Zwangsvollstreckung weil wir nicht gezahlt hätten :piebts: Aber es steht nicht da, wie sonst: Wenn die Rechnung schon beglichen wurde, gilt diese Mahnung als Gegenstandslos... ist es dann aber trotzdem so? Soweit da steht das jetzt weitere kosten auf uns zu kommen werden... aber ich hab schon nachgesehen das Geld ging wirklich von unserem Konto weg... und nu? Ist doch derren Schuld wenn sie nich Täglich gucken oder??

lg Alina
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Rechung Gegenstandslos?

Ich würd bei der Stadt anrufen und denen mitteilen, dass du am soundsovielten überwiesen hast. Hast du jetzt eine Mahnung mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen? So hab ich es verstanden. Wenn die Rechnung z.B. verspätet überwiesen wurde, kann es natürlich sein, dass du auf den Mahnkosten sitzenbleibst. Meist steht doch auf den Mahnungen, Zahlungseingänge bis soundsovielten wurden berücksichtigt? Also ich würd anrufen.
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Rechung Gegenstandslos?

Hast Du auch geschaut, ob der Betrag evtl. wegen falscher Empfängerangaben (Kontonummer, BLZ) zurück gebucht wurde?
Falls sich da nämlich ein Fehler eingeschlichen hat, kann das Institut den Betrag nicht verbuchen und er geht an de Auftraggeber zurück.

Ansonsten würde ich auch dort anrufen und denen das genaue Buchungsdatum durchgeben, an dem der Betrag eurem Konto belastet wurde. Notfalls eine Kopie des Kontoauszuges machen, die anderen Buchungen schwärzen und den dorthin schicken.

LG
Daniela
 

BiankaK

Familienmitglied
AW: Rechung Gegenstandslos?

Hast Du auch geschaut, ob der Betrag evtl. wegen falscher Empfängerangaben (Kontonummer, BLZ) zurück gebucht wurde?
Falls sich da nämlich ein Fehler eingeschlichen hat, kann das Institut den Betrag nicht verbuchen und er geht an de Auftraggeber zurück.

Ansonsten würde ich auch dort anrufen und denen das genaue Buchungsdatum durchgeben, an dem der Betrag eurem Konto belastet wurde. Notfalls eine Kopie des Kontoauszuges machen, die anderen Buchungen schwärzen und den dorthin schicken.

LG
Daniela



Ist die perfekt Anwort auf die Fragen:rolleyes:

Auf jeden Fall so machen und das ganz so schnell wie möglich, ansonsten kommen noch mehr Kosten etc... auf Euch/Dich zu:)
 
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