Rebecca
Pfiffikus
Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Mein SchwieVa bekommt seit 2004 ALG II. Nun kam ein Brief, dass die ganze Angelegenheit noch mal geklärt werden muss, ob er überhaupt noch dafür in Frage kommt.
Verschiedene Familienmitglieder kümmern sich darum, meist weiß der eine nicht was der andere macht, aber das ist eine andere Geschichte.
Heute Mittag kam das Thema auf, dass das Amt sagen kann, dass ich als Schwiegertochter den Unterhalt für meine Schwiegereltern übernehmen soll, weil sie ja bei mir wohnen.
Mein Schwager meinte dann, dass das Quatsch wäre, denn es sind ja nicht meine Eltern. Zudem bin ich "alleinerziehend", mein Mann hat sich "ins Ausland abgesetzt" und daher muss ich da gar nichts zahlen.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Müsste ich für den Unterhalt meiner Schwiegereltern aufkommen?
Bisher sieht es so aus, dass meine Schwiegereltern nur ca. 350 € pro Person bekommen würden und das ist denen zu wenig. Amt sagt aber, da sie bei mir wohnen, bekommen sie nicht mehr.
Anders sähe die Sache aus, wenn sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen würden. Da würde ihnen dann die Miete bezahlt werden (und ich hätte meine Ruhe). Wobei unterm Strich würden sie dann auch nicht mehr zum Leben erhalten, oder?
Ich habe keine Ahnung ... jeder will darüber Bescheid wissen und im Endeffekt weiß niemand was.
Liebe Grüße
Rebecca mit fieberndem Vincenzo auf dem Schoß
es geht um folgendes:
Mein SchwieVa bekommt seit 2004 ALG II. Nun kam ein Brief, dass die ganze Angelegenheit noch mal geklärt werden muss, ob er überhaupt noch dafür in Frage kommt.
Verschiedene Familienmitglieder kümmern sich darum, meist weiß der eine nicht was der andere macht, aber das ist eine andere Geschichte.
Heute Mittag kam das Thema auf, dass das Amt sagen kann, dass ich als Schwiegertochter den Unterhalt für meine Schwiegereltern übernehmen soll, weil sie ja bei mir wohnen.
Mein Schwager meinte dann, dass das Quatsch wäre, denn es sind ja nicht meine Eltern. Zudem bin ich "alleinerziehend", mein Mann hat sich "ins Ausland abgesetzt" und daher muss ich da gar nichts zahlen.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Müsste ich für den Unterhalt meiner Schwiegereltern aufkommen?
Bisher sieht es so aus, dass meine Schwiegereltern nur ca. 350 € pro Person bekommen würden und das ist denen zu wenig. Amt sagt aber, da sie bei mir wohnen, bekommen sie nicht mehr.
Anders sähe die Sache aus, wenn sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen würden. Da würde ihnen dann die Miete bezahlt werden (und ich hätte meine Ruhe). Wobei unterm Strich würden sie dann auch nicht mehr zum Leben erhalten, oder?
Ich habe keine Ahnung ... jeder will darüber Bescheid wissen und im Endeffekt weiß niemand was.
Liebe Grüße
Rebecca mit fieberndem Vincenzo auf dem Schoß