...damit man nicht besch... kann? Sonst könnte man ja auf der Kopie den Betrag verändern.
Salat
Mal sehen, ob sie nun zufrieden ist.DieRechnung ist eine Urkunde, Urkunden müssen grundsätzlich im Original vorliegenund unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 14b UStG
Wobei ich mich aber gerade frage, was du mit Original-Rechnung meinst :???:, denn DAS Original bekommt i.d.R. der Kunde.