Kathi
Dino
Liebe Su und andere, die sich damit auskennen ;-)
unser Gesamtgemeinderat hat für unseren Hort eine neue Gebührenordnung für die Ferien beschlossen. Und zwar muss für jeden Ferientag, an dem das Kind im Hort betreut wird, zusätzlich zu den normalen monatlichen Gebühren von 55 Euro, ein Tagessatz von 3 Euro in bar an die Hortleiterin entrichtet werden .
Wie ist das denn bei der Absetzbarkeit dieser Kosten als Kinderbetreuungskosten. Ich habe in vager Erinnerung, dass nur Überweisungen auf ein Konto akzeptiert werden und keine Barzahlungen und die entsprechenden Quittungen? Stimmt das so oder nicht? Wenn ja, dann ist das noch mehr ein Grund, das alles bescheiden zu finden.
Schon mal vielen Dank.
Kathi
unser Gesamtgemeinderat hat für unseren Hort eine neue Gebührenordnung für die Ferien beschlossen. Und zwar muss für jeden Ferientag, an dem das Kind im Hort betreut wird, zusätzlich zu den normalen monatlichen Gebühren von 55 Euro, ein Tagessatz von 3 Euro in bar an die Hortleiterin entrichtet werden .
Wie ist das denn bei der Absetzbarkeit dieser Kosten als Kinderbetreuungskosten. Ich habe in vager Erinnerung, dass nur Überweisungen auf ein Konto akzeptiert werden und keine Barzahlungen und die entsprechenden Quittungen? Stimmt das so oder nicht? Wenn ja, dann ist das noch mehr ein Grund, das alles bescheiden zu finden.
Schon mal vielen Dank.
Kathi