"sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

Lonny76

Panikteilchen
Huhu!!

Ich möchte ja gern umziehen, wenn das Haus hier verkauft ist. Dann natürlich in eine MietWG und ich möchte das Bundesland wechseln... Also aus NRW raus und in Baden-Württemberg rein.

Ich bekomm hier in NRW "sozialhilfe" (Ihr wisst schon, ALGII, glaub ich), wie wechsel ich denn?
Muss ich erst ne WHG nachweisen, bevor ich beim Amt einen Antrag auf Unterstüzung stellen kann? Aber dann bekomm ich ja schlecht eine WHG...
Und ich würde gerne mit einem Freund zusammen ziehen, weil dieser eine Stelle in der Schweiz bekommt und die Mietpreise in Basel ja doch schon gepfeffert sind...
Wir hätten ne Traum WHG mit 5 1/2 zi 120 qm, flatsch neu, einfach toll. 1100€ Warm ( leider aber auch Kaution von 2 MM und 2 MM Provision.. wie ist das da, übernimmt das Amt auch da einen Teil?)
Ist jemand in der selben Situation?

Danke für die Mühe der Beantwortung!!!!!!!!

LIebsten, Ilona
 
D

Die_Anna

AW: "sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

:winke:
Ich vermute, dass du erst den Wohnsitz in dem Bundesland nachweisen musst (oder zumindest das ok vom potenziellen Vermieter), in dem du den Antrag stellen willst. Das Amt wird aber erstmal versuchen, deinen Freund zur Kasse zu bitten.
Wuensche euch viel Erfolg und druecke die Daumen, dass ihr die schoene Wohnung bekommt!
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: "sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

ooook. Ich dachte eigentlich, das sich mehr auskennen. Wenn der Freund iritiert, dann lasst den weg. Wir würden ja als WG zusammen leben, damit er nicht so viel zahlt und ich auch nicht...

Liebstens, Ilona
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: "sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

:winke:

Ich kann gleich mal meine Schwester fragen, die
hat jahrelang dort gearbeitet.

Mach ich gleich und antworte dir dann

LG
Heike
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: "sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

:winke:

ich lasse sie dir schreiben, das geht einfacher:rolleyes:

Hallo!


Ich kann Dir dazu sagen, dass man in jeder Stadt in der BRD, egal welches Bundesland, ALGII bekommt, wenn man zum Amt geht und selbst nicht genug Einkommen hat.

Wenn Du also da bist, und kein Geld hast, sind die dort verpflichtet, Dir zu helfen.
Es wird Dir nur keine öffentliche Stelle dabei helfen, in ihr Gebiet zu ziehen, weil sich ja niemend freiwillig Hilfeempfänger in seine Stadt holt. Das heißt keine Übernahme von Kaution, keine Renovierungsbeihilfen oder ähnliches.

Es sei denn, Du hättest dort die Aussicht, ganz von der staatlichen Unterstützung wegzukommen, z.B. Arbeitsstelle. Das mußt Du dann aber mit Deinem jetzigen Berater abklären.

Du sollstest Dir also eine Wohnung suchen und bevor Du den Vertrag unterschreibst, auf jeden Fall bei der dort zuständigen Behörde fragen, wie dort vor Ort die Mietobergrenzen aussehen. Diese Grenzen sind in jeder Stadt anders!
Ist die Wohnung teurer, kriegst Du entweder nix oder nur die Mietobergrenze.

Wenn Du mit Deinem (arbeitenden) Freund zusammenziehst, wird sein Einkommen allerdings mitgerechnet!!!
Das bedeutet, Du wirst, falls Du auch noch Unterhalt für Deine Kinder und Kindergeld bekommst, nur noch wenig bis gar kein ALG II mehr bekommen.

Ich würde mir das auf jeden Fall vor Umzug vom dortigen AA oder dem Sozialamt durchrechnen lassen.

Vielleicht wäre Dein Freund darüber auch nicht gerade begeistert...
Ich hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter.
Viel Glück!


LG
Heike
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: "sozialhilfe" Bundeslandwechsel, Hilfe

:winke:

ich nochmal, eine kurze Nachfrage: Ist das Haus, in dem Ihr jetzt wohnt, Deins?
Wer bekommt den Verkaufserlös??? Denn, wenn Du das Geld bekommst, dann ist das Vermögen, dann kriegst Du unter Umständen erst mal sowieso kein Geld mehr.
Da solltest Du Dich dann nach den geltenden Vermögensfreigrenzen erkundigen.
Sollte das Haus Deinem Vermieter gehören, und er verkauft das, dann vergiß die Frage...
 
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