AW: Selbstständig Machen
Schau mal hier:
http://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit/
Wenn Ihr Arbeitslosengeld II bezieht, sollte Dein Partner sich an seinen zuständigen Arbeitsvermittler wenden und einen Beratungstermin ausmachen. Auf Förderleistungen zur Existenzgründung besteht kein Rechtsanspruch, die Hürden, die die Jobcenter setzen, sind absichtlich relativ hoch. Man benötigt ein genau durchdachtes, nachvollziehbares Konzept, mit dem erkennbar gute Chancen bestehen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Da gehört nicht nur eine Beschreibung der Geschäftsidee dazu, sondern auch Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Zu den konkreten Höhen kann auch nur der zuständige Vermittler etwas sagen, die Leistungen können von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich festgelegt sein. Teilweise bieten die JC Existenzgründungsseminare an, manche arbeiten auch mit Stellen wie den Ämtern für Wirtschaftsförderung zusammen, um möglichst komplette Beratung anzubieten und auch für sich kompetente Partner bei der Entscheidung über Förderfähigkeit von Vorhaben ins Boot zu holen.
Die Unterstützung für die Ich-AGs hieß Existenzgründungszuschuss und war eine Leistung der Agentur für Arbeit, Voraussetzung war der Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGBIII, inzwischen lautet die Bezeichnung Gründungszuschuss. Die Förderung für Bezieher von Leistungen nach dem SGBII, die bei Existenzgründung zusätzlich zu Regelleistung und Kosten der Unterkunft gezahlt werden kann, heißt Einstiegsgeld. Ausserdem kann ggfs. ein Existenzgründungsdarlehen/Sachkostenzuschuß gewährt werden.
Selbstverständlich kann man sich auch unabhängig von den Jobcentern nach Fördermöglichkeiten erkundigen, z.B. bei den Kammern, die bieten auch Existenzgründungsberatung. Wenn man aber einmal im Bezug von AlgII gelandet ist, wird es erfahrungsgemäß schwierig, Gelder aus anderen Förderprojekten zu erhalten....