Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Katl

Dauerschnullerer
Ich habe überlegt ob ich hier in den lokalen Zeitungen Reitunterricht für anfänger anbieten soll, aber ich habe nie eine Prüfung abgelegt, bin also bei der FN nicht anerkannt. Habe allerdings jahrelang bei uns damals im RV Anfänger (auch Longe) unterrichtet.

Meint ihr sowas macht Sinn, oder ist das vielleicht sogar verboten?
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Hallo Katja,

verboten ist es - leider oder Gott sei dank? - nicht, es kann jeder machen (ähnlich wie bei Musikunterricht) der sich da in irgeneiner Weise dazu befähigt fühlt.

Ich ganz persönlich würde da schon schauen, wie die- oder derjenige mit den Kindern umgeht, wissen vermittelt, weitergehende Kenntnisse hat, ...

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche, die eine Prüfung haben, nicht im Geringsten in der Lage sind, das weiterzugeben. Andere ohne Prüfung oder einem nötigen Papier sind aber Top, gehen auf die Schüler ein und haben einfach das Feeling für sowas!

Ach so, wenn du so etwas ind er Zeitung inserierst, das also nebenberuflich machen möchtest, dann soltlest du dich vorher genau erkundigen, wie das mit Steuer und Gewerbeanmeldung - sofern nötig - ist. Würde ich mcih vorher auf alle Fälle informieren, gerade wenn du inserieren möchtest!


Liebe Grüße

Rosi
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Danke für die ausführliche Antwort!

Mit der Steuer, da muss ich mich eh demnächst beim FA anmelden, da ich nach den Sommerferien für ein Nachhilfeinstitut anfange auf Honorarbasis und das ja dann auch als selbstständige Arbeit versteuern muss. Daher würde sowas dann nur hinzukommen...
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Gut, dann frag doch da auch mal, wie das in deinem Fall mit der GEwerbeanmeldung ist.

Ich hab damals keine gebraucht, da ich im Prinzip auch nur als freiberufler bei unterschiedlichen Instituten tätig war.


:winke:

Rosi
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Soweit ich weiss ist unterrichtende Tätigkeit kein Gewerbe, aber sowas krieg ich raus :cool:
 

Su

Das Luder
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Unterrichtende Tätigkeit könnt ihr als freiberufliche Tätigkeit abrechnen, ABER jetzt kommt leider der Oberhammer sitzt ihr beiden, Ihr seid Rentenversicherungspflichtig mit sage und schreibe 19,5 %!!!!

http://www.tanznetz.de/forum.phtml?page=showthread&aid=61&tid=6602

Hier mal ein kleiner Link, es trifft auch Musiklehrer, Nachhilfelehrer, Reitleherer, meinen Mann als Hockeytrainer, es ist Abscheulich, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Nehmen wir einen Trainer der nicht umsatzsteuerbefreit ist, der zahlt mal schon alleine 38 % seines Stundensatzes ans Finanzamt und an die Rentenversicherung, Einkommensteuer kommt ja dann auch noch, noch ein private Krankenversicherung, jau da macht man es doch einfache gerne :zahn:

Su
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Reitunterricht geben ohne "Titel"?

Rentenversicherungspflichtig aber erst wenn man über 400 € im Monat verdient, da kommt man so schnell nicht drüber :)
Und USt-befreit ist man, wenn man unter 16 T€ im Jahr bleibt...
 
Oben