Rechnung nach 2 Jahren?

Cathleen

Familienmitglied
So, nun weiß ich wirklich nicht mehr, wo ich schauen soll, meist find ich irgendwo in den weiten des www eine Antwort.
Es geht darum, dass wir Server in einem Rechenzentrum stehen haben und die vergessen haben, einen zu berechnen. Nun kommen jeden Tag online Rechnungen (f. 200:relievedface: und auch jeden Tag mehrere Abbuchungen :bruddel: :( Wir wissen nun nicht genau, ob es überhaupt zulässig ist, soweit zurück noch RG zu stellen?? Ich find dazu aber uach nix. 6 Monate oder sowas hab ich im Hinterkopf, aber 2 Jahre im Nachinein??
Hoffentlich weiß jemand was dazu.

LG Cathy :blume:
 

Volleybap

Herzkönig
Dann gibt es sicher einen Dienstleister-Vertrag. Schaut da rein. Alles andere ist stochern im Nebel. Arbeit könnte sich lohnen. 2003 ist länger her als 2 Jahre... jedenfalls teilweise...
 
G

gretel

hm. mir stellt sich grad die frage, habt ihr die teile in der buchhaltung gar nicht aktiviert? ihr müsstet die doch abschreiben. ergo braucht ihr die rechnung. wie habt ihr das denn gemacht?

ansonsten kenne ich mich auch nicht aus. und wieso buchen die ab? habt ihr das vereinbart?
 

Kathi

Dino
bärbel d. hat gesagt.:
aber noch gar nicht gestellte Rechnungen können auch nicht verjähren

Hobi meint das sicher so, dass ein Arzt für seine Leistungen innerhalb von 2 Jahren eine Rechnung stellen kann. Zumindest ist dies bei Krankenhäusern so: die müssen die Rechnung innerhalb von 2 Jahren an die Krankenkassen, Privatversicherungen oder den Patienten stellen, sonst haben sie Pech und bleiben auf den offenen Leistungen sitzen.
 
Oben