Rat für meine Freundin gesucht. Umgangsrecht

Jesse

sprachlos im Spreewald
Ich bräuchte mal einen Rat für meine Freundin.

Kurz zur Vorgeschichte:

Sie hat eine 5 jährige Tochter, vom Vater des Kindes hat sie sich getrennt, als ihre Tochter gerade 1Jahr alt war. Der Vater zeigte keinerlei Interesse an dem Kind. Sie hat das alleinige Sorgerecht und die Beiden waren nicht verheiratet. Nun stellt der Vater seid einem halben Jahr Ansprüche. Das heißt, er fordert, dass er seine Tochter sieht. Dies ist für meine Freundin generell auch in Ordnung so. Zunächst wurde vereinbart, dass er die Kleine stundenweise zu sich holt. An die abgemachten Uhrzeiten hielt er sich dabei nicht. Das heißt, teilweise brachte er sie Stunden später. Darauf reagierte meine Freundin natürlich nicht gerade positiv.

Zum Einen, weil er sich nicht an die Abmachungen hält und zum Anderen, weil sie eh schon immer ein nicht gerade ruhigen Tag hat, wenn das Mädchen bei ihrem Vater ist. (Sie begründet das damit, dass er auch so nicht der Zuverlässigste sei. So ist es wohl auch schon mal so gewesen, das er die Lütte mit zu einem Fußballspiel nahm, an dem er aktiv beteiligt war und von einer damals 4jährigen verlangte, das sie 90min artig allein am Rand des Fußballfeldes stehen sollte. Völlig klar, dass meine Freundin mit dem Wissen keine Ruhige Minute hat, wenn sie die Kleine dort weiß)

Nun stellt er weitere Forderungen (die Kleine solle nächstes Wochenende von Freitag bis Sonntag bei im schlafen. Der blanke Horror für meine Freundin), die er notfalls auch gerichtlich durchsetzten will.

Meine Freundin will das alles nicht. Sie ist bereit, ihre Tochter weiterhin Stundenweise beim Papa zu lassen, aber nicht einen ganzen Tag/Nacht oder gar ein ganzes Wochenende. Beim Jugendamt hat man sie wissen lassen, das sollte der Vater klagen, dann müsse sie damit rechnen, dass er sie jedes 2. Wochenende zugesprochen bekommt und sie keine Chance hätte dies zu unterbinden.

Ist das wirklich so?

AN wen kann sie sich wenden?

Und was kann ihr im schlimmsten Fall zu Teil werden, wenn sie versucht, zu erstreiten, das er sie ständig und in regelmäßigen Abständen bei sich hat?



Tausend Dank im Namen meiner völlig aufgelösten Freundin
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Ui...wie verzwickt. :???:

Wenn das Jugendamt nicht wirklich hilfreich war, sollte sich Deine Freundin mal an den "Verein alleinerziehender Mütter und Väter" (www.VaMV.de) wenden. Da kann man ihr sicher einiges zu den gesetzlichen Grundlagen erklären und Tipps geben.

Ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben Vater, Mutter und sämtliche Großeltern - in welcher Form das Umgangsrecht gehandhabt wird, unterliegt allerdings keiner gesetzlichen Grundlage, sondern wird in erster Linie von der Person bestimmt, bei dem sich das Kind maßgeblich aufhält - in diesem Fall also Deine Freundin - sofern deren Vorstellungen nicht völlig abnorm sind.

Findet man überhaupt keine Einigung, bietet das Jugendamt gemeinsame Gespräche mit einem Mediator an, der versucht, das Gespräch in menschlichen Grenzen zu halten und beiden Parteien zu einer beidseits akzeptablen Lösung zu verhelfen.

Ist auch das nicht möglich, kann die ganze Sache vor Gericht enden. Gemeinhin entscheidet der Richter immer zum Wohl des Kindes. Allerdings basiert sein Urteil natürlich auf den Informationen, die er von beiden Elternteilen bekommt. Gesetzt den Fall, es sollte zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen (was ich für alle Beteiligten nicht hoffe), ist es also nicht schlecht, sämtliche Vorkommnisse zu dokumentieren und Zeugen zu sichern.

Grundsätzlich kann ich Deine Freundin sehr gut verstehen, daß es ihr in Anbetracht der Vorkommnisse in der Vergangenheit schwer fällt, die Kleine in die alleinige Obhut des Vaters zu geben.
Vielleicht schaffen es die beiden ja, ein ruhiges Gespräch zu führen, indem Deine Freundin klarmacht, daß es Zeit braucht, daß sich das Kind an die Zeit mit seinem Vater gewöhnt. Und auch der Vater braucht eigentlich mehr Zeit festzustellen, was er seiner Tochter zumuten kann und was nicht. Er ist ja aufgrund des scheinbar längeren Kontaktmangels überhaupt nicht up to date.

Dennoch hat nicht nur der Vater, sondern auch das Kind ein Anrecht auf Kontakt.
Wie geht es denn der Kleinen mit dem neuen Kontakt zum Vater?

Alles Liebe an Deine Freundin und fest gedrückte Daumen für eine friedliche Einigung.
:winke:
 

Glace

nächtliche Muse
Hallo Jessie,
so richtig Ahnung hab ich von dem Thema nicht. Aber als selbst Stiefmutter möchte ich meinen Senf mal dazu geben. Mein Männe ist auch ständig unpünktlich und ich finde das auch unmöglich. Ich würde deiner Freundin auch raten, feste Absprachen und Vereinbarungen zu Treffen, hält der Vater sie nicht ein, muß er seine Rechte einfordern. Das ist für ihn alles andere als leicht. Mein Männe hate das Problem auch damals. Er ist nicht zum Jugendamt gegangen, seinem Sohn und sich zuliebe. Später kam sie von sich aus und die beiden haben eine Einigung gefunden. Streit gibts trotzdem sehr oft. Das läßt sich nicht vermeiden.

@ Katja (Namensvetterin) wie kommts, das du über das Thema so gut bescheid weißt ??
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
Vielen Dank liebes Tulpinchen :bussi: werde jetzt gleich meine Freundin anrufen und Deine Info´s an sie weitergeben.

Darf ich Dich evtl dazu dann noch mal eingehender befragen? Per PN oder so?

LG und nochmals tausend Dank an Dich
 
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