Nachweis über Kinderbetreuung

Lenchen

Geliebte(r)
Hallo Ihr Lieben! :winke:

Ich brauche mal dringend einen Rat. Habe gestern eine Einladung zum Arbeitsamt bekommen, weil Sie mit mir über meine berufliche Situation sprechen wollen. :nix:

Zu dem Termin soll ich auch einen Nachweis über die Absicherung der Kinderbetreuung mitbringen. Ich habe mein Kind noch zu Hause, weil die Krippe für mich echt noch zu teuer ist. Eigendlich kann Lena erst ab November in den KiGa gehen, die Leiterin hat mir aber zugesichert, dass ich sofort einen Platz bekomme, wenn ich eine Arbeit bekomme.

Ich bin eh zu Hause und bei dem bißchen Geld ist mir die KiTa echt zu teuer, kann ich mir nicht leisten. Bin ich wirklich verpflichtet sie jetzt schon unterzubringen?

Im Notfall ist ja noch die Omi in der Nähe und mein Mann ist auch noch da, allerdings ist er sehr krank und nicht ganztags einsatzfähig.

Liebe Grüße an Alle Sandra
 

Cathleen

Familienmitglied
Na wenn Omi und Mann noch da sind, muesste das auch reichen. Ich musste damals nur den Zeitraum angeben, wann keine Betreuung gesichert ist. Genau nachgehakt haben sie nicht. Aber wenn du jem. hast, der im Fall eines Angebots für sie sorgen kann, dürfte das doch kein Problem sein !

Verpflichtet, dein Kind in eine Einnichtung zu geben bist du auf keinen Fall! Zumal es ja sogar oft so ist, dass man nur einen Kitiplatz bekommt, wenn man mind. 6 Std arbeitet :) Da würdest dich ja nur im Kreis bewegen !


LG Cathy :blume:
 
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A

Anavlis

Ich habe bei meinem Besuch beim AA damals eine BEscheinigung von meiner SchwieMu mitgebracht, dass sie im Fall einer Arbeitsaufnahme unsere Kleine betreuen würde. Das reichte aus. Du mußt diese Bescheinigung bloß abgeben, weil du sonst kein Arbeitslosengeld bekommst, da du dem Arbeitsamt ohne Betreuung ja nicht wirklich zur Verfügung stehst.

LG und viel Glück beim Gespräch
Silvana
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
...was letztlich genau der Plan ist. Du hast keine Betreuung, also bekommst du kein Geld, ohne Geld keine Betreuung... Manchmal könnte man die Wut bekommen.

Gruß,
Buchstabensalat
 
A

Anavlis

Naja so ganz ohne BEtreuung ist sie ja nicht. Ich habe mich z.B. für 20 Stunden die Woche dem AA zur Verfügung gestellt und bin nun auf der Suche nach einer solchen Teilzeitstelle. Da ich vorher Vollzeit gearbeitet habe, wird das ALG halt einfach auf 20 Stunden die Woche runtergerechnet.

LG und einen schönen Abend noch
Silvana
 

Lenchen

Geliebte(r)
..ich danke euch allen. habe das ganze we gegrübelt und werde heute erstmal in den kiga gehen und fragen, ob die mir eine bestätigung geben, daß ich einen antrag gestellt hane und das die maus ab august in den kiga geht. ansonsten macht meine mum mir ein schreiben, hab schon gefragt.

wisst ihr was mich am meisten nervt ist diese bürokratie. ich bekomme nur noch bis einschließlich august alg. danach dann das "begehrte" hartz IV und wenn du empfänger von hartz IV Leistungen bist, gibt es eine regelung, dass du bis zum dritten lebensjahr deines kindes dich zwar als arbeitslos melden kannst aber wenn du nicht willst auch nicht arbeitssuchend bist. das heißt du bekommst zwar dein geld, brauchst aber nicht vermittelt werden, wenn du nicht willst wegen der betreuung deines kindes. :nix:

jemand verstanden? Kompliziert, wie so vieles alles in diesem land. dann interessiert es jedenfalls vorerst wieder niemanden ob mein kind betreut wird oder nicht.

verwirrte grüße von sandra
 
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