Mietrecht - Wohnungsübergabe

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
:winke:

vielleicht kennt sich von euch jemand aus. Beim Mieterbund ist mal wieder niemand zu erreichen. (was mich daran erinnert, dass ich den Quatsch zum Jahresende kündigen werde)

Es ist zu Erwarten, dass der Vermieter nicht selbst kommt (irgendwie hoffe ich das auch) Wenn der Anwalt kommt, ist es ja kein Problem. Wenn er irgendwen schickt, den ich gar nicht kenne, was mache ich dann? Darf ich dann einfach die Schlüssel aushändigen oder muss ich mir eine Vollmacht zeigen lassen? Was ist, wenn er keine Vollmacht hat? Wohnungsübergabe platzen lassen?

Ich habe ein Übergabeprotokoll für uns gefertigt. Muss Vermieter/Bevollmächtigter das unterschreiben oder kann er sich weigern? Wenn er sich weigert, wie sieht dann die Beweislage später aus, wenn es doch zum Streit kommt? Würde es dann reichen, wenn ich das Protokoll von Zeugen unterschreiben lasse?

Liebe Grüße
Angela
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

Rein vom Gefühl her würde ich bei deinem Vermieter auf eine vollmacht bestehen.
Zur Übergabe solltest du noch 1-2 Leute mitnehmen, die als Zeugen mit unterschreiben, falls es hinterher zu irgendwelchen Streits kommt.

er ist natürlich nicht gezwungen irgendwas zu unterschreiben.. Du aber auch nicht. Soll heissen, wenn er dir noch irgendwas anlasten will müsst ihr das auch nicht abzeichnen..

Von den strittigen Punkten, sollten denn welche auftreten würde ich auch nochmal ein extra Protokoll vor Ort anfertigen..

Wie lange wohnt ihr da eigentlich schon??? Dann würd ich mal nach den Abnutzungsregelungen forschen..
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

:winke:

meine Eltern werden bei der Übergabe dabei sein. :jaja:

Okay, unterschreibt er mir nix, unterschreibe ich ihm auch nix. Muss ich eigentlich für ihn eine Kopie meines Protokolles haben? Oder muss er, wenn er was schriftliches haben will, sich selbst darum kümmern. Ich meine, ich bin ja nicht sein Sekretariat. :piebts:

Wir wohnen jetzt *rechne* fast 5 Jahre hier. Dann such ich mal nach Abnutzungsregelungen.

Liebe Grüße und Danke
Angela
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

Für ihn solltest du schon ne kopie dabei haben... macht man einfach so;)

Ich meine, das gewisse dinge die älter als 5 jahre sind auch kaputt sein dürfen. ist dann üliche abnutzung eben...
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

Hallo Angela,

also wenn jemand anderer kommt, zumindest war das bei uns so,
hatte er etwas vorgefertiges dabei und sich Sachen aufgeschrieben.
Eine Kopie habe ich erhalten.

Nimm aber vorsichtshalber das was du vorbereitet hast mit. Unter-
schrift gegen Unterschrift. Und Zeugen sind auch gut.

Drück dir die Daumen, dass alles Reibungslos funktioniert.
Alles liebe
sabine
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

Danke Sabine, können wir gut gebrauchen.

Stimmt, es besteht ja auch die Möglichkeit, dass er selbst was mitbringt. :)

Liebe Grüße
Angela
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Mietrecht - Wohnungsübergabe

..........also: bitte KEIN selbstgemachtes Übergabeprotokoll mitbringen - du kannst dir zb. bei immoscout eins runterladen oder ich mail dir gerne eins. Zeugen dabei zu haben ist gut. und wenn dein Vermieter nicht vom Mars ist, wird er natürlich ein Übergabeprotokoll unterschreiben bzw. eins selbst dabei haben. Es geht ja nicht nur um den Zustand der WHG, sondern auch um die Zwischenablesung der Zählerstände - wichtig für die folgende Nebenkostenabrechnung.
Sollte es wirklich so sein, dass er keins unterschreibt - füllt es für euch aus, unterschreibt und notiert Verhalten des Vermieters.
Es erhält normalerweise jeder ein Exemplar.
Sollten Mängel entstanden sein, notiert auch gleich die Lösung dafür - nicht dass es später Überraschungen gibt.

Bei Fragen - schick mir ruhig ne pn
lg verena
 
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