Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Gestern war Joshuas erster Schultag in der zweiten Klasse und natürlich gab es da auch einen Berg an Informationen. Mit dabei der Hinweis, man möge dem Kind doch bitte in den nächsten Tagen für die benötigten Unterrichtsmaterialien das nötige Geld mitgeben, in unserem Fall ein Betrag von knapp 30 €. Sicherlich keine extrem hohe Summe, zumal in anderen Bundesländern wesentlich mehr ausgegeben werden muss, aber in BW gilt meines Wissens Lernmittelfreiheit. Weiteres Nachlesen bestätigte dies, Bücher sind leihweise zur Verfügung zustellen, Arbeitshefte z.B. sind zum Verbrauch kostenlos zu überlassen. Es besteht die Möglichkeit, die Eltern bei den Kosten mit ins Boot zu nehmen, allerdings mit dem Hinweis auf Freiwilligkeit (so verstehe ich zumindest die gefundenen Infos, sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur ;-) ).

Auf dem Infoblatt, das wir erhalten haben, steht jetzt aber weder um welche Unterrichtsmaterialien es sich handelt, noch wird auf die Lernmittelfreiheit hingewiesen.

Und nu? Mach ich ein Fass auf und bestehe auf die kostenlose Überlassung? Was würdet ihr machen? Erstmal nachfragen, welche Materialien denn überhaupt gemeint sind? Kommentarlos bezahlen?

An alle BW-Schüler-Eltern: Wie wird das bei euch gehandhabt?

Ganz toll finde ich auch die Forderung von 8 € Sprudelgeld pro Halbjahr! bei 16 €/Jahr und Schüler und dem dann in der Klasse ausgeschenkten Wasser vom Discounter müssten pro Tag zehn Flaschen getrunken werden, und das von gerade mal 21 Kindern, um diesen Betrag zu rechtfertigen... Aber das ist ein Thema, das ich am Elternabend ansprechen werde.

Danke und liebe Grüße
Jenni
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Hallo Jenni,
Ich würde schon nachfragen um welche Materialien es sich handelt. Es sind nämlich (wie bei uns in Sachsen) nur die Arbeithefte und die Kopien, die in die Freiheit rein fallen. Ihr bezahlt sozusagen kein Kopiergeld mehr. Normale Schreibhefte, Hefter, Blöcke etc. die auch hier über die Schule bezogen wurden, müssen ganz normal bezahlt werden.

Was ist so schlimm an 8€ Wassergeld pro Halbjahr? Wenn ich bedenke, dass mein Kind eine Flasche an einem Schultag allein austrinkt ist das doch nicht zuviel :???: In Lenas Klasse würden 10 Flaschen pro Schultag nicht reichen. Allerdings gibt es das hier nicht, die Kinder müssen ihre Getränke schleppen, die sie brauchen.

LG Uta
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

:winke: Uta,

Sachen wie Hefte, Stifte & Co. sind schon lange besorgt, die Liste dazu gab es schon vor den Ferien und das ist natürlich unser "Privatvergnügen". Ich gehe davon aus, dass es sich um Arbeitshefte handelt, die mit diesem Betrag bezahlt werden sollen.

An den insgesamt 16 € Sprudelgeld pro Jahr ärgern mich mehrere Punkte: Pro Tag stehen für die gesamte Klasse vier Flaschen zur Verfügung, wird mehr gebraucht, Pech gehabt. für das letzte Jahr haben 10 € gereicht, wo kommt die Steigerung so plötzlich her? Zudem zahlen wir nochmal 10 € pro Jahr Sprudelgeld für die Getränke zum Mittagessen. Bis vor zwei Jahren (bei Linus) wurde es noch so gehandhabt, dass im Wechsel ein 6-er Pack Sprudel mitgebracht wurde, pro Schuljahr und Kind mussten wir maximal dreimal mitbringen, also höchstens 18 Flaschen pro Kind und Jahr, die 16 € entsprechen 84 Flaschen pro Kind und Jahr! Wie gesagt, es wird Wasser vom Discounter ausgeschenkt, die Flasche zu 19 Cent.

:winke:
Jenni, auf dem Sprung zur Aufnahmefeier der neuen Fünftklässler :)
 
Zuletzt bearbeitet:

lena_2312

Fotoholic
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Ah dann ist das mit dem Sprudel natürlich was Anderes. Aber vielleicht haben sie gemerkt, dass die Menge zu wenig war für die Kinder. DAS klärt mal beim Elternabend wie das zusammen hängt :jaja:
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Bei uns wurden Bücher und sonstige Arbeitsmaterialien, in die nicht hineingeschrieben wurde, von der Schule zur Verfügung gestellt.
Arbeitshefte, in denen Aufgaben ausgefüllt werden mussten, mussten verständlicherweise bezahlt werden. Der Betrag belief sich in der 4. Klasse ebenfalls um die 30 Euro.

Beim Sprudel wurde es bei uns so gehandhabt, wie bei euch bisher. Jedes Kind war max. 2 Mal im Jahr mit der Besorgung von 3 x 6 Flaschen Sprudel dran (1,5 Liter Inhalt). Diese Regelung fand ich allerdings auch etwas unglücklich, da eben auch Kinder Sprudel kaufen mussten, die das Trinkangebot gar nicht angenommen haben, weil sie sich von zu Hause eine gefüllte Trinkflasche mitbrachten
(so auch bei uns :bruddel:).
 

belladonna

Tolle Kirsche
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Zum Thema Lernmittel kann ich nichts sagen, da wir ein anderes Bundesland sind, aber mal 'ne Anregung zum Thema Wasser:
Wir halten es in Johannes' Klasse so, dass zu Anfang des Jahres von jedem 10 Euro für die Klassenkasse eingesammelt werden. Davon bestelle ich bei einem Getränkemarkt, der dann an die Schule liefert, immer 3 Kästen Sprudelwasser zu je 5,50 Euro. Bei der 1. Lieferung mussten wir natürlich Kastenpfand zahlen, aber seitdem werden die Kästen einfach ausgetauscht. Geht der letzte Kasten zur Neige, bekomme ich Bescheid von der Lehrerin und ordere neues Wasser. Ist kaum noch Geld in der Klassenkasse (aus der ja auch andere Ausgaben für die Klasse bestritten werden), gebe ich der Lehrerin Bescheid und es wird wieder Geld eingesammelt. So können die Kinder trinken, soviel sie möchten (im Sommer i.d.R. mehr als im Winter), und es wird keiner finanziell benachteiligt - es sei denn, jemand will sich partout übervorteilt fühlen, weil das eigene Kind ein Wenig-Trinker ist. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für Euch? Bei uns hat es sich jedenfalls gut bewährt, es ist immer genug Wasser da, es muss nichts rationiert werden und von den Eltern hat keiner Arbeit mit Wasserbesorgen (außer mir, weil ich ja zum Getränkehändler gehen und bar bezahlen muss, aber das mache ich freiwillig und es ist übers Jahr vielleicht 5-6 Mal).

LG, Bella :blume:
 

Silvia

Showtalent
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Lernmittel, bei denen die Möglichkeit des nicht zweckentsprechenden Gebrauchs besteht oder deren Beschaffung oder Kostenerstattung einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem Zweck der Lernmittelfreiheit steht können vom Schulträger von der Lernmittlefreiheit ausgenommen werden.

Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder? Nachzulesen kann man das hier :winke:
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Lernmittelfreiheit BW - Theorie und Praxis

Also bei uns war es auch so, dass wir lediglich die Bücher zur Verfügung gestellt bekommen haben. Sämtliche Arbeitshefte mussten bezahlt werden. Das waren dann Anfang letzten Schuljahres für Blöcke, Ordner, Hefte, Ringbücher ....... etwa 50 € und Arbeitshefte für sechs Fächer in Höhe von knapp 80 €. Kopiergeld kam dann noch dazu mit 5 € pro Schüler, 20 € Klassenkasseneinzahlung .... ich hab schwer geschluckt.

Dieses Jahr waren es bisher "erst" 30 € ... wir haben aber auch gerade den zweiten Schultag hinter uns
 
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