Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

Biggi

Mozartkugel
Hallo ihr Lieben,

nachdem ich ja Österreicherin bin kenne ich mich mit den Kündigungszeiten in Deutschland nicht wirklich aus.

Mein Mann möchte in der Firma (er arbeitet in Deutschland) kündigen.

In seinem Dienstvertrag steht folgendes:
"Das Arbeitesverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung bedarf der Schriftform".

Ich möchte in die Kündigung schreiben: Hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich zum__________. Tja und jetzt weiß ich eben nicht, was ich da hinschreiben soll, weil ich das deutsche Gesetz nicht kenne.

Helft ihr bitte einem armen, unwissenden Ösi? :danke:.

Mein Mann möchte so schnell es geht da weg....

LG
 

Kathi

Dino
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

Moment, ich schau im Gesetz nach.

:winke:
 

Biggi

Mozartkugel
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

super, vielen, vielen Dank
 

Kathi

Dino
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

Laut BGB gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen:

[h=3]§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen[/h]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

<tbody>
</tbody>
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Für deinen Mann gilt 1., weil er ja der Arbeitnehmer ist.

:winke:
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

*ähmmm...überschnitten :winke:
 

Biggi

Mozartkugel
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

D.h. ich schreib da rein, dass er mit 30.4. kündigt?
Und er müsste dann trotzdem noch bis 31.5. bleiben? Ich steh grad voll am Schlauch...

LG
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Kündigungszeiten in Deutschland einhalten! Bitte dringend, deshalb hier!

du kündigst ZUM 31.05. :winke:
 
Oben