Der Frank
Familienmitglied
Hallo,
ist hier ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ein Kumpel wurde jetzt zu 31.09.09 gekündigt. Er hat das Arbeitsverhältnis am 01.06.09 begonnen.
Er hat die Kündigung heute erhalten, steht aber Datum von gestern drauf.
Hier der dazugehörige Text aus dem Vertrag:
Die ersten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag zum Monatsende kündigen.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Ist das rechtens?
ist hier ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ein Kumpel wurde jetzt zu 31.09.09 gekündigt. Er hat das Arbeitsverhältnis am 01.06.09 begonnen.
Er hat die Kündigung heute erhalten, steht aber Datum von gestern drauf.
Hier der dazugehörige Text aus dem Vertrag:
Die ersten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag zum Monatsende kündigen.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Ist das rechtens?