Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

Jasi

Gehört zum Inventar
Ich schreib mal in Kurzform und Eckdaten worum es geht, denn Erklärungen würden wohl den Rahmen sprengen :umfall:

Also durch unseren Umzug wird Jason im Sommer ja nun den Kindergarten wechseln, und wir bekommen zukünftig keinen 45 Stdt. Platz mehr :ochne:
Heißt, ich kann nur noch halbe Tage arbeiten usw.....

Duch diese Situation erst wurde ich nun beim Amt darauf aufmerksam gemacht (als ich mir Zuschuss-Infos holte) das Jasons Vater seit der Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zu wenig Unterhalt zahlt, quasi seit 2008.

Ehrlich gesagt bin ich von einer völlig anderen Berechnung ausgegangen, weshalb mir das auch nicht "aufgefallen" ist in dem Sinne. Habe es zwar mal angesprochen als ich von der Anpassung mal hörte aber G. meinte damals er sei so schon am Mindesteigenbedarf.....

Ok so weit.

Also er zahlt durchgehend seit Geburt von Jason 199 Euro.
(229 Euro damalige Tabelle abzgl. anteiligem Kindergeld )
Nettoverdienst damals ca. 1300 Euro.

Laut der SB heute habe ich aber bei sämtlichen Errechnungen von Ämtern, heißt in der Zeit auch wo ich arbeitslos war, und auch z.B. beim Wohngeld dann immer zu wenig GEld bezogen, da laut ihr sich halt nach der aktuellen Tabelle gerechnet wird.


Hinzu muß ich sagen, das G. zum Zeitpunkt der damaligen Berechnung noch schulden hatte, die meines Wissens nach aber mittlerweile auch nicht mehr bestehen.
Außerdem hatte er einen Jobwechsel und verdient gering mehr als vorher.



Nun, wie verhält sich das alles jetzt?
Ich will ja auch nicht das ein riesen Ärger entsteht, aber wir kommen seit Jahren nicht besonders klar, bekommen uns grad so über die Runden, Jason muß auf wirklich viel verzichten. Also ists ja auch nicht so als wenn wir was "zu verschenken" hätten.
Schwierig ists weil wir uns eigentlich gut verstehen, er zahlt regelmäßig.

Ich habe vor nun beim Jugendamt für Jason nun Beistandschaft zu beantragen, auch damit nicht ich der Bumann bin (wußte vorher leider auch nicht das es sowas gibt :ochne: )
Was würde dann denn passieren?
Müßte G. dann nachzahlen?

wichtig ist viell. auch noch das laut Urkunde er damals einer Berechnung nach Tabelle zugestimmt hat.
Hätte also er auf Erhöhungen selber achten müßen?
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

Hi Sabrina!

Hast Du vollstreckbare Urkunden oder einen gerichtlichen Titel? Wenn ja was steht dort?
100% des Mindestunterhaltes lt Düsseldorfer Tabelle?
Wenn ja dann ist es ein flexibler Titel der immer der aktuellen Tabelle angepasst werden muss (Änderungen der Tabelle, Alter des Kindes...)
Diese hat solange Bestand bis er neu berechnen lassen will (oder Du). Solange er über dem Mindestselbstbehalt bleibt wird dies auch nicht anders werden. außer höher wenn er erheblich mehr verdient und die nächste Stufe zugrundegelegt wird.
Er müsste also denke ich auf jeden Fall ab jetzt den veränderten KU tragen wenn er leistungsfähig ist. Also ab dem Zeitpunkt wenn ein "Verfahren" eingeleitet wird und er darauf hingewiesen wurde.
Inwieweit er nachzahlen muss weiß ich auch nicht denn da ist die Frage ob Du es früher hättest melden müssen oder ob er trotzdem herangezogen wird?!? Frag doch da mal bei Deiner SB nach oder geh zu nem Anwalt.

Wegen Wohngeld, Arbeitslosengeld und Co: Hast du nicht immer aktuelle Nachweise über "Einnahmen" vorlegen müssen? Wenn ja, dann wurde mit diesen Zahlen berechnet. Das kannst aber auch in den Berechnungsbogen einsehen die Dir dabei immer zugehen müssen, da ist es aufgeschlüsselt beim Einkommen (zumindest war das bei mir so). Deshalb hast auch wahrscheinlich nicht zu wenig bekommen denk ich?!? Sollte es doch so sein kannst Dich ja mal dort erkundigen wie es denn mit Nachzahlungen aussieht, aber ich denke wenn dann nur kürzer in die Vergangenheit und nicht die ganze Zeit, das weiß ich aber nicht.

Soweit meine Meinung zu den rechtlichen fakten ohne Gewähr auf Richtigkeit nur aus meiner Erfahrung!!!

ABER:

Die Frage ist auch ob es sich um eine größere Differenz z.B. durch anderes Alter des Kindes und somit erhöhten Unterhalt oder die Anpassung die 2008 stattfand der Tabelle selbst. Das waren nämlich nur 3 Euro von 199 auf 202 Euro beim Mindestunterhalt. Dann würde es sich sicher nicht lohnen und würde wahrscheinlich bei den Berechnungen nicht ins Gewicht fallen. Da ich eben lese, dass dein Zwerg ja noch nicht 6 ist wird es um diese Anpassung gehen oder? das wären dann pro Monat 3 Euro die er nachzahlen müsste bzw die beim Amt "falsch" berechnet wurden also seit 1.1.08 bis 31.12.08 insgesamt 36 Euro seit 1.1.09 sind es durch die Kindergelderhöhung wiederum nur 199 Euro da das höhere Kindergeld wieder hälftig angerechnet wird. Ob sich da eine Aufforderung von offizieller Seite zur Nachzahlung lohnt???

Ansonsten:


Schulden (auch Schulden die gemeinsam gemacht wurden) werden normalerweise beim KU nicht mitberücksichtigt nur beim Betreuungsunterhalt/nachehelichen Unterhalt. Deshalb ist es eigentlich egal ob er die Schulden noch hat. Zumindest war das bei uns so.

Es wird nun sicher so weitergehen wenn Du Beistandschaft beantragst, dass das JA ihn auffordert den Unterhalt anzupassen oder neue Gehaltsabrechnungen zu bringen um neu berechnen zu können. Dann wird er eine Frist haben innerhalb dieser er reagieren muss.
Ob er nachzahlen muss weiß ich nicht aber wenn es eben nur um die Anpassung der Tabelle handelt dann wären es ja nur 36 Euro und die wird er verschmerzen können.

Wenn ihr ein normales Verhältniss habt und er bisher regelmässig gezahlt hat, dann würde ich mit den Zahlen der neuen Düsseldorfer Tabelle und den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle von 2008 zu ihm gehen und ihm mit den vollstreckbaren Urkunden erklären, dass der Unterhalt 2008 anders war und dass es schön wäre, wenn er die ausstehenden 36 Euro entweder in Form von Klamotten oder ähnlichem oder direkt an Dich oder Jason zahlt. Auch würde ich ihm erklären, dass er wenn Jason 6 geworden ist (also nächstes Jahr im Februar) 240 Euro zahlen muss. Erst wenn er dann die Welle macht würd ich mich ans JA wenden und dann wahrscheinlich auch erst nächstes Jahr, denn im Moment sind es ja wieder 199 Euro, also alles in Butter.. Die Zahlungen sollten schon korrekt sein eben wegen den Ämtern denn die fordern normalerweise schon korrekte Zahlen.

Ich häng Dir mal die aktuelle Tabelle mit Erklätungen und die Tabelle 2008 an damit Du siehst was sich geändert hat.

Eines müsstest noch abklären (lassen). Ein getrennt lebender Vater hat unter Umständen auch einen Anteil der Betreuungskosten zu tragen. Meist die Differenz zwischen Regelbetrag und tatsächlich gebrauchtem Betreuungsbeitrag (anteilig) . Wenn Du also weiterhin nicht nur halbtags arbeiten gehen würdest dann könnten Dinge wie Tagesmutter oder ähnliches an ihn mitübertragen werden können unter gewissen Voraussetzungen. Außerdem hast Du evtl die Möglichkeit solche Kosten über den Landkreis in Form von Jugendhilfe oder übers Arbeitsamt (wenn du ALG2 beziehst) zu bekommen wenn Du unter den Grenzen des Einkommens bist. Da würd ich mal bei Landratsamt, Arbeitsamt und Jugendamt nachhaken!!!

Wenn es nicht um die Änderung der tabelle 2008 selbst geht, dann vergiss es und entschuldige ;-) und erzähl im Zweifel mal um was es genau geht!

lg

Mone


http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/duesseldorfer_tabelle_2008.htm

http://www.treff*ltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php bitte das * durch p u n k t e ersetzen, ich krieg s irgendwie nicht hin hier
 

Jasi

Gehört zum Inventar
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

ganz ganz dickes Danke erstmal für deine ausführliche Antwort.

Ja, ich meine die Änderung zum 2008.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es aber so das er nicht nach dem Mindestsatz berechnet wird.
Laut Aussage der SB (kann mich da leider nicht an sie wenden, müßte mir da wirklich Auskunft beim JuA holen, denn eigentlich hat sie mit dieser Sache nichts zu tuen, hat mich in der Beratung ledeglich heute drauf hingewiesen) ist es so das die Tabelle grundlage für die Zahlung an 2 Kinder + Exfrau ist.
Da es keine extra für Alleinerziehende (nicht verheiratet also kein Unterhaltsanspruch für mich) mit nur einem Kind ist wird dann wohl automatisch 2 Sätze höher angesetzt ... wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe eine vollstreckbare Urkunde richtbar nach der aktuellen Tabelle, ja.
Die SB meinte das sich in dem Fall, da er sie ja so unterschriebne hat, der Unterhaltspflichtige wohl auch daran halten müßte, sprich auch darauf achten müßte wenn es Erhöhungen gab.

Ihm wird auch kein halbes Kindergeld angerechnet. Laut Urkunde liegt dies daran das 135% des Regelbedarfes abzgl. hälftigem Kindergeld für ein 1 gemeinsames Kind unterschritten wird.

Ich hab jetzt eben gegooglt und es für mich so verstanden:

Heisst laut dieser Urkunde zahlte er einen Regelbedarf von: 227 Euro (stand der Tabelle aus 2004) abzgl. 35 Euro anzurechnendem Kindergeld.......also erstmal 192 euro. (ab 01.01.05 unser Trennungszeitpunkt)
Für ab dem 01.07.05 wurden 114 % des Regelbedarfes der 1. Altersstufe festgesetzt. So dass ab da 199 Euro waren.

Für ab dem 1.02.2010 dann 114 % des jew. Regelbedarfes der 2. Alterstufe
usw.


Regelbetrag wäre also wenn ich das richtig verstanden hätte dann wenn ich als Bspl. die derzeitige Tabelle nehme 310 Euro (zwei Stufen höher weil Alleinerz. nur 1 Kind, keine Unterhaltspflicht an mich)
wären 114 % also 353 Euro abzgl. 35 euro Kindergeld (weiss ja nicht wie das berechnet wurde) wären also 318 Euro

Da ihm aber selber 1100 Euro zustehen laut diesem Regelsatz wäre er bei einem netto von 1300 Euro ja dann darunter also wird wieder zurück gerechnet in eine niedriegere Stufe.
Bei der Stufe darunter wäre er immernoch darunter, auch wenn da ein Eigenbehalt von 1000 euro wären.........Also doch die Mindeststufung:umfall:

Wären wir also bei momentan 281 Euro ----- davon 114 % wären 320 Euro , diese wieder abzgl. ca. 35 euro Kindergeld wären 295 Euro die er zahlen müßte. Und im Mindestregelbdarf stehen ihm (laut Tabelle) ein Eigenbehalt von nur 770/900 (versteh auch nicht welcher wert nun) zu, da wäre er drüber.

Hiesse meines Sinnes nach das er diese 295 Euro zahlen müßte oder?????
(oder auch nur wenig weniger weil Kindergelderhöhung und die 35 Euro prozentual von irgendwas waren)
Lassen wir es mal nur 250 Euro sein, dann wäre er aber alleine in diesem Jahr schon 153 Euro im Rückstand.

Im letzen jahr um die 900 Euro.......:umfall:

Inwiefern ich wirklich beim Arbeitslosengeld eingestuft wurde....das müßte ich nachschauen...werd ich morgen auch sofort mal machen.....





Nun Punkt ist das ich jetzt soooo viel verschiedenes gelesen habe....und ich möchte ihn so ungern auf irgendwas ansprechen was nachher doch nicth so ist....darum wäre mir diese Ju-Amt - Reglung so viel lieber......auch um nicht mehr in die Situation kommen zu müßen ihn dann selber auf irgendwas ansprechen zu müßen. Ich würds an seiner stelle ja viell. auch in den falschen Hals bekommen.....


In einem Form hab ich beim googlen auch eben gelesen das dort ein Mann nachzahlen mußte....für ein halbes Jahr auf jeden Fall......
Der Frau tats auch super leid, hätte aber selber nachteile gehabt auch im Bezug auf Ämter wenn sie es nicht so gehandhabt hätte.....
Das ist alles so wirr :ochne: geregelt.
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

habe mal eben noch ein Wenig nachgelesen. Das ist wohl kein "Fixsatz" sondern wird in Form eines Vergleiches gehandhabt.

In der Regel tatsächlich 2 stufen höher bei 1 Kind ohne Pflichten an den Expartner.
Das wusste ich nun auch nicht, dass es so ist.

Ich weiß nicht ob ich damit nicht zu nem Anwalt gehen würde der das ganze erstmal verständlich macht, bzw wenns denn sein muss auch zum JA mit ner Beistandschaft (ich halt von den meisten dort nicht viel, da es eben nicht gelernte Juristen sind, und da es dort immer irre lange dauert. Klar mit dem Vorteil, dass Du nicht der Buhmann direkt bist.)

Von wem wurde denn bestimmt, dass er die 199 Euro zahlen muss?

Du hast also eine Urkunde über 114% des Regelbedarfes (steht es direkt so da?)?
Dann wäre die Frage denk ich so geklärt, dass diese 14% drüber die höhere Stufe ist durch nur 1 Kind und keiner Pflicht Dir gegenüber.
Du weißt nicht, ob und wie denn die 35 Euro Kindergeld berechnet sind und ob dies irgendwo schriftlich fixiert ist? Denn eigentlich sind es schon immer die hälftigen Beträge

denn von den 2008 204 Regelbetrag wären dann 114% ja 232,56 Euro

Schnapp Dir einfach mal alle Deine Unterlagen auch die Alg Dinge und geh entweder zum JA oder zum Anwalt und lass Dich beraten.

lg

Mone
 

Jasi

Gehört zum Inventar
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

Ja 114 % steht so drin, auch für die nächsten Stufen so vorgeregelt.
Und es steht auch original drin das anteiliges Kindergeld von 35 Euro abgezogen sind.

Ja, denke so werd ichs wohl machen.

Danke dir aber ganz dolle fürs mitgucken und helfen!!!!

:winke:
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

... mach das und lass mich doch das ergebniss wissen, würd mich jetzt schon interessieren, gerade was auch das Kindergeld angeht!!!

lg

Mone
 

Jasi

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AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

Ja werd ich auf jeden Fall machen.
Werd mal schauen das ich für die Woche einen Termin bekomme!
 

Jasi

Gehört zum Inventar
AW: Kindesunterhalt --- nicht angepasst worden

Soooo, ich war heute beim JuA und habe die Beistandschaft beantragt.

Ehrlich gesagt richtig was erklären kann ich noch immer nicht...ich versteh die ganzen reglungen einfach nicht :umfall:

Für uns ist die Tabelle wohl egal.....es zählt im Prinzip die Urkunde von 2004, es sei denn ich möchte ein neues Urteil, was bei uns aber heißen könnte das wir sogar weniger bekämen :ochne:

Wie gesagt verstehen tu ichs noch immer nicht.... lasse trozdem jetzt sein Einkommen überprüfen....aber wahrscheinlich bleibt einfach alles wies ist.

Mit der Anrechnung zum Kindergeld: Jetzt wären es auch bei uns 87 Euro...da hat sich gesetzlich wohl seit damals irgendwas geändert.....

Ich werd mal berichten wies so weit geht :rolleyes:
 
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