Apfelkuchen
Dauerschnullerer
Hallo,
Emma kommt ab August in den Kiga, und am 30.10.07 wir dise 4 Jahre alt.
In Niedersachsen ist es ja so, dass das 1. Kiga-Jahr kostenfrei ist, bis die Kinder 4 Jahre alt werden. Unten stehend habe ich mal kopiert, was in der Gebührenordnung steht. Die Frage ist: Ist Emma bis zum 30.10.07 ODER bis zum 01.02.08 von den gebühren befreit??:???: Den letzten Satz verstehe ich einfach nicht:oops: Hat hier jemand auch ein Kind, das im herbst 4 wird und in Niedersachsen in den Kiga kommt?? Und das versteht??
[Die Änderung beinhaltet, dass das erste Kindergartenjahr für die drei- bis vierjährigen Kinder gebührenfrei ist. Demnach werden Kinder, die bei Eintritt in den Kindergarten das 3. Lebensjahr, aber noch nicht das 4. Lebensjahr, vollendet haben, für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten von den Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätten befreit. Die Frist beginnt zum ersten des Eintrittsmonat in den Kindergarten, spätestens nach Vollendung des 3. Lebensjahres zum Beginn des nächstfolgenden Kindergartenhalbjahres (01.02. und 01.08).
Und: Für die Gebührenermittlung: wird da das Brutto-oder Nettoeinkommen zu Grunde gelegt??? Für einen Vormittagsplatz müssten wir nach meiner Berechnung (3-Personenhaushalt) den Höchstsatz von 231 Euro zahlen. Das wäre ja irre viel. Ich dachte immer, ein Kiga-Platz kostet 100 - 150 Euro im Monat.[/FONT
Wäre froh, wenn jemand Licht ins Dunkle bringt. Danke von einem verwirrten Apfelkuchen...[
Emma kommt ab August in den Kiga, und am 30.10.07 wir dise 4 Jahre alt.
In Niedersachsen ist es ja so, dass das 1. Kiga-Jahr kostenfrei ist, bis die Kinder 4 Jahre alt werden. Unten stehend habe ich mal kopiert, was in der Gebührenordnung steht. Die Frage ist: Ist Emma bis zum 30.10.07 ODER bis zum 01.02.08 von den gebühren befreit??:???: Den letzten Satz verstehe ich einfach nicht:oops: Hat hier jemand auch ein Kind, das im herbst 4 wird und in Niedersachsen in den Kiga kommt?? Und das versteht??
[Die Änderung beinhaltet, dass das erste Kindergartenjahr für die drei- bis vierjährigen Kinder gebührenfrei ist. Demnach werden Kinder, die bei Eintritt in den Kindergarten das 3. Lebensjahr, aber noch nicht das 4. Lebensjahr, vollendet haben, für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten von den Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätten befreit. Die Frist beginnt zum ersten des Eintrittsmonat in den Kindergarten, spätestens nach Vollendung des 3. Lebensjahres zum Beginn des nächstfolgenden Kindergartenhalbjahres (01.02. und 01.08).
Und: Für die Gebührenermittlung: wird da das Brutto-oder Nettoeinkommen zu Grunde gelegt??? Für einen Vormittagsplatz müssten wir nach meiner Berechnung (3-Personenhaushalt) den Höchstsatz von 231 Euro zahlen. Das wäre ja irre viel. Ich dachte immer, ein Kiga-Platz kostet 100 - 150 Euro im Monat.[/FONT
Wäre froh, wenn jemand Licht ins Dunkle bringt. Danke von einem verwirrten Apfelkuchen...[
Zuletzt bearbeitet: