Jemand fit zum Thema Steuererklärung Anlage V und V

rumpelwicht

Dauerschnullerer
Jetzt denkt sicherlich der ein oder andere "ja warum fragt sie denn nicht ihre sachbearbeiterin in der steuerkanzlei....???" (die sachbearbeiterin ist meine schwägerin und vertrauen ist gut, kontrolle besser :nix: )

es ist nämlich so: das haus in dem wir wohnen gehört meinem mann und meiner schwägerin je zur hälfte. das haus hat 7 whgs - eine bewohnen wir, 2 meine schwägerin.
jeden monat gehen also 5 mieten ein. da meine schwägerin ja mehr qm bewohnt wie wir verdient sie momentan an diesem haus ja weniger. (das wurde mit exel anhand des qm-preises und fiktiven mieten errechnet.)

also es ist ungefähr so, dass mein mann jeden monat 1100€ erhält und meine schwägerin 600€ - das ist die monatliche ausschüttung. 550€ läßt jeder im topf als rücklagenbildung.

jetzt zur steuer. die beide werden in der steuer zusammen als hausgemeinschaft veranlagt. würde niemand von uns im haus wohnen, würde jede die hälfte der mieteinahmen bekommen. wirkt sich das nun positiv auf die steuererkärung, dass man whgs selbst bewohnt oder ist es für uns von nachteil, dass wir nur eine bewohnen. ich kann irgendwie nicht genau erklären, was ich meine :bruddel: , blickt vielleicht trotzdem jemand durch????????????:crazy: :crazy:
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Jemand fit zum Thema Steuererklärung Anlage V und V

Nö, ich verstehs nicht ganz...

Also, ihr habt weniger Einnahmen aus V + V, allerdings könnt ihr nur
die Kosten der vermieteten Wohnungen gegenrechnen.

Wenn alles vermietet wär, könntet ihr alle Kosten angeben, allerdings
habt ihr dann ja auch mehr Einnahmen.

Hilft dir das was weiter oder wolltest du was anderes wissen?
 
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