M
marie, thalia
hab ihr das mit bekommen. sehr krass wie schlimm mus das für die richtige mutter sein
Bewährungsstrafe für Stiefmutter
Tumult im Gerichtssaal
Wegen der Vergiftung der vierjährigen Angelina mit zwei Esslöffel Salz im Schokopudding ist die 23-jährige Stiefmutter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Im Gerichtssaal kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten. Die leibliche Mutter des Kindes stürzte auf die Angeklagte zu und schrie: "Du hast mein Kind getötet." Erst durch das Eingreifen mehrerer Verwandter sowie von Justizwachtmeistern konnte die Rasende gebändigt werden. Die 23-Jährige drohte der Verurteilten: "Du Schlampe, ich bringe dich um!"
Unmut über Urteilsverkündung
Bereits während der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter die Zuschauer ermahnen müssen, die laut Unmut über das Urteil äußerten. Die Richter blieben deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert hatte.
Den Mordvorwurf ließ die Anklagebehörde am zweiten Prozesstag fallen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der 31-jährige Vater und die leibliche Mutter Angelinas, die dem Prozess als Nebenkläger gefolgt waren, schlossen sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Während Verteidiger Bernd Rudolph sich mit dem Urteil zufrieden zeigte, will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie in Revision geht.
Für Mord kein Motiv
Der Vorsitzende Richter Gerold Kraayvanger sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte sei "nicht die böse Stiefmutter" gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: "Das Gericht geht davon aus, dass Angelina sich selbst den Pudding geholt und danach Salz mit Zucker verwechselt hat." Das Kind sei offenbar hungrig gewesen.
Als die Mutter den Pudding und das in der Küche verstreute Salz entdeckte, habe sie das Mädchen gezwungen, den Pudding zur Strafe aufzuessen. Der Tod des Mädchen sei "eine schreckliche Folge" dieser Entscheidung gewesen. Der Vorsitzende betonte, sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht, weil nicht nachweisbar sei, dass die Angeklagte wusste, wie gefährlich das in den Pudding eingerührte Salz für Angelina war.
Versuche im Kindergarten
Rechtsmediziner Peter Neis hatte im Prozess erklärt, dass sich in dem Puddingbecher etwa zwei Esslöffel Salz befunden haben müssen: "Kein Mensch isst das freiwillig." Neis hatte in einem Kindergarten Versuche gemacht, bei denen Kindern Pudding mit einem kleinen Bruchteil der Salzmenge vorgesetzt worden war. Der Großteil der Kinder habe sich geweigert, den versalzenen Pudding zu essen.
Nach den Worten des Sachverständigen gab es bei Angelina keine Spuren für die Anwendung körperlicher Gewalt. Das Kind sei vermutlich durch psychischen Druck gezwungen worden, den Pudding aufzuessen. Angelina starb zwei Tage später an einer Natriumvergiftung, die zum Zusammenbruch des Herz-Kreislaufsystems sowie zu einem massiven Hirn- und Lungenödem führte.
meine gedanken kreisten die ganze zeit um diesen vorfall,
echt schlimm!
lg
Bewährungsstrafe für Stiefmutter
Tumult im Gerichtssaal
Wegen der Vergiftung der vierjährigen Angelina mit zwei Esslöffel Salz im Schokopudding ist die 23-jährige Stiefmutter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Im Gerichtssaal kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten. Die leibliche Mutter des Kindes stürzte auf die Angeklagte zu und schrie: "Du hast mein Kind getötet." Erst durch das Eingreifen mehrerer Verwandter sowie von Justizwachtmeistern konnte die Rasende gebändigt werden. Die 23-Jährige drohte der Verurteilten: "Du Schlampe, ich bringe dich um!"
Unmut über Urteilsverkündung
Bereits während der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter die Zuschauer ermahnen müssen, die laut Unmut über das Urteil äußerten. Die Richter blieben deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert hatte.
Den Mordvorwurf ließ die Anklagebehörde am zweiten Prozesstag fallen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der 31-jährige Vater und die leibliche Mutter Angelinas, die dem Prozess als Nebenkläger gefolgt waren, schlossen sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Während Verteidiger Bernd Rudolph sich mit dem Urteil zufrieden zeigte, will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie in Revision geht.
Für Mord kein Motiv
Der Vorsitzende Richter Gerold Kraayvanger sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte sei "nicht die böse Stiefmutter" gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: "Das Gericht geht davon aus, dass Angelina sich selbst den Pudding geholt und danach Salz mit Zucker verwechselt hat." Das Kind sei offenbar hungrig gewesen.
Als die Mutter den Pudding und das in der Küche verstreute Salz entdeckte, habe sie das Mädchen gezwungen, den Pudding zur Strafe aufzuessen. Der Tod des Mädchen sei "eine schreckliche Folge" dieser Entscheidung gewesen. Der Vorsitzende betonte, sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht, weil nicht nachweisbar sei, dass die Angeklagte wusste, wie gefährlich das in den Pudding eingerührte Salz für Angelina war.
Versuche im Kindergarten
Rechtsmediziner Peter Neis hatte im Prozess erklärt, dass sich in dem Puddingbecher etwa zwei Esslöffel Salz befunden haben müssen: "Kein Mensch isst das freiwillig." Neis hatte in einem Kindergarten Versuche gemacht, bei denen Kindern Pudding mit einem kleinen Bruchteil der Salzmenge vorgesetzt worden war. Der Großteil der Kinder habe sich geweigert, den versalzenen Pudding zu essen.
Nach den Worten des Sachverständigen gab es bei Angelina keine Spuren für die Anwendung körperlicher Gewalt. Das Kind sei vermutlich durch psychischen Druck gezwungen worden, den Pudding aufzuessen. Angelina starb zwei Tage später an einer Natriumvergiftung, die zum Zusammenbruch des Herz-Kreislaufsystems sowie zu einem massiven Hirn- und Lungenödem führte.
www.zdf.de - hallo deutschland
meine gedanken kreisten die ganze zeit um diesen vorfall,
echt schlimm!
lg
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: