Nicky
Dauerschnullerer
Hallo in die Runde,
würdet Ihr auf das Open Air heute abend eine Digitalkamera mitnehmen???
Ich kann in den Stadionsordnungen nichts lesen was die Mitnahme zum privaten Gebrauch verbietet! Oder?
Hier die Ordnung:
§ 6 Verbote
Den Besuchern ist insbesondere das Mitführen folgender Sachen im Stadion nicht gestattet:
- Waffen aller Art, wie z.B. Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen
- Wurfgeschosse aller Art
- Laser Pointer
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände
- Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2 m oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist
- Alkoholische Getränke und Drogen aller Art
- Tiere
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren
- Videokameras
- Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material
- Sperrige Gegenstände, wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten u.a.
Untersagt ist den Besuchern weiterhin:
- rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten
- sich an streitigen Auseinandersetzungen zu beteiligen, sich aggressiv zu verhalten oder andere Personen zu beleidigen oder zu verletzen
- soweit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfeldumfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Fernseh- oder Kamerapodeste, Bäume, Dächer sowie Masten aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu übersteigen
- Bereiche, die nicht für Zuschauer zugelassen sind (wie das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten
- mit Gegenständen aller Art zu werfen
- Sammlungen jeder Art durchzuführen
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen
- bauliche Anlagen, Einrichtungen, Gebäude, Wege und Bäume zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Stadiongelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
- ohne Erlaubnis der Kölner Sportstätten GmbH das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
- Die Mitnahme von Foto-Kameras/-Apparaten sowie sonstigen Bild oder Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung.
Das bedeutet doch eigentlich das ich sie zum privaten Zweck mitnehmen darf??? Nicht, das ich dann da nicht reinkomme...
Was tätet Ihr?
würdet Ihr auf das Open Air heute abend eine Digitalkamera mitnehmen???
Ich kann in den Stadionsordnungen nichts lesen was die Mitnahme zum privaten Gebrauch verbietet! Oder?
Hier die Ordnung:
§ 6 Verbote
Den Besuchern ist insbesondere das Mitführen folgender Sachen im Stadion nicht gestattet:
- Waffen aller Art, wie z.B. Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen
- Wurfgeschosse aller Art
- Laser Pointer
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände
- Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2 m oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist
- Alkoholische Getränke und Drogen aller Art
- Tiere
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren
- Videokameras
- Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material
- Sperrige Gegenstände, wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten u.a.
Untersagt ist den Besuchern weiterhin:
- rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten
- sich an streitigen Auseinandersetzungen zu beteiligen, sich aggressiv zu verhalten oder andere Personen zu beleidigen oder zu verletzen
- soweit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfeldumfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Fernseh- oder Kamerapodeste, Bäume, Dächer sowie Masten aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu übersteigen
- Bereiche, die nicht für Zuschauer zugelassen sind (wie das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten
- mit Gegenständen aller Art zu werfen
- Sammlungen jeder Art durchzuführen
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen
- bauliche Anlagen, Einrichtungen, Gebäude, Wege und Bäume zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Stadiongelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
- ohne Erlaubnis der Kölner Sportstätten GmbH das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
- Die Mitnahme von Foto-Kameras/-Apparaten sowie sonstigen Bild oder Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung.
Das bedeutet doch eigentlich das ich sie zum privaten Zweck mitnehmen darf??? Nicht, das ich dann da nicht reinkomme...
Was tätet Ihr?