Frage wegen Sozialamt...

Pucki

Gehört zum Inventar
ich habe jetzt so oft da angerufen und irgendwas gefragt, da stelle ich diese Frage (die überigens sehr wichtig ist und ich sie natürlich vergessen habe) erstmal hier. Vielleicht weiß das ja jemand.

Die Sachen, die ich vom Sozialamt gestellt kriege wie Küche, Waschmaschine und sowas alles, müssen wir das hinterher alles zurückzahlen, da ich ja Unterhalt bekomme?
 
K

Kerstin mit Kim

So lange du Hilfe vom Sozialamt beziehst musst du nichts zurückzahlen. Vom Unterhalt wahrscheinlich auch nicht, es sei denn der ist enorm hoch.
Es kann aber sein, dass du, solltest du irgendwann mal wieder arbeiten und viel Kohle verdienen, du dem Sozialamt einiges zurückzahlen musst.
 

Alina

Selfie Queen
Soweit ich informiert bin nur wenn ihr das als Darlehen bekommt. So war es bei uns aufjedenfall....

lg Alina
 

Nessie

Gehört zum Inventar
Also ich kenn mich damit jetzt nicht so aus, weil mir ja noch nie Sozialhilfe zugestanden hat, auch jetzt nicht, als Alleinerziehende, wegen dem Unterhalt den Neil zahlt plus Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld habe ich genug.

Aber meine Freundin hat Babysachen, Kinderzimmer, Kinderwagen und alles damals beantragt, auch Waschmaschine glaub ich, dafür hatte sie sogar richtig viel Geld bekommen. Mittlerweile arbeitet sie wieder (seit 3 Jahren) und bis jetzt musste sie noch nichts zurückzahlen.Ich denke, das musst du wirklich nur, wenn du ganz viel verdienst..

LG

Nessie
 
A

Anonymous

Soweit ich weiß, NEIN!
Jedenfalls NICHT; wenn es nicht AUSDRÜCKLICH im Bewilligungsbescheid drinsteht, und schon gar nicht wegen Unterhalt!

zur Zeit bist Du in einer finanziellen Notlage und erhältst keinen Unterhalt.

Und selbst, wenn Du den Unterhalt nachgezahlt bekommst, so wird er auf den laufenden Monat angerechnet, in dem er gezahlt wird.
Kann sein, dass Du dann, solltest Du dann noch laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt erhalten, weniger bekommst bzw, solang nix, wie Du mehr zur Verfügung hast, als Dir das Sozialamt zahlen müßte.

Angeben mußt Du allerdnigs, dass Dir Unterhalt eventuell zusteht.

Gruß Bine
 
M

Mellibunny

Hallo :winke:

also Sozialhilfe müsstest Du zurückzahlen, wenn Du unter 6 Monaten etwas bekommst. Solltest Du länger als 6 Monate beziehen, musst Du NICHTS zurückzahlen. Auch für die Sachen, die Du bekommen hast oder bekommst nicht!!!

So ist das bei uns!!! Es gibt aber auch einen ganz tollen Ratgeber rund um Sozialhilfe und was einem zusteht. Bei uns kann man sich den bei der solidarischen Hilfe für 2,50€ holen. Gibt es sowas bei euch? Da stet wirklich alles drin. Regelsätze, Arbeit und Sozialhilfe, Hilfen zur Taufe, Hochzeit etc. Ist wirklich klasse diese Brochüre. Denn viele wissen gar nicht, was ihnen überhaupt zusteht...

Gruß Melanie :achwiegu:
 
M

Mama

Es gibt ein Ueberbrückungsdarlehen !!!
Was Du beantragen kannst .
Das beinhaltet MIetsicherheit und ggf die erste Miete !
Das bekommst Du Als Darlehn und musst es in kleinen Raten an die Stadt zurückzahlen !!!

Für den Sozialhilfeantrag musst Du auch ggf Unterhaltszahlungen angeben !!!! Dann es gibt einen Satz ( war zwischen 600-700 Euro, wenn ich mich nicht irre frag aber mal Telefonisch nach )und wenn man da drüber ist auch mit Unterhalt bekommt man keine Sozialhilfe
ich bekomme einen Unterhalt mit Kids von 1300 Euro (wäre mehr aber wir haben noch 3 Kredite laufen , die minimieren den Unterhalt)
Somit auch keine Sozialhiilfe !

Einmalige Leistungen wie Anschaffung von Möbeln und auch E-Geräten,
steht jeden zu der in der Lage ist !Das muss man nicht zurückzahlen !!

Wohngeld kannste auch beantragen , da wird der Unterhalt auch mit reingerechnet ( ich bekomme sage und schreibe , wenn ich die Wohnung hier nehme einen Zuschuss von 14 Euro *boh*)

Was Du wenn Du keine Wohnung hast ( oder noch nicht ) dann kannst Du einen B Schein beantragen und bekommst so oft schöne und günstige Wohnungen



Liebe Grüsse
Yvonne
(PS die den ganzen Kram auch durchmacht und frisch getrennt ist)
 

Pucki

Gehört zum Inventar
Also Sozialhilfe werde ich mit Sicherheit kürzer als 6 Monate bekommen. Nämlich nur solange, bis das mit dem Unterhalt geregelt ist. Ist ja schonmal gut zu wissen, daß ich für die ganzen Haushaltssachen nichts zurückzahlen muß. Hm der Umzug wird mir ja auch bezahlt. Da muß ich dann aber auch nichts zurückzahlen oder *hoff*.
 
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