Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

Corinna

Forenomi
... sie per E-Mail geschickt wird???


:oops: Ich hab total vergessen den Mieterverein zu kündigen, weil das ja nur ein mal im Jahr bezahlt wird und bekomm grad ´ne Beitragsrechnung... :oops:

Nu würde ich denen gerne direkt kündigen, und mich "lockt" es so, dafür nicht zur Post zu müssen.... :oops:

Ist das Rechtsgültig, wenn ich per Mail kündige oder kann ich das knicken???

:winke:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

Huhu Corinna,

Kündigung per Mail kannst du normalerweise knicken, es sei denn es wird darauf hingewiesen, dass Kündigung per Mail oder Telefon möglich ist. Wie das jetzt beim Mieterverein ist, weiß ich nicht. Soll ich für dich anrufen und nachfragen? Dann gib mir mal die Nummer.

Liebe Grüße
Angela
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

Nicht rechtsgültig, es sei denn, dass Du eine beglaubigte Unterschrift einfügen kannst. Ist schwieriges Rechtsgeschäft und nur für teuer Geld in einigen Firmen üblich. Sorry aLSO, der Briefkasten ruft...
 

Corinna

Forenomi
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

:heul:

Schaaadeee.... *schnief*

Naja, wenigstens ist das Wetter hier hervorragend, dann mach ich morgen früh halt einen Bummel zur Post...

:umfall: Wenn meine Jungs nicht schon wieder den Garten stürmen, bevor ich "Guten Morgen" gesagt hab... :hahaha:

:-D

:bussi: DANKE!

Angela, Danke für dein Angebot... Aber wie schon (hätte ich ja auch mal drauf kommen können! :-? ) so treffend bemerkt wurde... Die Unterschrift würde fehlen... :umfall:

:oops:
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

:jaja: da haben die anderen leider Recht - schon mal in die Bedingungen geguckt? Unser Mieterverein hier in D´dorf oder der Mieterbund? Wenn Du Pechhast, dann sit die Kündigung eh erst zum ENde des Mitgleidsjahres wirksam und dann meist mit 3 Monaten Frist - kommt also oft drauf an, wann Du eingetreten bist.

:winke:
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

Guckmal - die haben ne Internetseite - hier ein Auszug aus deren Satzung - wenn es denn der Mieterverein Düsseldorf ist.

aus der Satzung:

6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß, Austritt oder Tod.
1. Der Austritt kann nur nach vorheriger Kündigung, jedoch nicht vor Ablauf einer zweijährigen Mitgliedschaft erfolgen. Nach Ablauf der Zweijahresfrist verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Eine Kündigung muß schriftlich an den Vorstand vorgenommen werden. Der Beitrag ist bis zur Erlöschung der Mitgliedschaft zu entrichten.
2. Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder wenn es mit der Zahlung der Beiträge länger als 6 Monaten im Rückstand geblieben ist.
3. Im Todesfalle kann die Mitgliedschaft auf einen Erben übertragen werden.

Also drei MOnate vor Ende des Mitgleidsjahres....
 

Corinna

Forenomi
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

clapet hat gesagt.:
:jaja: da haben die anderen leider Recht - schon mal in die Bedingungen geguckt? Unser Mieterverein hier in D´dorf oder der Mieterbund? Wenn Du Pechhast, dann sit die Kündigung eh erst zum ENde des Mitgleidsjahres wirksam und dann meist mit 3 Monaten Frist - kommt also oft drauf an, wann Du eingetreten bist.

:winke:

Claudia, das ist mir eigentlich ziemlich "schnurz", ob ich jetzt noch ein weiteres Jahr drauf zahlen muß oder nicht!
Zum Einen ist der Betrag nicht "die Welt", wenn man ihn auf die Monate umrechnet, zum Anderen hat mir der MV echt schon schwer geholfen! :jaja:

:oops: Ich wollte halt nur nicht wieder "vergessen" zu kündigen, bzw. den Brief hier tagelang liegen haben, bevor ich zur Post gehe.... :oops:

:-D

Deshalb kam mir halt die Frage mit der Mail.... :umfall: Die sich dann ja auch erübrigt hat...


:lichtan: Und wenn ich das Kündigungsschreiben vorab per Mail (also gescannt als Anlage) schicke??

Gilt dann aber wahrscheinlich trotzdem erst, wenn es dort dann im Original eintrifft, oder?!

:???:

Egal... Muß ich halt morgen zur Post! :wink:
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Eilt bissi...Ist eine Kündigung rechtsgültig, wenn....

clapet hat gesagt.:
Guckmal - die haben ne Internetseite - hier ein Auszug aus deren Satzung - wenn es denn der Mieterverein Düsseldorf ist.



Also drei MOnate vor Ende des Mitgleidsjahres....
Aber ist das nicht was anderes, wenn man ausgewandert ist?

Meine Schwägerin hat damals einen Telefonanschluss gehabt, der normalerweise noch eine Laufzeit von 1 Jahr gehabt hätte. Dadurch dass sie aber im November nach Kalabrien gezogen ist, konnte sie den Vertrag schon vorher auflösen.

LG
Rebecca
 
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