@Beamtinnen oder Privatversicherten mit mind. 2 Kindern

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Tati

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie das bei euch bei der 2. (oder 3. oder 4. )Geburt war.
Als ihr stationär in der Klinik ward, wer kümmerte sich um das Geschwisterkind?

Bei Laras Geburt war ich noch gesetzlich versichert, somit zahlte meine Krankenkasse mir eine Haushaltshilfe, die mein Mann machen durfte (da er weder verwandt noch verschwägert mit mir ist).
Er nahm also 5 Tage unbezahlten Urlaub und den Verdienstausfall zahlte ihm dann meine Krankenkasse.

Wie ist das aber jetzt?
Nun bin ich privat versichert und habe auch Anspruch auf Beihilfe.

Die Frau in Stuttgart bei der Beihilfe sagte, dass sie nicht wüsste, dass es eine Haushaltshilfe gäbe, aber es gäbe wohl ein neues Gesetz. Sie würde nachschauen und mich heute anrufen, was sie nicht tat.
Ich machte ihr klar, das sich ja jemand um meine zwei Kinder kümmern müsse, wenn ich in der Klinik bin. Das sah sie dann auch wieder ein.


Nun ja, wie war das bei euch?
Wer kennt sich da aus?


Lieben Gruß Tati
 

ConnyP

Die Harmlose
HI Tati, wo sind denn Deine Kinder versichert???? Bei Deinem Mann?
Dann wär es gut. Denn bei uns lief es so: Als ich mit Marcel in der Klinik war, und auch später, als Marcel operiert wurde und ich jeden Tag hin bin und jemand für Janine haben mußte, ging das über die KK meines Mannes. Denn es war ja Betreuung für Janine... Auf die Art hatte ich übrigens auch eine Milchpumpe von Marcels Kasse bekommen (die Milch ist ja fürs Kind :-D )
Beihilfe und PKV kennen sowas nicht. Zahlen es auch nicht - zumindest war das bisher so, wär ja schön, wenn sich daran was ändern würde. Wenn die Kinder bei Dir mitversichert sind (was ich mir kaum vorstellen kann - oder??), wünsche ich Dir, daß sich was am Beihilferecht geändert hat :(

Liebe Grüße,

Conny
 
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Tati

Doch sind sie bei mir mitversichert.
Für sie bekomme ich ja auch Beihilfe, und gerade jetzt, wo soooo viel bei den Gesetzlichen gestrichen wird, will ich auch, dass sie bei mir bleiben, das ist es mir echt wert.

So weit ich mich erinnere, musste ich sie auch bei mir mitversichern, da Michl in Elternzeit war und ich arbeiten ging.


Gruß Tati
 

ConnyP

Die Harmlose
Oh... ja, wenn Dein Mann in Elternzeit war, dann mußtest Du. :jaja:

hab mich heute nochmal bei meiner Beihilfestelle erkundigt.
Bei uns ist es so, daß erwartet wird, daß Vater oder andere Verwandte oder bekannte Urlaub nehmen und sich kümmern. Ist wirklich keiner da, oder kann Dein Mann aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub bekommen, zahlen sie wohl ein bißchen was.
Allerdings machte mich meine Kollegin von der Beihilfe darauf aufmerksam, daß es in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Es kann also sein, daß es bei Euch in BW geht...

Liebe Grüße,

Conny :winke:
 
T

Tati

Aber umgekehrt muss ich sie nun nicht bei ihm mitversichern. :eek:
Wenn ich das Kindergeld bekomme, sind sie weiterhin beihilfeberechtigt. Wenn er das Kindergeld bekommt, dann nicht.
Jetzt ist es anscheinend nicht mehr wichtig, wer das Geld nach Hause bekommt, sondern nur noch, wer das Kindergeld bezieht.

Sie sagte ja auch, dass man davon ausgeht, dass die Kinder versorgt sind, denn ich ging ja arbeiten und da waren die Kinder schließlich auch versorgt.
Ich erklärte ihr, dass in der Zeit, als ich arbeiten ging, mein Mann zu Hause war. Und jetzt bin ich wieder zu Hause und er geht wieder arbeiten.
(Von irgendwo muss ja schließlich das Geld kommen.)
Und dass jede Beamtin automatisch jemand in der Nähe hat, der freiwillig Urlaub nimmt, davon kann man ja nicht pauschal ausgehen, oder?

Ich warte mal die Antwort der Beihilfestelle ab. Vielleicht war da ja doch eine positive Gesetzesänderung.


Gruß Tati
 

turtleblue

Geburtstagsfeenhelferin
Hallo Tati,

jetzt werde ich Deinen Beitrag mal verfolgen, bei mir wird es ja im Sommer genauso sein. Ich bin privat versichert und mein Mann gesetzlich. Tim ist übrigens bei meinem Mann mitversichert.

Seine Krankenkasse wollte das aber erst auch nicht tun, da ich aber selbst bei einer KK die Familienversicherung gemacht habe, kenne ich mich mit den Gesetzen aus und habe sie denen um die Ohren geschmiert. Es ist nämlich so, daß die gesetzliche KK die Kinder wenn der zweite Elternteil privat vers. ist, erst ablehnen darf, wenn das Einkommen des privat Versicherten über 3000 und ein paar zerquetschte Euro (weiß die aktuelle EK-Grenze nicht) liegt ablehnen darf.

LG
 

lulu

Königin der Nacht
Tati,
nimm's mir nicht uebel, aber Dein Mann will doch wirklich nach der Geburt Urlaub nehmen, oder? Dann kann er die Kids doch auch unentgeltlich betreuen, oder?
Mein Mann wird nach der Geburt 1 Woche Urlaub nehmen, mehr geht nur mit Kulanz des Arbeitgebers, falls etwas nicht i.O. sein sollte. Dann MUSS ich wieder fit sein und den Alltag schmeissen. Und bekomme 5x4 Stunden Haushaltshilfe im Falle einer ambulanten Geburt...
Nicht dass ich dieses System richtig finde. Aber ich finde es auch nicht richtig, das immer noch gute deutsche Sozialsystem an Stellen zu belasten, wo es gar nicht noetig waere :eek:... Und das ist es bei Euch doch nicht. Deine Eltern greifen Euch doch bestimmt auch unter die Arme, falls noetig.
Ausserdem bezieht Ihr waehrend Deines Mutterschutzes ja auch 2 Gehaelter, als ob Du arbeiten wuerdest. Da kann die Krankenvesicherung schon davon ausgehen, dass die aelteren Kinder versorgt sind.
Lulu
 
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