Wiebke, der Arzt muß alle objektiven Befunde an den Patienten in Kopie rausgeben. Was er nicht rausgeben muß, sind seine persönlichen Aufzeichnungen (damit ist nicht die Karteikarte/Computerdatei an sich gemeint, sondern Aufzeichnungen, die einen persönlichen Eindruck des Arztes beschreiben). In Gemeinschaftspraxen ist es z.B. üblich, mit bestimmten Zeichen auf den Karten besonders anstrengende Patienten zu kennzeichnen - solche mit unstillbarem Redefluß, Wahnsymptomen, sehr fordernde Patienten. Solche Sachen z.B. dürfen vor dem Kopieren entfernt/geschwärzt werden. Alle medizinischen Aufzeichnungen, Laborberichte, Röntgenbilder etc. müssen rausgegeben werden - wobei die Kopien auf Verlangen zu bezahlen sind.
Liebe Grüße, Anke