@ Experten:TVÖD, Betreuungsperson ausgefallen u.a.

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Hallo,

ich habe DRINGENDE Fragen:

Es gilt ja seit dem 1.10. der TVÖD statt dem BAT.

Wie siehts aus mit Sonderurlaub wegen Betreuung der Kinder, wenn die Betreuungsperson ausfällt?

Wie hoch ist der bei einer Arbeitszeit von 2 bzw. 3. Tagen die woche wechselweise ;-)

Ist der bezahlt?

Wer zahlt sonst noch für den Ausfall und den Ersatz der Betreuungsperson bzw. für den Ausfall der Arbeitszeit? Krankenkasse? Jugendamt?

:hilfe:

Danke schön.

Conny
 

Daggi

Columbinchen
Ich weiß jetzt nicht, ob deine Frage wirklich was mit dem wechsel von BAT nach TVÖD zu tun hat. Aber wenn du nach BAT angestellt wurdest, gilt er für dich auch weiterhin, solange du deine Arbeitsstelle nicht wechselst und damit einen neuen Vertrag bekommst.

Der Sonderurlaub wegen Krankheit ist gesetzlich auf 20 Tage pro Kind im Jahr für alleinerziehende festgelegt, aber es geht dir hier nicht darum, oder? :???:

Ansonsten hast du glaub ich keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, ich konnte wg. Natascha auch nur noch unbezahlten Urlaub nehmen. Das Argument, daß sonst keine Betreuung für Julie da wäre, galt nicht, das war mein Privatvergnügen. Wäre ich krank gewesen, hätte ich von der KK eine Haushaltshilfe bekommen können.

LG
alouetta
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Wer bezahlt denn die 20 Tage?

Im TVÖD gibt es nur noch 4 Tage pro KInd. TVÖD löst BAT ab - ob man will oder nicht.
 

Daggi

Columbinchen
Die 20 Tage wenn die Kinder krank sind zahlt die KK. Die können dir auch nicht weggenommen werde, die sind gesetzlich.

Im TVÖD gibt es nur noch 4 Tage pro KInd.
Vielleicht zusätzlich? :???:

TVÖD löst BAT ab - ob man will oder nicht.
Zumindest beim Geld nicht, wer jetzt nach BAT bezahlt wird, wird das auch weiterhin, solange er keinen neuen Vertrag eingeht. Weiter hab ich mich noch nicht damit beschäftigt, da ich ab Mai sowieso aus dem öffentl. Dienst ausscheide.
 

Daggi

Columbinchen
Hups, Conny, du hast Recht, das Geld wird ja auch in den TÖVD überführt. Es trifft mich nur nicht mehr wirklich :)
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Hallo,

ja, aber man behält zumindestens die gleiche Höhe für die nächsten ? Jahre - weniger geht nicht.

Dann gehen die 20 Tage bei mir nicht - Kinder sind ja gesund - GsD.

Die 4 Tage gibts glaube ich für Betreuungszeiten :???: - mal sehen wann das Personalamt was sagt.

Gibt es eine Möglichkeit, dass z.B. das Jugendamt für Geringverdiener eine TaMu (auch wenn die TaMu keine Lizenz als TaMu hat?) zahlen würde, wenn meine Betreuung ausfällt?

:winke:
 

talnadjöfull

Bücherwurm
Hm ich hatte ein ähnliches Problem vor ein paar Wochen. Nur war es mein Mann der ausfiel. Das macht aber keinen besonderen Unterschied, sowohl bei Tagesmutter als auch bei Ehemann hätte ich Sonderurlaub für 4 Tage. Attest in diesen beiden Fällen nicht nötig. Nur wenn ich wegen Mann selbst hätte daheimbleiben müssen oder das Kind selbst krank ist wäre ein Attest nötig gewesen.

Ich habe damals das Personalamt gefragt, auf der Dienststelle kannte sich damit auch keiner aus.
 

Su

Das Luder
Exilfriesin hat gesagt.:
Dann gehen die 20 Tage bei mir nicht - Kinder sind ja gesund - GsD.


:winke:

Wenn Deine Betreuung wieder fit ist, und auch die Kinder betreut wenn die kränkeln würde ich mir nochmal überlegen ob die Kinder gesund sind;-)

LG
Su
 
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