AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an
Huhu,
wir sind ja auch gerade deshalb am Packen.

Zwar haben wir jetzt vorher gekündigt, weil wir was gefunden haben, unsere Mitmieterin wird allerdings in Kürze die Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch haben.
Eigenbedarfskündigungsfristen sind auch nicht anders als normale - also gestaffelt nach Mietdauer. Es gibt nur eine Ausnahme, ich glaube bei Erwerb einer Eigentumswohnung darf man nicht direkt Eigenbedarf anmelden. (meine ich zumindest)
Man kann der Kündigung widersprechen, falls z.B. ein sozialer Härtefall vorliegt. Letztenendes bekommt man da aber nur Aufschub vom Gericht gewährt. Raus muss man auf jeden Fall über kurz oder lang. Es sei denn man kann nachweisen, dass es nur Pseudo-Eigenbedarf ist (also tatsächlich der Eigentümer oder nahe Familie dort nicht einzieht) oder aber der Eigentümer seinen 18jährigen Sohn in eine 4-Zi-Wohnung setzt und dafür dann eine Familie auf die Straße setzen will. Das geht so einfach nicht. Auch wenn man das im Nachhinein feststellt, hat man Schadensersatzansprüche.
Also würde ich mir keine Sorgen machen, dass ihr wirklich so zeitig auf der Straße steht oder jetzt "irgendwas" nehmen müsst. Aber gucken würde ich halt trotzdem auf jeden Fall. Und Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
Das berechtigte Interesse des Eigentümers und des Mieters wird gleich gewichtet.
Liebe Grüße
Angela, die gerade auch so einen Hals auf Vermieter hat, die Leute auf die Straße stellen. (auch wenn ich versuche, es von Vermieterseite zu verstehen....)