Kündigungsschutz - Betrieb um 5 Vollangestellte

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Märilu

Hallo!

Kennt sich da Jemand aus in Sachen Arbeitsrecht?

Werden Praktikanntinnen als Festangestellte gezählt, wenn es darum geht, die 5-Angestellte-Grenze für den Kündigungsschutz zu berechnen?

Danke!
 
Hallo Kerstin,

soweit ich mich zurückerinnern kann - NEIN!

Die Ausbildung dahin ist zwar schon eine Zeit her - weiss also nicht, ob was geändert worden ist.

Aber beim Kündigungsschutz betrifft es wirklich nur Festanstellungen oder langfristige Anstellungen.

Hoffentlich kann Dir noch jemand besser Bescheid geben!

Lieben Gruß
Sandy
 
Soweit ich mich erinnere kommt es auch das Vertragsverhältnis an.

Wenn Praktikanten und Volontäre für längere Zeit im Betrieb sind, z.Bsp. 1 Jahr und ein regelmäßiges Entgelt beziehen, werden sie Festangestellten gleichgestellt.

Ob, das aber auch im Bezug auf den Kündigungsschutz gilt.

also in Betreibsratsangelegenehiten werden sie nicht mitgezählt.

Lg,
Jea
 
und wie ist das mit halbtagskräften? zählen die als je 1 mitarbeiter in dieser hinsicht?
 
gretel hat gesagt.:
und wie ist das mit halbtagskräften? zählen die als je 1 mitarbeiter in dieser hinsicht?

Da glaub ich gibts auch einen Unterschied, wie lang sie arbeiten. Ab 30 Stunden glaub ich als Vollzeit....

Ich such schon die ganze Zeit die passenden, rechtlich sichern Links dazu.
 
Danke schon mal für Eure Antworten!


Und wo wir schon mal dabei sind - wie sieht das denn für 400 €-Jobbern aus?:winke:
 
Hallo Kerstin,

es zählen alle fest angestellten Mitarbeiter dazu, keine Azubis, keine Praktikanten, keine mit Werkvertrag oder auf Honorarbasis. Wer einen richtigen Arbeitsvertrag hat, zählt auch als 400 euro Mitarbeiter zu dem erst genannten Personenkreis.

Das ist zumindest meine Info, die ich vor einiger Zeit mal von unserer Personalsachbearbeiterin bekommen habe.

:winke:
Kathi
 
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