Grundsteuer - Rechtsanwaltsgehilfen gesucht

Nechbet

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage.

Wegen der Klage gegen die Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit soll man ja jetzt Widerspruch einlegen. Soweit so gut.

Nun zu meinem Problem. Widerspruch kann man 1 Monat nach Erstellung einlegen. Nun bekommen wir dieses Jahr keinen neuen, da die Grundsteuer nicht neu festgesetzt wurde. Wie und vorallem wohin muß jetzt mein Widerspruch.

Danke schonmal
 
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:winke: Christine

hihi - ich habe gerade heute auch deswegen gerätselt :)

Ich schicke den Einspruch, der trotzdem zulässig ist ;) obwohl der Monat schon abgelaufen ist an den Ersteller des Grundsteuerbescheids. In unserem Fall ist das die Stadt und nicht das FA.

LG Silly
 
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Hallo Silly,

danke für Deine schnelle Antwort. Ich werd das wohl auch am WE fertig machen. Bin mal gespannt, ob das auch was bringt
 
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Uhhh, da erinnerst du mich an etwas... Steht noch auf meiner To do - Liste. Gibt es irgendwo ein Musterschreiben, wie man das formuliert?
 
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Also mach ich das auch. Kann ja nich schaden. Unsere Grundsteuer ist nämlich horrend angestiegen! :bruddel:

Neulich stands in unserer Zeitung wie man das formuliert, aber irgendwie hab ich vergessen die Seite aufzuheben *mist*

LG Conny
 
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Hallo,

*kostenlosundunverbindlich*

"Hiermit lege ich/legen wir Widerspruch gegen den Bescheid vom .... bezüglich der Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr xxxx ein."

Muss natürlich unterschrieben werden. Außerdem Absender nicht vergessen und um welches Grundstück es geht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
 
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Und es muss glaube ich noch ein Aktenzeichen oder so mit angegeben werden, oder?
 
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Hallo Susa,

ja, nicht unbedingt erforderlich, aber sinnvoll!
 
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