Frage zu Wohnfinanzierung bei Hartz4

Kasparin

Gehört zum Inventar
Folgende Situation:

Es gibt eine Wohnung die zu groß und zu teuer ist, dass eine Hartz4 beziehende Mutter mit Teenager sie vom Amt bezahlt bekommt.
Nun kommt noch ein Mann hinzu, keine Ahnung, in welchem Verhältnis sie zu einander stehen. Aber er fragte für eine Bekannte, also scheint es kein Ehemann oder Lebensgefährte zu sein.
Der Mann würde mit einziehen und die Differenz der Miete, die das Amt zahlt, übernehmen ebenso wie sämtliche zusätzlichen Kosten wie die monatlichen Nebenkosten, Kosten für die Übernahme von Mobiliar des Vormieters usw.

Wäre das rechtens? Ich finde das irgendwie seltsam. Da aber noch einige andere Punkte nicht passen, kämen sie für die Wohnung eh nicht in Frage.
Auf die Absage reagierte er ziemlich angepisst.:rolleyes:
 
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Es wird als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet... Sein Einkommen wird mit angegeben, und wird mit verrechnet, Abzüge hat er welche die ihn bleiben. Falls es als WG zählt, muss dieses nachgewiesen und vom Vermieter genehmigt werden, dann zählt sein Einkommen wieder anders.
 
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Es gäbe sowieso nur zwei Schlafzimmer, das dritte Zimmer ist das Wohnzimmer mit offener Küche (steht auch so in der Wohnungsanzeige).
Also müssten sich entweder Mutter und Sohn ein Schlafzimmer teilen oder Mann und Frau, die ja angeblich nur Bekannte sind. Eine 3er-WGtaugliche Wohnung ist das sicherlich nicht!

Vor allem hat er in der ersten Anfrage nur geschrieben, dass er für die Bekannte mit Sohn fragt und er die zusätzlichen Kosten zahlt.
Dass er mit eingezogen wäre, kam erst im Antwortschreiben nach der Absage.
 
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Vergiss die drei und warte auf die nächsten! :troest:
Sie waren nie auch nur in der engeren Wahl! Bevor so jemand (es gab noch mehr Gründe dagegen außer dieser Finanzierungsgeschichte) bei uns auf den Hof kommt, verzichten wir lieber auf die Miete...
Mich interessiert nur, ob es legal wäre oder Rummauschelei!
 
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Genau, Rummauschelei.
Sie hätte dem Amt nie gesagt, dass er miteingezogen wäre.
 
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Also, ganz so blöd sind die Mitarbeiter bei den Jobcentern nicht. Zur Mietkostenübernahme sind umfangreiche Nachweise vorzulegen, z.B. Mietvertrag, Anmeldebestätigung, später Nebenkostenabrechnungen. Das hätte wohl kaum so funktioniert, wie sich die beiden Kandidaten das vielleicht vorgestellt haben. Gut, dass Ihr Euch nicht darauf eingelassen habt bzw. ohnehin abgelehnt habt. Ich hoffe, Ihr findet bald die richtigen Mieter!
 
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