Conny
Mrs. Snape
Hallo!
Mein Mann und ich sind derzeit am überlegen, ein 2. Standbein aufzubauen. Mein Mann hat ein Hobby was mit Modellbau zu tun hat (u.a. auch das Lackieren und Airbrushen davon) und wir sind die ganze Zeit schon am Tüfteln ob sich das über ebay zum Beispiel lohnen würde. Allerdings stellt sich dann die Frage ab wann dieser Handel angemeldet werden muß (also z.B. als Nebengewerbe - was ändert sich dann aber für uns dabei, wer meldet an, ich oder mein Mann??) und ab wann er dann auch die Garantie und Widerrufsrechte gewähren muß. Bisher haben wir ja ab und zu sporadisch mal was aus seiner Sammlung rein, also rein privat. Er hätte ja noch genügend davon in seinem Keller "liegen". Natürlich möchten wir auch damit nicht in Teufels Küche kommen (er hat ja mind. 200 versch. Modelle die er verkaufen würde, gilt das dann schon als Handel??), wenn er soviel verkauft ohne Steuern abzuführen (er hat ja noch kein Gewerbe angemeldet).
Sagen wir mal er verkauft jetzt die 200 Modelle einfach so über Ebay aus seiner Privatsammlung. Muß er was abführen?
Wenn er dann, sofern es in absehbarer Zeit funktioniert (zeitlich und platzmäßig bei uns) Modelle wieder einkauft, verändert, lackiert und dann wieder verkauft ist es wohl ein Handel oder? Dann reicht ein Nebengewerbe? Was muß er dann abführen? Wie? Wir haben ja so keine Ahnung davon, kann man irgendwo was drüber nachlesen als normal Sterblicher (verständlich also *G*)??
Puh ganz schön verwirrend, vielen Dank für eure Hilfe!
LG Conny
Mein Mann und ich sind derzeit am überlegen, ein 2. Standbein aufzubauen. Mein Mann hat ein Hobby was mit Modellbau zu tun hat (u.a. auch das Lackieren und Airbrushen davon) und wir sind die ganze Zeit schon am Tüfteln ob sich das über ebay zum Beispiel lohnen würde. Allerdings stellt sich dann die Frage ab wann dieser Handel angemeldet werden muß (also z.B. als Nebengewerbe - was ändert sich dann aber für uns dabei, wer meldet an, ich oder mein Mann??) und ab wann er dann auch die Garantie und Widerrufsrechte gewähren muß. Bisher haben wir ja ab und zu sporadisch mal was aus seiner Sammlung rein, also rein privat. Er hätte ja noch genügend davon in seinem Keller "liegen". Natürlich möchten wir auch damit nicht in Teufels Küche kommen (er hat ja mind. 200 versch. Modelle die er verkaufen würde, gilt das dann schon als Handel??), wenn er soviel verkauft ohne Steuern abzuführen (er hat ja noch kein Gewerbe angemeldet).
Sagen wir mal er verkauft jetzt die 200 Modelle einfach so über Ebay aus seiner Privatsammlung. Muß er was abführen?
Wenn er dann, sofern es in absehbarer Zeit funktioniert (zeitlich und platzmäßig bei uns) Modelle wieder einkauft, verändert, lackiert und dann wieder verkauft ist es wohl ein Handel oder? Dann reicht ein Nebengewerbe? Was muß er dann abführen? Wie? Wir haben ja so keine Ahnung davon, kann man irgendwo was drüber nachlesen als normal Sterblicher (verständlich also *G*)??
Puh ganz schön verwirrend, vielen Dank für eure Hilfe!
LG Conny
