das mag wohl so sein, aber richtig ist diese "Regelung" nicht, denn:
"Gleichbehandlung: anteiliges Gehalt
Im Arbeitsrecht - also für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber - gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung bei Teilzeit. Wenn z.B. ein Vollzeitbeschäftigter monatlich 1.700 Euro brutto verdient bei 40 Arbeitsstunden wöchentlich, muß ein mit 10 Stunden wöchentlich beschäftigter vergleichbarer Arbeitnehmer genau 425 Euro ( = 1/4 von 1.700) brutto im Monat verdienen. Das Nettoeinkommen liegt dann zwar bei nur etwa 400 Euro, aber für den Vergleich zählt das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht das Bruttogehalt auf 400 Euro reduzieren mit der Begründung, der Arbeitnehmer wäre dann ja versicherungs- und steuerfrei und hätte deshalb netto nicht weniger Gehalt. Er wäre trotzdem benachteiligt, weil er nicht sozialversichert ist.
Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt mindestens seit 1985, da in diesem Jahr das Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem Grundsatz der "Gleichbehandlung bei Teilzeit" in Kraft trat. Allerdings hatte dieses Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, daß es auch für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gilt (es galt dennoch dafür, da auch keine Ausnahme genannt war). Am 1.1.2001 wurde es durch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" ersetzt, das ausdrücklich auch für 400-Euro-Beschäftigte gilt."
Ich habe mir auch erst vor kurzem ausgerechnet, wieviele Stunden ich ab Juni arbeiten werde und natürlich mein altes Brutto zugrunde gelegt.