Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Für 400 € monatlich arbeite ich wöchentlich...

  • bis zu 3 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 4 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 5 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 6 Stunden

    Abstimmungen: 3 21,4%
  • 7 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 8 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 9 Stunden

    Abstimmungen: 2 14,3%
  • 10 Stunden

    Abstimmungen: 2 14,3%
  • 11 Stunden

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • 12 oder mehr Stunden

    Abstimmungen: 7 50,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    14
E

Enie

AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Danke AVE und Elchen!

Jetzt habe ich's verstanden, sehe es ein und werde den Job zusagen, denke ich!
 
B

BlonderEngel

AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Der Arbeitgeber zahlt an pauschalen Abgaben 30 % auf Deinen Bruttolohn oben drauf, das darf man dabei nicht vergessen ! Die Arbeitgeberbelastung bei geringfügig Beschäftigten ist prozentual höher als bei Arbeitnehmern, die komplett sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Außerdem bekommst Du Dein Geld ja brutto gleich netto, daher bekommen geringf.Beschäftigte i.d.R. einen niedrigeren Stundenlohn als ein vergleichbarer sv-pflichtiger Beschäftigter.

das mag wohl so sein, aber richtig ist diese "Regelung" nicht, denn:
"Gleichbehandlung: anteiliges Gehalt
Im Arbeitsrecht - also für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber - gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung bei Teilzeit. Wenn z.B. ein Vollzeitbeschäftigter monatlich 1.700 Euro brutto verdient bei 40 Arbeitsstunden wöchentlich, muß ein mit 10 Stunden wöchentlich beschäftigter vergleichbarer Arbeitnehmer genau 425 Euro ( = 1/4 von 1.700) brutto im Monat verdienen. Das Nettoeinkommen liegt dann zwar bei nur etwa 400 Euro, aber für den Vergleich zählt das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht das Bruttogehalt auf 400 Euro reduzieren mit der Begründung, der Arbeitnehmer wäre dann ja versicherungs- und steuerfrei und hätte deshalb netto nicht weniger Gehalt. Er wäre trotzdem benachteiligt, weil er nicht sozialversichert ist.

Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt mindestens seit 1985, da in diesem Jahr das Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem Grundsatz der "Gleichbehandlung bei Teilzeit" in Kraft trat. Allerdings hatte dieses Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, daß es auch für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gilt (es galt dennoch dafür, da auch keine Ausnahme genannt war). Am 1.1.2001 wurde es durch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" ersetzt, das ausdrücklich auch für 400-Euro-Beschäftigte gilt."

Ich habe mir auch erst vor kurzem ausgerechnet, wieviele Stunden ich ab Juni arbeiten werde und natürlich mein altes Brutto zugrunde gelegt.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

das mag wohl so sein, aber richtig ist diese "Regelung" nicht, denn:
"Gleichbehandlung: anteiliges Gehalt
Im Arbeitsrecht - also für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber - gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung bei Teilzeit. Wenn z.B. ein Vollzeitbeschäftigter monatlich 1.700 Euro brutto verdient bei 40 Arbeitsstunden wöchentlich, muß ein mit 10 Stunden wöchentlich beschäftigter vergleichbarer Arbeitnehmer genau 425 Euro ( = 1/4 von 1.700) brutto im Monat verdienen. Das Nettoeinkommen liegt dann zwar bei nur etwa 400 Euro, aber für den Vergleich zählt das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht das Bruttogehalt auf 400 Euro reduzieren mit der Begründung, der Arbeitnehmer wäre dann ja versicherungs- und steuerfrei und hätte deshalb netto nicht weniger Gehalt. Er wäre trotzdem benachteiligt, weil er nicht sozialversichert ist.

Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt mindestens seit 1985, da in diesem Jahr das Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem Grundsatz der "Gleichbehandlung bei Teilzeit" in Kraft trat. Allerdings hatte dieses Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, daß es auch für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gilt (es galt dennoch dafür, da auch keine Ausnahme genannt war). Am 1.1.2001 wurde es durch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" ersetzt, das ausdrücklich auch für 400-Euro-Beschäftigte gilt."

Ich habe mir auch erst vor kurzem ausgerechnet, wieviele Stunden ich ab Juni arbeiten werde und natürlich mein altes Brutto zugrunde gelegt.
Nach der Berechnung müsste ich bekommen:359,28€. Und ich bekomme 288€ + 40 VWL + 40 TEL. Zusätzlich das Weihnachtsgeld 1,5x, soviel bekäme ich normal nicht.
 

AVE

Gehört zum Inventar
AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Das mag in der Theorie wohl alles seine Richtigkeit haben, in der Praxis sieht es oftmals jedoch nicht so aus.

das mag wohl so sein, aber richtig ist diese "Regelung" nicht, denn:
"Gleichbehandlung: anteiliges Gehalt
Im Arbeitsrecht - also für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber - gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung bei Teilzeit. Wenn z.B. ein Vollzeitbeschäftigter monatlich 1.700 Euro brutto verdient bei 40 Arbeitsstunden wöchentlich, muß ein mit 10 Stunden wöchentlich beschäftigter vergleichbarer Arbeitnehmer genau 425 Euro ( = 1/4 von 1.700) brutto im Monat verdienen. Das Nettoeinkommen liegt dann zwar bei nur etwa 400 Euro, aber für den Vergleich zählt das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht das Bruttogehalt auf 400 Euro reduzieren mit der Begründung, der Arbeitnehmer wäre dann ja versicherungs- und steuerfrei und hätte deshalb netto nicht weniger Gehalt. Er wäre trotzdem benachteiligt, weil er nicht sozialversichert ist.

Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt mindestens seit 1985, da in diesem Jahr das Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem Grundsatz der "Gleichbehandlung bei Teilzeit" in Kraft trat. Allerdings hatte dieses Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, daß es auch für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gilt (es galt dennoch dafür, da auch keine Ausnahme genannt war). Am 1.1.2001 wurde es durch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" ersetzt, das ausdrücklich auch für 400-Euro-Beschäftigte gilt."
 
B

BlonderEngel

AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Ich weiß natürlich, dass oftmals unterbezahlt wird, eben aus diesen Gründen. Im Endeffekt liegt es ja an jedem selbst für wieviel Geld er wieviele Stunden arbeiten geht.
Ich werde ja meine 400 € Stelle bei meinem alten Arbeitgeber antreten und da weiß ich ja, was ich vorher hatte und mein Chef ist ja auch großzügig. Ich werde 11 Std. arbeiten für genau 400 €, und da verzichte ich schon aufs Weihnachtsgeld, weil ich sonst aufs Jahr gesehen zuviel verdienen würde. Aber das heißt ja nicht, dass es nichts zu Weihnachten gibt :) Habe von 10, irgendwas aufgerundet auf 11 Stunden, weil ich es halt auch gerne mache und 10 Stunden irgendwie extrem wenig sind, finde ich. Außerdem kann ich mir meine Arbeitszeiten aussuchen und das ist viel Wert!!
 

laispa

Rettender Engel
AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Ich arbeite als 400,-€ Kraft als Arzthelferin. bekomme 8,-/Std.
 
E

Enie

AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

Auch hier kurz der neueste Stand:
Wir (die Chefin und ich) konnten uns beide nicht zu dem 400-Euro-Ding entschließen und ich bin jetzt "normal" angestellt zu einem erfreulicheren Stundenlohn. Erstmal für zwei Vormittage pro Woche.
Der Brutto/Netto-Vergleich ist zwar erstmal erschreckend, aber es fühlt sich einfach besser an und ist viel ausbaufähiger.

Auf jeden Fall danke ich Euch für Eure Erfahrungen!
 
P

Paulchen

AW: Zweiter Versuch: Hallo 400€-Kräfte!

hab mal wieder das Datum nicht beachtet *erröt* sorry!

Katja
 
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