Rebecca
Pfiffikus
Hallo zusammen!
Wir sind seit Januar 2003 Mitglied in einer "Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft" (kurz GWG). Bisher haben wir allerdings über die keine Wohnung gefunden.
Als ich denen letzte Woche mitteilte, dass sich unsere Suchkriterien usw. verändert haben, da ich ja im Mai ein 2. Kind erwarte, haben die am übernächsten Tag direkt 2 Wohnungsangebote geschickt.
Eine Wohnung haben wir uns am Samstag angesehen (bei der anderen gab es zwar 2 Kinderzimmer, aber die Miete war zu hoch) und uns gefällt die Wohnung super. Sie würde zum 01.03.2005 frei werden.
Gestern haben wir dann angerufen, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Der Sachbearbeiter meinte, er hätte uns für die Wohnung vorgemerkt, wir müssten allerdings noch eine Selbstauskunft abgeben.
Heute kam dann das Formular, in dem wir unsere Daten usw. eintragen müssen.
Da gibt es dann auch einen Punkt "Angaben zur Miezahlung". Dort wird gefragt,
Außerdem holt die GWG eine Auskunft bei der Creditreform Experian GmbH (CEG) ein. Ist das das gleiche wie die SCHUFA? In der SCHUFA stehen wir nämlich auch beide drin *schäm*.
Könnte die GWG uns dann als Mieter ablehnen?
Hoffe auf Antworten,
Rebecca
Wir sind seit Januar 2003 Mitglied in einer "Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft" (kurz GWG). Bisher haben wir allerdings über die keine Wohnung gefunden.
Als ich denen letzte Woche mitteilte, dass sich unsere Suchkriterien usw. verändert haben, da ich ja im Mai ein 2. Kind erwarte, haben die am übernächsten Tag direkt 2 Wohnungsangebote geschickt.
Eine Wohnung haben wir uns am Samstag angesehen (bei der anderen gab es zwar 2 Kinderzimmer, aber die Miete war zu hoch) und uns gefällt die Wohnung super. Sie würde zum 01.03.2005 frei werden.
Gestern haben wir dann angerufen, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Der Sachbearbeiter meinte, er hätte uns für die Wohnung vorgemerkt, wir müssten allerdings noch eine Selbstauskunft abgeben.
Heute kam dann das Formular, in dem wir unsere Daten usw. eintragen müssen.
Da gibt es dann auch einen Punkt "Angaben zur Miezahlung". Dort wird gefragt,
- ob bei uns in den letzten 3 Jahren Mietrückstände bestehen bzw. bestanden
- ob bei uns laufende Ratenzahlungen bestehen
- ob in den letzten 3 Jahren Pfändungen vorliegen bzw. lagen
- ob wir in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben
- ob das bestehende Mietverhältnis vom Vermieter gekündigt wurde
- und ob gegen uns ein gerichtliches Räumungsverfahren läuft
Außerdem holt die GWG eine Auskunft bei der Creditreform Experian GmbH (CEG) ein. Ist das das gleiche wie die SCHUFA? In der SCHUFA stehen wir nämlich auch beide drin *schäm*.
Könnte die GWG uns dann als Mieter ablehnen?
Hoffe auf Antworten,
Rebecca