Wohngenossenschaft

Rebecca

Pfiffikus
Hallo zusammen!

Wir sind seit Januar 2003 Mitglied in einer "Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft" (kurz GWG). Bisher haben wir allerdings über die keine Wohnung gefunden.
Als ich denen letzte Woche mitteilte, dass sich unsere Suchkriterien usw. verändert haben, da ich ja im Mai ein 2. Kind erwarte, haben die am übernächsten Tag direkt 2 Wohnungsangebote geschickt.
Eine Wohnung haben wir uns am Samstag angesehen (bei der anderen gab es zwar 2 Kinderzimmer, aber die Miete war zu hoch) und uns gefällt die Wohnung super. Sie würde zum 01.03.2005 frei werden.

Gestern haben wir dann angerufen, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Der Sachbearbeiter meinte, er hätte uns für die Wohnung vorgemerkt, wir müssten allerdings noch eine Selbstauskunft abgeben.
Heute kam dann das Formular, in dem wir unsere Daten usw. eintragen müssen.
Da gibt es dann auch einen Punkt "Angaben zur Miezahlung". Dort wird gefragt,
  • ob bei uns in den letzten 3 Jahren Mietrückstände bestehen bzw. bestanden
  • ob bei uns laufende Ratenzahlungen bestehen
  • ob in den letzten 3 Jahren Pfändungen vorliegen bzw. lagen
  • ob wir in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben
  • ob das bestehende Mietverhältnis vom Vermieter gekündigt wurde
  • und ob gegen uns ein gerichtliches Räumungsverfahren läuft
Leider mussten wir von diesen 6 Punkten 3 mit JA beantworten.

Außerdem holt die GWG eine Auskunft bei der Creditreform Experian GmbH (CEG) ein. Ist das das gleiche wie die SCHUFA? In der SCHUFA stehen wir nämlich auch beide drin *schäm*.

Könnte die GWG uns dann als Mieter ablehnen?

Hoffe auf Antworten,
Rebecca
 
D

derpirnaer

AW: Wohngenossenschaft

Im Grunde hast du dir die Antwort doch schon selbst gegeben, der Vorstand der GWG ist ja auch den anderen Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und die werden sicher keinen "Kuckuck" (ist nur ein Vergleich, nicht gleich persönlich nehmen) ins Nest holen.Seltsam erscheint mir allerdings, daß ihr ohne weiteres in die GWG aufgenommen worden seid, also das Einstandsgeld (Mitgliederanteile) haben sie ja auch genommen ohne zu murren.

Ich denke, daß ihr den Bescheid abwarten müßt und dann um ein persönliches Gespräch in der Geschäftsstelle ersuchen solltet, um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen.
Du hast ja bisherige Problemchen sehr diplomatisch umschrieben, so daß natürlich keine "rechtskräftige" Antwort auf deine Frage möglich ist.
Ich wünsche euch, daß alles nach euren Vorstellungen abläuft und ihr in Zukunft alle 6 Fragen mit NEIN beantworten könnt!


Liebe Grüße Jan
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wohngenossenschaft

derpirnaer hat gesagt.:
Im Grunde hast du dir die Antwort doch schon selbst gegeben, der Vorstand der GWG ist ja auch den anderen Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und die werden sicher keinen "Kuckuck" (ist nur ein Vergleich, nicht gleich persönlich nehmen) ins Nest holen.Seltsam erscheint mir allerdings, daß ihr ohne weiteres in die GWG aufgenommen worden seid, also das Einstandsgeld (Mitgliederanteile) haben sie ja auch genommen ohne zu murren.
Das ging so einfach, weil meine Schwiegereltern jahrelang in der GWG waren und wir damals ihre Mitgliedschaft auf uns umgeschrieben haben. Wir mussten also kein Einstandsgeld zahlen und wir mussten auch keine weiteren Angaben bis auf die Personalien machen und was wir für eine Wohnung suchen und wo.

Ich meine, umziehen müssen wir so oder so und wenn ich schon in der GWG bin, dann möchte ich auch eine Wohnung von denen haben und nicht wieder einen privaten Vermieter (hatten bisher nur Ärger damit).

Trotzdem danke!

Rebecca
 
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