Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
Hallo Ihr Lieben,

ich ärgere mich gerade so sehr. Wir haben heute eine Ablehnung unseres Wohngeldantrages bekommen.

Aaaaber, da sind nur 3 Personen berücksichtigt. Wir sind doch 4 Personen.

Oder fällt mein Freund weg, weil wir nicht verheiratet sind??

Da steht richtig:

Anzahl der Familienmitglieder 3
Berufsgruppe: Selbstständiger Personen nach §4 Abs. 4 WoGG: 0
Anzahl Kinder: 2 zu berücksichtigende Personen: 3

Und heute erreiche ich natürlich keinen mehr.

Oh manno. Kennt ihr das, da wartet man ewig auf einen Bescheid und dann ist der wohl (hoffentlich) auch noch falsch :bruddel:

Liebe verärgerte Grüße
Stefani
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Hallo,

wenn du deinen Freund mit angegeben hast und er arbeitet, hast du doch auch sein Gehalt angegeben,oder?Dann muss er auch mit berechnet werden.

Soweit ich weiß, gilt man beim Sozialamt wenn man zusammen wohnt, als "Ehepaar" und es werden alle berechnet, also sollte das doch auch beim Wohngeld auch so sein.

Frage da echt nochmal nach und lege notfalls Wiederspruch ein.

Gruss
Michi
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Ja, so habe ich das auch gedacht.

Allerdings haben sie unsere Miete durch uns zwei geteilt. Wir haben ja jeder eine Ablehnung mit Aufrechnung bekommen.

Vielleicht sehen die das so: Ein Antragssteller hat 3 Familienmitglieder.???

Komisch komisch. Damit kann man sich ehct verrückt machen. Und ich muss bis morgen warten. Geduld haben: örrrks

Lg
Stefani
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Hallo,

das versteh ich jetzt auch nicht mehr.Im Prinzip hat man dich + 2 Kinder und bei deinem freund ihn + 2 Kinder berechnet?Ihr habt doch bestimmt einen Antrag zusammen gestellt,oder? Was haben die denn da fürn kauterwelsch gemacht?

Eine Ablehnung würde ja nur entstehen wenn einer(oder beide) zuviel verdient(im Jahr).Das müsste auch im Bescheid stehen.

Gruss
Michi
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Hallo,

ich seh gerade, ihr bekommt noch ein Baby :prima: (hast du hoffentlich beim Antrag mit angegeben!).Dann würde ich mal nachfragen, ob du ab Geburt vom Baby nochmal ein Antrag stellen solltest.Bei 3 Kinder springt bestimmt ein kleiner Betrag raus.

Gruss
Michi
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Michi72 hat gesagt.:
Hallo,

das versteh ich jetzt auch nicht mehr.Im Prinzip hat man dich + 2 Kinder und bei deinem freund ihn + 2 Kinder berechnet?Ihr habt doch bestimmt einen Antrag zusammen gestellt,oder? Was haben die denn da fürn kauterwelsch gemacht?

Eine Ablehnung würde ja nur entstehen wenn einer(oder beide) zuviel verdient(im Jahr).Das müsste auch im Bescheid stehen.

Gruss
Michi
Wir waren ja persönlich da und haben alles abgegeben.
Die Dame hat geguckt, ob auch alles vollständig ist.

Und, wir haben Ihr auch unsere Situation erklärt.

Lg
Stefani
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Hallo,

wir geben auch immer alles ab, aber wir bekommen trotzdem meist dann noch einen Zettel zugeschickt, wo der Arbeitgeber meines Mannes das Jahresgehalt, Weihnachtsgeld +Urlaubsgeld eintragen muss.Weihnachts-und Urlaubsgeld bekommt er von der Firma nicht.

Versuch es wirklich bei Geburt eures 3ten Kindes(wir bekamen bei Fabiennes geburt einen "Erhöhungsantrag" zugeschickt) einen neuen Antrag zustellen.Da müsste eigentlich was raus kommen.

Gruss
Michi
 
K

Kerstin mit Kim

AW: Wohngeldantrag abgeleht:-( falsch?

Leider ist das beim Wohngeld mit dem verheiratet nicht ganz so. Wir waren in der gleichen Situation wie ihr.

Mein Mann ist selbständig und ich war mit Kim zu Hause. Vor der Hochzeit bekamen wir kein Wohngeld und jeder seine eigene Berechnung und Ablehnung und nach der Hochzeit erhielten wir plötzlich Wohngeld. Aber nur in ganz geringem Maße. Das haben wir damals zwar auch nie verstanden, aber beim Wohngeld ist verheiratet und eheähnliche Gemeinschaft wohl doch nicht so ganz das gleiche.
 
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