Wer kennt das aktuelle Mietrecht?

Schäfchen

Copilotin
Hallo ihr Lieben,

wir planen einen Umzug.

Unser aktueller Mietvertrag sieht vor, dass wir die Wohnung beim Auszug renovieren müssen. Meine Schwiegermutter ist nun der Meinung, dass es ein neues Gesetz gibt und ich nach dem nicht mehr dazu verpflichtet bin.

Nun steh ich völlig doof da. Zugegeben, eine solche neue Regelung wär schön, das spart Arbeit. Andererseits sind wir in eine frisch tapezierte Wohnung eingezogen ...

Weiß jemand von euch darüber Bescheid?

fragt
Andrea
 

Kathi

Dino
Hallo Andrea,

wenn die Renovierung bei Auszug im Mietvertrag vereinbart wurde, so müsst ihr wohl in den sauren Apfel beißen.

:winke:
 

clatamo

Dauerschnullerer
hallo andrea,

soweit ich weiss gibt es neue regelungen zu den
sogenannten "schönheitsrenovierungen" während des mietverhältnisses.
da gab es mal bestimmungen, dass die küche alle 3, das bad alle 4 und
übrige räume alle 5 jahre neu renoviert werden müssen -nagel mich jetzt
nicht auf die genauen jahre fest - (egal ob der
mieter auszieht oder in der wohnung bleibt).
diese regelung ist irgendwie gelockert und angepasst worden...

aber ich fürchte auch, wenn im mietvertrag "renovierung bei auszug"
steht, dann ist das bindend...
an eurer stelle würde ich evtl. mit den nachmietern in kontakt treten,
vielleicht könnt ihr da eine regelung finden.
prinzipiell ist renovierung bei auszug meiner meinung nach ziemlich
dämlich, weil ganz oft der ausziehende geld und mühe in die
renovierung steckt und der einziehende 1 woche später die
frisch renovierten wände nochmals in seiner wunschfarbe streicht...

also: redet am besten nochmal mit vermieter und nachmieter!

viele grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Marion

Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber wann soll es denn soweit sein???
 

Trine

Familienmitglied
Ist es die einzige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Renovierung? Wichtig ist immer welche Klauseln sich in einem Mietvertrag befinden, und wie diese formuliert sind.

Die Endrenovierungsklausel KANN ungültig sein, wenn Sie die Dauer des Mietverhältnisses und die Zeiten der Durchführung von Schönheitsreparaturen unberücksichtigt läßt.

Auch wenn mehrer Klauseln im Mietvertrag vereinbart wurden, und nur eine ungültig ist, werden diese als zusammenhängend interpretiert und sind somit insgesamt ungültig - sprich: Du kannst ohne Renovierung ausziehen.

Mach nicht den selben Fehler wie ich: Wir haben für viel Geld renoviert ( in Augen des Vermieters nicht gut genug ) und hätten eigentlich einfach ausziehen können... :-?

Bist Du dir Unsicher, ruf eine Anwalthotline an - die ist zwar etwas teurer, aber im Zweifelsfall günstiger als die Renovierung.

Liebe Grüße
 

Katja

Löwenbändiger
Hi Andrea,

ich fürchte auch daß Ihr nicht drum rum kommt. Wer in eine neu renovierte Wohnung einzieht muß sie bei Auszug wieder renovieren.
Nru beides darf nicht sein, bei Ein- und Auszug renovieren.
So kenn ichs. :-?

Liebe Grüße
 
J

Jea

Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist und wie lange ihr in der Wohnung wohnt!!!

Es gibt vorgeschriebene Zeiträume, also z.bsp das ein wohnraum alle xxJahre renoviert werden muß, ein Bad alle xx Jahre und eine Küche ale xx Jahre(sorry, ich weiß die Zahlen grad ned, die stehen aber zumeist im Vertrag oder Hausordnung).

Wenn ihr länger in eurer wohnung wohnt, so dass davon auszugehen ist, dass die regelmäßigen Renovierungsarbeiten erledigt worden sind, dann braucht ihr nicht zu renovieren.

Dann müßt ihr nur die üblichen Endarbeiten durchführen, sprich alle mietereigenen Gegenstände entfernen und Dübellöcher verschließen und diese dann farbgleich der Wand anpassen(null Problem, wenn man noch die Farbe hat*g*).

Solltet ihr erst kurz also so 2-3 Jahre in euerWohnung wohnen, dann werdet ihr wohl nicht um die Renovierung umherkommen.

Dürft ihr einen Nachmieter stellen?

Dann würde ich nämlich einen suchen und mich mt dem einigen, ob er die wohnung nicht im jetzigen Zustand haben will.

Ich hab das immer so gemacht, denn die meisten tapeieren und streichen ja eh und sind dann froh wenn schon tapeziert ist.

Übrigens muß eine Wohnung nicht weiß sein bei Übergabe. Es reicht eine helle überstreichbare Farbe.also, wenn eure Wohnung z.Bsp gelb ist, darf sie so bleiben. Lediglich durchschimmernde Farben also rot, blau, grün, schwarz, etc, müssen geweißt werden.

Apropos Mietrecht, in eurem Fall würde ich mich für das neue Domizil mal ganz gehörig nach einer Kündigungsschutzklausel im Falle von Eigenbedarf erkundigen.

Lg,
Jea
 
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