Wer ist im Recht?

nine

Gehört zum Inventar
Hallo
vor kurzem klingelte unser Nachbar an der Tür, meinte seine Tochter habe den Kellerschlüssel mitgenommen, er habe aber schon mal gehört, dass auch andere passen würden. Also bat er um unseren Schlüssel und .... er paßte:entsetzt:
Daraufhin wollte ich gucken, ob es auch bei den anderen Kellern paßt, habe aber festgestellt, daß die schon richtige Schlösser hatten. Wir haben noch so ein altes Schloß. Heute habe ich bei der Wohngesellschaft angerufen, denen Bescheid gegeben, dann kam der Hausmeister sagte die anderen haben sich wohl selbst ein Schloß dort eingebaut und woher wir überhaupt wüssten das es woanders paßt:bruddel:Der Chef hätte wohl gesagt wir sollten uns selbst dort ein Steckschloß einbauen. Ich habe zu ihm gesagt, die sollen sich was einfallen lassen, denn wenn was ist sind die dran.
Was haltet Ihr davon?
Also ich finde, die können doch nicht Wohnungen mit Kellern vermieten wo jeder rein kann, ... wer ist denn dafür verantwortlich, wenn dort was geklaut wird??? Und der Spruch wie Ihre netten Nachbarn klauen doch nichts....naja
Bin schon gespannt auf Eure Antworten
lg
nine
 
G

gigi

AW: Wer ist im Recht?

ich denke mir das schloß ist
nerven, briefe, telefonkosten und aufregung nicht wert.
bei einem keller kann man doch ein sehr einfaches und sehr preisgünstiges schloß nehmen?
aber grundsätzlich bist DU in recht.(glaube ich)

liebe grüße
gigi
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Wer ist im Recht?

Schlösser mußten wir allein besorgen, auch der Strom im Keller wurde von uns gelegt. Die Vorräume sind beleuchtet, aber Licht im Mieterkeller gehörte nicht zu Ausstattung. Wir haben das so genommen, weil eine Diskussion um so ein bissel uns zu blöd war und alle anderen die selben Voraussetzungen hatten.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Wer ist im Recht?

Hi,

darf ich noch ergaenzen, dass die meisten Kellertueren auch nicht wirklich gut dazu geeignet seien, einem halbherzigen Oeffnungsversuch standzuhalten?

Unsere sind z.B. nur ein Lattengeruest und koennen an der Scharnierseite einfach abgehoben werden.

Der Vermieter ist meiner Meinung nach ueberhaupt nicht dazu verpflichtet, einen einbruchsgesicherten Keller zu schaffen. Wirklich wichtige Dinge sollten also auch nicht im Keller aufbewahrt werden.

ergaenzt
Ingo
 
G

gretel

AW: Wer ist im Recht?

ehrlich gesagt haben wir bei allen unseren wohnungen zwar immer einen keller dazugemietet, aber noch nie ein schloß. wir hatten immer ein eigenes vorhängeschloß dran. :verdutz:
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
AW: Wer ist im Recht?

Hallo,

wie wärs denn, wenn ihr entweder ein Vorhängeschloß anbringt, oder das Schloß austauscht, und wenn ihr auszieht, macht ihr einfach das alte wieder rein. Ich denke auch, das es so ein Schloß nicht wert ist, sich mit dem Vermieter anzulegen.



Lg
:winke:
 
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