Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Tanja1980

Familienmitglied
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage....

Letzte Woche hab ich doch glatt einen Lohnzettel erhalten mit einigen Euros drauf die uns grad gut tun würden.
Ich bin normalerweise im öffentlichen Dienst tätig, zur Zeit aber in Elternzeit.

Wisst ihr zufällig ob ich dann auch Weihnachts- und Urlaubsgeld bekomme?
Auf dem Zettel heisst es "maschinelle Zulagen" und wenn es der normale Gehalt wäre würde ja Grundbezug da stehen.

Es sind bei uns schon öfters Fehlbuchungen vorgekommen, deshalb kann ich mich noch nicht so richtig über das Geld freuen.

Weiss jemand von euch mehr?
Will noch nicht direkt bei denen nachfragen und zeigen dass ich keine Ahnung hab ;-)

Lg Tanja
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Ich hab auch Weihnachtsgeld in voller Höhe bekommen, bin auch Angestellte im öffentlichen Dienst und momentan in Elternzeit.
Das passt schon! Du hast doch ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Somit bekommst Du auch Weihnachtsgeld wie alle anderen.

Freu Dich drüber!!! Ist doch toll!
 

elfchen

Dauerschnullerer
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Hallo Tanja,

ich bin auch im öffentlichen Dienst und bei mir war das so: In dem Jahr, in dem ich in Elternzeit gegangen bin, habe ich noch Weihnachtsgeld erhalten. Allerdings weiß ich nicht mehr, ob in voller Höhe. Soweit ich mich erinnere - ja. Wenn du schon das ganze Jahr in Elternzeit bist, weiß ich allerdings nicht, ob du dann Anspruch auf Weihnachtsgeld hast.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

:winke:
Doreen
 

Tanja1980

Familienmitglied
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Wenn ich weiss dass ich es auch wirklich behalten darf freu ich mich natürlich drüber :)
Aber wie gesagt, die letzte Fehlbuchung hab ich halt auch noch im Hinterkopf- die sind einfach bissle schusselig in solchen Sachen
 

flonikki

Habibi
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

elfchen hat gesagt.:
Hallo Tanja,

ich bin auch im öffentlichen Dienst und bei mir war das so: In dem Jahr, in dem ich in Elternzeit gegangen bin, habe ich noch Weihnachtsgeld erhalten. Allerdings weiß ich nicht mehr, ob in voller Höhe. Soweit ich mich erinnere - ja. Wenn du schon das ganze Jahr in Elternzeit bist, weiß ich allerdings nicht, ob du dann Anspruch auf Weihnachtsgeld hast.
Doreen

so war es bei mir auch. im folgejahr gab es dann nichts mehr, da man mindestens so und so viele tage gearbeitet haben musste. ob das immer noch so ist, weiß ich aber auch nicht mit bestimmtheit...
 
S

Sabine mit Anna

AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

ich bin auch im öffentlichen Dienst und jetzt in Elternzeit.
Beim Thema Weihnachtsgeld ist es bei uns so:


Gibt es Besonderheiten während meiner Mutterschutzfristen bzw. meiner Elternzeit (Erziehungsurlaubs)?

Für die Dauer der Mutterschutzfristen, haben Sie Anspruch auf eine Zuwendung.

Während Ihrer Elternzeit (Erziehungsurlaub) steht Ihnen eine Zuwendung bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats Ihres Kindes nur zu, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Elternzeit (Erziehungsurlaub) Bezüge oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten haben.

Schließt sich Ihre Elternzeit (Erziehungsurlaub) unmittelbar an eine andere Elternzeit (Erziehungsurlaub) oder eine Beurlaubung ohne Bezüge an, steht Ihnen keine Zuwendung zu.


Da meine am 8.8.05 geboren wurde, habe ich dieses Jahr das volle Weihnachtsgeld erhalten und nächstes Jahr bekomm ich auch noch was, so hatte mir das auch die Kollegin in der Personalabteilung erklärt. :bravo:

Mit freundlichen Grüßen


Sabine mit Anna
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Huhu,

ich bin auch im ÖD beschäftigt, und habe letztes Jahr und dieses Jahr Weihnachtsgeld bekommen!

Insgesamt wird für ein Jahr bezahlt zzgl. des Mutterschutzes!

Letztes Jahr habe ich das volle Gled bekommen und dieses Jahr anteilig für fünf Monate!

Uralubsgeld wirst du allerdings nicht bekommen!

Liebe Grüße
Juli
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Weihnachts- u. Urlaubsgeld in Elternzeit??

Tanja, sonst ruf doch einfach nochmal an, um ganz sicher zu sein. Es KANN ja immer mal sein, dass irgendwas fehlgebucht wird. Nachzufragen ist doch keine Schande, und immer noch besser, als ständig dran denken zu müssen, dass es vielleicht zurückgebucht werden könnte. Dann weisst Du es und gut.
 
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