Vormundschaft

Laney

Strandluder
Hallo zusammen :)

Ich wüsste gerne, ob sich jemand von Euch mit dem Thema Vormundschaft auskennt. (Bedingungen, Ablauf, wo Antrag stellen etc.)

Soviel ich bisher gelesen habe, ist es möglich, dass Eltern einen Vormund für ihr Kind bestellen können, wenn Ihnen etwas zustösst.

Vielleicht weiss jemand mehr.

LG
 

Laney

Strandluder
Buchstabensalat hat gesagt.:
Man schreibt es einfach ins Testament rein.

Gruß,
Buchstabensalat

Soviel ich weiss, ist das Jugendamt nicht verpflichetet sich an eine solche Verfügung zu halten.

Darum möchte ich einen gerichtlich bestimmten Vormund und nicht ein Pokerspiel des Amtes, auf das ich dann keinen Einfluss mehr hätte.

LG
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Öha? Was sollte das das Jugendamt interessieren?
Wenn dein gewählter Vormund die Vormundschaft annimmt und kein weiterer Erziehungsberechtigter Einwände dagegen hat (z. B. überlebendes Elternteil), dann kann das Jugendamt nur bei berechtigter Sorge um das Kindeswohl einschreiten. Dafür aber braucht es schon sehr konkrete Gründe und Vorfälle.
Zudem denke ich, einen gerichtlich bestimmten Vormund bekommst du nur, wenn du ihn brauchst, sprich, dieser wird dann auch *sofort* Vormund, selbst, wenn du noch lebst.
Also entweder selbst festlegen, oder das Gericht bestimmt einen (meist einen Verwandten).

Gruß,
Buchstabensalat
 

Laney

Strandluder
Buchstabensalat hat gesagt.:
Öha? Was sollte das das Jugendamt interessieren?
Wenn dein gewählter Vormund die Vormundschaft annimmt und kein weiterer Erziehungsberechtigter Einwände dagegen hat (z. B. überlebendes Elternteil), dann kann das Jugendamt nur bei berechtigter Sorge um das Kindeswohl einschreiten. Dafür aber braucht es schon sehr konkrete Gründe und Vorfälle.
Zudem denke ich, einen gerichtlich bestimmten Vormund bekommst du nur, wenn du ihn brauchst, sprich, dieser wird dann auch *sofort* Vormund, selbst, wenn du noch lebst.
Also entweder selbst festlegen, oder das Gericht bestimmt einen (meist einen Verwandten).

Gruß,
Buchstabensalat

Ja, ja... wenn es so einfach wäre.

Es geht eben genau darum, dass es niemand aus der Familie sein kann/darf und es auch noch einen "überlebenden" Elternteil gäbe (ohne Sorgerecht).

Drum hatte ich gehofft, jemand könnte mir hier vielleicht helfen, weil er/sie in dem Bereich arbeitet.

LG
 

sandra1602

Dauerschnullerer
Testament geht glaube ich schon, aber dann muss es halt notariell beglaubigt sein. Ansonsten bist Du beim JA schon richtig...frag einfach da mal nach und schildere dein Problem, die werden dir dann sagen was zu tun ist.

Sandra
 
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